Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/6

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1975 Das Sprachrohr der Polizei • Kinderspielzeuge unterliegen offensichtlich auch einem gewissen Modetrend. Zur Zeit ist das Spie- len mit Pfeil und Bogen im Gange. Kinder nei- gen dazu, in der Benützung dieses Spielzeuges keine Gefahr zu sehen. Es wird immer wieder be- obachtet, daß Kinder mit Pfeil und Bogen auf- einander zielen und auch schießen. Eine einge- hende Belehrung der Kinder und eine Beaufsich- tigung auf dem Spielplatz ist dringend geboten. SPIELE AUF DER STRASSE UND IN FAHRBAHNNÄHE Der Frühling ist gekommen und die Kinder freu- en sich, wenn sie im Freien spielen können. Leider muß- te die Beobachtung gemacht werden, daß sich zahlreiche Kinder dabei so ungeschickt verhalten, daß immer wie- der Gefährdungen und Verletzungen vorkommen. • Die Kinder inSteyr - im Vergleich zu Großstäd- ten - sind in der glücklichen Lage, zahlreiche Kinderspielplätze, Spielwiesen und dergleichen, zur Verfügung zu haben. Es wird daher nochmals die Bitte an alle Eltern und Erziehungsberechtig- ten gerichtet, die Kinder bei ihrem Spiel zu be- aufsichtigen. Dann werden diese Spielplätze und Spielwiesen zu einem richtigen Paradies für Kin- der werden, ohne daß im täglichen Polizeibericht Unfälle spielender Kinder verzeichnet sind. Das Hauptproblem scheint nach unserer Ansicht darin zu liegen, daß die Kinder auf Kinderspielplätzen, auf Rasenflächen, auf Parkplätzen, aber auch auf der Straße spielen, ohne von Erwachsenen beaufsichtigt zu sein. An alle Eltern und Erziehungsberechtigten ergeht daher der Appell, der Beaufsichtigung der Kinder beim Spielen größere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es müß- te nach unserem Dafürhalten möglich sein, daß sich die Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Beaufsichtigung einer größeren Schar Kinder abwechseln. Es wird dabei folgemles in Erinnerung gebracht: • • • 98 § 88 der Straßenverkehrsordnung lautet: "(l) Spiele auf der Fahrbahn sind verboten, es sei denn, daß für die Fahrbahn ein allgemeines und uneingeschränktes Fahrverbot gilt. Eine sol- che Fahrbahn darf jedoch mit Rollschuhen, fahr- zeugähnlichem Kinderspielzeug w1d ähnlichen Bewegungsmitteln nur befahren werden, wenn sie eben oder annähernd eben ist. (2) Spiele auf Gehsteigen oder Gehwegen w1d de- ren Befahren mit Rollschuhen, f ahrzeugähnlichem Kinderspielzeug und ähnlichen Bewegungsmitteln sind verboten, wenn hiedurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger gefährdet oder behindert werden. Kinder müssen, wenn sie Gehsteige oder Gehwege mit den genannten Geräten befahren, überdies von Erwachsenen beaufsichtigt werden. (3) Es ist verboten, die Ordnung des Straßenver- kehrs durch Werfen von Steinen, Schießen mit Schleudern, Auslösen von Knallpräparaten, Eis- schleifen, Eisstockschießen, Blenden mit Spiegeln w1d ähnlichen Betätigungen z u stören oder Stra - ßenbenützer auf diese Weise z u belästigen." Wenn Kinder unter 12 Jahren sogenannte Kinder- fahrräder oder andere Kinderfahrzeuge lenken, dann ist ihnen die Benützung der Fahrbahn unter- sagt und, wie aus der oben angeführten gesetzli- chen Vorschrift hervorgeht, die Benützung von Gehsteigen oder Gehwegen nur dann gestattet, wenn Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden und die Kinder überdies von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Es ist ferner zu beachten: Bei Versteckspielen hinter und neben Autos kann man von vorbeifahrenden Fahrzeugen erfaßt wer- den und unter anfahrende Autos geraten (toter Blickwinkel); beim Fangenspielen rennen Kinder im Spieleifer aus Hauseingängen und -einfahrten heraus - es kommt leicht zum Zusammenstoß mit Fußgän- gern oder Fahrzeugen (können nicht sofort brem- sen!). f Entrümpelungsaktion 1975 7 2. TEILABSCIINITT, GEBIET TABOR, TASCHELRIED, RESTHCT' Die im Mai dieses Jahres begonnene Entrümpe- lungsaktion 197 5 wird im Juni wie folgt fortgesetzt: 10. 6. 1975 Industriestraße Kaserngasse Gottfried- Koller-Straße Han uschstraße Wachturmstraße 12. 6. 1975 Anzengruberstra ße Bogenhausstraße Taborweg Pa;thofstraße (von Taborweg bis Blümelhuberstraße) 16. 6. 1975 Rooseveltstra ße Azwangerstraße Taschelried Holubstraße Kud lichgasse Schnallentorweg 18. 6. 1975 Porschestraße Puchstraße Resselstraße R. -Dieselstraße 23. 6. 1975 Resthofstraße S. -Markus-Straße Ing. - Kaplangasse Röhrholtweg G. - Daimlerweg Posthofstraße (von Blümelhuberstraße bis Resthofstraße) Das Gerümpel ist auf dem Gehsteig bzw. am Stra- ßenrand so abzustellen, daß weder der Fahrzeug- noch der Fußgängerverkehr behindert wird. Die Abfuhr beginnt an den angegebenen Tagen je- weils um 7. 00 Uhr.

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