Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/7

DIE AKTUELLE SEITE - DIE AKTUELLE SEITE - DIE AKTUELLE SEITE Offene Sportplätze für Schulkinder während der Sommerferien J-eiuc {Jteiale StvJteriJlflPn lll1fL J-teljPß- l J}je,/J_e_ 6liRnL f Für die schulpflichtigen Kinder stehen die ersehnten Sommerferien vor der Tür und damit tritt auch eine Reihe von Problemen vor allem für die berufstätigen Eltern auf. Nach dem gemeinsamen Familienurlaub gehen die Eltern wieder ihrem Beruf nach und die Kinder sind tagsüber sich selbst überlassen. Nicht jeder Tag hat ein Badewetter und so beginnt für manches Kind die große Langeweile. Als Bürgermeister freut es mich daher mitteilen zu können, daß in den Ferien- monaten für die Kinder im Pflichtschulalter, die auf den Kleinkinderspielplätzen nicht immer gern gesehene Gäste sind, das Angebot an Spielplätzen durch die Stadt- verwaltung erweitert wird. So werden in den Stadtteilen Ennsleite, Tabor, Münich- holz und Innere Stadt folgende Schulsportplätze bzw. gemeindeeigene Sportanlagen während der Ferienmonate an den Wochentagen der Schuljugend kostenlos zur Be- nützung zur Verfügung gestellt: Enns leite: Schulsportplatz Otto-Glöckel-Schule (Zugang nur vom Rad- moser-Weg aus möglich) Tabor: Schulsportplatz Taschelried (Zugang beimEingangstor an der Umfahrung Seifentruhe) · Münichholz: Städtischer Sportplatz Münichholz (Zugang beim Sportheim) Innere Stadt: Städtische Sportanlage Rennbahn (Zugang beim Garderoben- gebäude). Um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Spielbetriebes zu gewährleisten, wären jedoch folgende Regeln zu beachten: Die angeführten Sportplätze sind während der gesamten Schulferien jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8. 00 bis 17. 00 Uhr geöffnet und für Kinder im Pflichtschulalter {bis 15 Jahre) zugänglich. Allerdings kann seitens des Magistrates keine Aufsicht beigestellt werden. Die Schulgebäude müssen während der Ferienmonate wegen der Perso- nalurlaube und der Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten geschlossen bleiben. Es können daher auch die Toilettanlagen nicht benützt werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Sportanlagen mit Fahrrädern nicht gestattet. Die Benützung der Sportanlagen kann grundsätzlich nur auf eigene Gefahr erfolgen. Die Stadtverwaltung ersucht um Verständnis für diese notwendigen Auflagen. Im übrigen sollen dem Spiel- und Bewegungstrieb der Kinder keine Grenzen gesetzt werden. Als Bürgermeister möchte ich allen Steyrerinnen und Steyrern einen erhol- samen Urlaub und der Schuljugend angenehme und unbeschwerte Ferien wünschen. Ihr

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