Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/3

DIE AKTUELLE SEITE - DIE AKTUELLE SEITE - DIE AKTUELLE SEITE STADT/SCHER VERKEHRSBETRIEB TA RIFREG UL./ERUNG__ Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschloß in sei- ner Sitzung vom 24. 2. eine Regulierung der Tarife des Städtischen Verkehrsbetriebes. Diese Maßnahme ist not- wendig geworden, da sich trotz laufender Rationali6ie - rungsmaßnahmen, wie Reduzierung des Personales durch Umstellung auf 1-Mann-Betrieb, sich der Betriebsabgang laufend erhöhte. Dies führte in den letzten Jahren zu einer zusehenden Verschlechterung der finanziellen Si- tuation des Verkehrsbetriebes. Dafür gibt es verschie- dene Gründe. So liegen z. B. die Tarife des Städti- schen Verkehrsbetriebes noch immerunter den Mindest- tarifen der Bahn- und Postkraftwagenlinien. Dazu fal- len auch die Kostenerhöhungen bei Beschaffung von Betriebsmitteln, Wie etwa bei den Treibstoffen, bei der Erneuerung von Reifen und Lieferung von Ersatzteilen soWie bei den Versicherungen stark ins GeWicht. Auf der anderen Seite bemüht sich die Stadtge- meinde, die Serviceleistw1gen für die Bevölkerung dauernd zu verbessern. So wurde in den letzten Jahren der Fahrkomfort durch Erneuerung des Fuhrparks erhöht. In der Zeit seit der letzten Tarifregulierung wurde überdies das bestehende Streckennetz um die Linie Rest- hof und Wieserfeld erweitert, In Erinnerung wird in diesem Zusammenhang si- cher noch sein, daß die Stadtverwaltung zur Einrich- tung der letztangeführten Linie kürzlich erst einen Auto- bus zum Preis von 1/2 Million Schilling angeschafft hat, Alle diese angeführten Gründe machten es dringend er- forderlich, die Tarife für den Städtischen Verkehrsbe- trieb neu zu regeln. Darüberhinaus wird sich aber der Gemeinderat auch dieses Jahr mit der Überprüfung und allfälligen Neuregelung anderer Tarife städtischer Ein - richtungen zu befassen haben. Die Fahrpreise für die Städtischen Verkehrsbetrie- be im Ortslinienverkehr werden auf Grund des Be- schlusses des Gemeinderates vom 24, 2. 1975 mit Wir- kung vom 1, 3. 197 5 wie folgt festgelegt: I. Einzelfahrscheine für alle Teilstrecken: a) Erwachsene b) Kinder von 6 - 15 Jahren c) Schuler ab dem 15, Lebensjahr mit einem gültigen Schülerausweis (gültig von Betriebsbeginn bis 20. 00 Uhr) II. Mehrfahrtenscheine für alle Teilstrecken: s s s a) 10 - Fahrten-Scheine für Erwachsene S b) 10-Fahrten-Scheine für Kinder/Schüler S c) 10-Fahrten-Scheine für Pensionisten und deren Ehegatten S (Gegen Vorweis des Renten- bzw. Pen- sionsbescheides werden von den Stadt- werken Berechtigungsausweise ausge- stellt, Mit diesem Ausweis kann beim 5, - - 2, - - 2, - - 45, - - 16, - - Fahrpersonal der 10-Fahrten-Schein erworben werden. Dieser Fahrschein ist unbegrenzt gültig). III. Werktags- Zeitkarten für alle Teilstrecken: a) Halbmonatskarten für Berufstätige mit beschränkter Fahrtenanzahl b) Monatskarten für Schüler und Lehrlinge mit Lichtbild und Wertmarke mit un- beschränkter Fahrtenanzahl Die Karte ist gültig: Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 20, 00 Uhr an Samstagen von Betriebsbeginn bis 17. 00 Uhr an Sonn- und Feiertagen hat diese Karte keine Gültigkeit. c) Monatskarten für Berufstätige mit Lichtbild und Wertmarke mit un- beschränkter Fahrtenanzahl Zusatz zu a) und c): Die Karte ist gültig: Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis Betriebsende an Samstagen von Betriebsbeginn bis 17. 00 Uhr an Sonn- und Feiertagen hat diese Karte keine Gültigkeit, IV. Gepäck und Tiere: Handgepäck Tiere, die normalerweise zur Beför- derung auf öffentlichen Verkehrsmit- teln zugelassen sind S 65, - - S 80, - - S 110, - - s 5, - - s 2, - - V. Uniformierte Polizeiorgane, Kriminalbeamte mit Dienstausweis, Kriegsbeschädigte der Stufe III ge- gen Vorweis des entsprechenden Ausweises, ausge- wiesene Mitglieder des Zivilinvalidenverbandes sowie des Zivilblindenverbandes mit einer Er- werbsminderung von mindestens 70 o/o sowie die ak- tiven Bediensteten der Stadtwerke gegen Vorweis des Dienstausweises fahren frei, VI. In den obigen Preisen ist die gesetzliche Umsatz- steuer inbegriffen.

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