Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/5

1975 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 ~ Sparkassen-Service 40 % ZUSCHUSS FIJR DIE MODERNISIERUNG VON ALTBAUWOHNUNGEN Eine moderne, dem heutigen Lebensstandard angepaßte Wohnung muß nicht un- bedingt in einem neuen Haus liegen. Die SPARKASSE will Ihnen helfen, Ihre Altbauwohnung zu einer behaglichen, modernen Wohnung zu machen. WAS WIRD GEFORDERT? Gefördert werden Verbesserungen an erhaltungswürdigen Wohnhäusern und in Klein- oder Mittelwohnungen, soferne die behördliche Baubewilligung vor d e m 1 . J u 1 i 1 9 4 8 erteilt worden ist. Als Verbesserungen gelten: - Das Einleiten von Wasser, Strom uml Gas in Ihre Wohnung. - Die Errichtung einer modernen Heizung. - Der Einbau eines Bades oder Klosetts. Die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen, wie Hauszentralheizungen, zen- tralen Waschküchen oder Personenaufzügen. - Die Vereinigung und Teilung von Wohnungen. WER WIRD GEFORDERT? Die Eigentümer eines Einfamilien-, Mehrfamilien- oder Mietwohnhauses so- wie die Mieter oder Wohnungseigentümer einer Altwohnung. WIE WIRD GEFORDERT? Zu einem Darlehen, das ihnen die Sparkasse zur Finanzierung der Verbesse- rungen zur Verfügung -stellt, zahlt der Staat jährlich 40 % der Annuität, also der Rückzahlungsrate und der Darlehenszinsen. Die Darlehenslaufzeit beträgt 12 Jahre. Für diese Verbesserungsarbeiten brauchen Sie keine Eigen-- mit t e 1. Mit den Arbeiten darf vor Zusicherung der Förderung nur mit schriftlicher Zustimmung des Landes begonnen werden. Wenn Sie daher in Zukunft besser wohnen wollen, fragen Sie uns, die SPAR - KASSE . Wir informieren Sie auch gerne über die weiteren Förderungsmaß- nahmen des Landes OÖ., wie Althausinstandsetzungsdarlehen, Fertigstellungs- kredite und Wohnbauförderung. 79

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