Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/2

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1975 dieser Ausgabepost- bedingt durch den vielfältigen Auf- gabenkreis einer Gemeinde - im wesentlichen um reine Pflichtausgaben. Die Zuführung an die Rücklage erfolgt nur in der Höhe der Abschreibungen für die betriebsähnlichen Ein- richtungen und der Einnahmen für die Darlehenstilgun- gen und des Zuschlages für die Reinhaltung des Grund- und Quellwassers. Die Zuführung an den aoH. kann nur in der Höhe erfolgen, als Mittel des ordentlichen Haushaltes hiefür übrigbleiben. Die derzeitige Steuerlage erlaubt nicht ei- nen höheren Betrag zu budgetieren und hier wird der Teil der aus dem oH. noch in den aoH. übertragen werden kann, immer kleiner und ich werde beim aoH. noch auf genaue Swnmen zurückkommen. Ein Kapitel, welches ganz kurz gestreift gehört, ist das Kapitel der Zuschüsse. Die Allgemeine Verwal- tung bedarf eines Zuschusses von rund S 27 Mill. und ist im wesentlichen auf die Erhöhung der Gehälter, Löhne und der Ruhe- und Versorgungsgenüsse zurückzuführen. STADTRAT RUDOLF FÜRST BEI DER BUDGETDEBATTE Der Zuschuß für die öffentliche Sicherheit ist praktisch gleich geblieben. Das Schulwesen bedarf eines großen Zuschusses. Er ist von 1973 von S 20 Mill. über 1974 auf S 25 Mill. und 1975 auf S 26, 5 Mill. gestie- gen. Es sind zwar auch hier im großen und ganzen die Personalkosten, die zu Buche stehen, aber auch hier spielt die Beheizung der Schulen, also die Brennstoff- situation sehr stark mit. Um nur ein paar größere Schu- len zu nennen, die Handelsschule erfordert einen Zu- schuß von S 2, 8 Mill., die Fachschule für Damenklei- dermacher und wirtschaftliche Frauenberufe vonS 3 Mill., die Handelsakademie von S 900. 000, -, die allgemein- bildenden Pflichtschulen von S 11, 4 Mill. und die Be- rufsschulen von 1, 9 Millionen Schilling. Die Kindergärten erfordern immer noch einen Zu- schußbedarf von S 6,1 Mill. Wenn wir die Gesamtsumme des Aufwandes von S 11, 3 Mill. ansehen, müssen wir konstatieren, daß die finanzielle Hauptlast bei den Kin- dergärten immer noch von der Gemeinde zu tragen ist, weil in der Bevölkerung vielfach der Eindruck besteht, daß die Gemeinde, nachdem das Land einen Teil der Per- sonalkosten übernommen hat, keine Kosten mehr zu tragen hat. Daß der Stadt Steyr Kultur, Wissenschaft, Volks- bildung und Denkmalpflege keine bloßen Li ppenbekennt- nisse sind, zeigt der Zuschußbedarf von S 7, 2 Mill. zu diesem Kapitel. So beträgt der Zuschuß zu den Kultur- 24 amtsveranstaltungen S 400. 000, -, für das Stadttheater S 860. 000, -, für die Musikschule S 1,296.000, -, für Kunstpflege, Wissenschaftspflege und Volksbildung S 600. 000, -, für Volkshochschule (beinhaltet unter an- derem einen Betrag zur Errichtung eines Seniorenklubs) S 950. 000, -, für Heimatmuseum und Stadtarchiv (mit einer Rate von S 250. 000, - für eine Brandmeldeanlage für die dort gehorteten Schätze) S 800.000, -, für Denk- mal- und Heimatpflege mit der im aoH. eingesetzten Summe S 1,420. 000, - . In der Bekämpfung der Armut, in der Hilfe bei Bedürftigkeit, in der gesundheitlichen Sozialhilfe und in der Jugendhilfe setzt auch dieser Vor anschlag mit ei - nem Zuschußbedarfvon S 23, 5 Mill. einen Schwerpunkt. Diese Post wurde um S 3, 5 Mill. erhöht, nachdem sie bereits im Vorjahr schon um S 3 Mill. erhöht wurde. Erstmals wird einePost imJahre1975 wirksam,und zwar für Familienhilfe und Hauskrankenpflege. Ebenso die Aktion "EssenaufRädern", die mitS 300.000, - zu Buche steht und damit die Ernsthaftigkeit zur Verwirklichung dieses Strebens ersichtlich macht. In dieser Summe hat auch die Brennstoffaktion für Bedürftige, ebenso die Säug- lingswäschepaketaktion ihren Platz. Nicht unerwähnt darf hier der Zuschußbedarf des Städtischen Altershei- mes von S 8, 6 Mill. sein. Auch die Erhöhung der So- zialhilferichtsätze trägt mit zur Erhöhung des Zuschuß- bedarfes bei. Beim Gesundheitswesen und der körperlichen Er- tüchtigung erfolgte eine Erhöhung von S 9, 7 Mill. auf 11,4 Mill. Schilling. Diese Erhöhung betrifft vor allem die Personalkosten und eine Post, die den Säckel der Stadt immer mehr bedrückt, den Krankenanstaltenbei- trag mit S 7, 2 Mill. Ebenso ist hier noch ein Zuschuß- betrag von S 320. 000, - für die Rettung enthalten. Der zwar steigende Aufwand für Sportplätzeerhaltung ist im wesentlichen sehr minimal, wie überhaupt ein gewisses Atemholen bei dieser Post zu bemerken ist. Das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen hat ei- nen Zuschußbedarfvon 11,8 Mill. Schilling. Dieser An- satz beinhaltet im großen und ganzen das Bauamt. Auf die Straßenerhaltung entfallen S 2, 5 Mill, auf die Asphaltierung bestehender Straßen 3 Mill. Schilling. Nicht unerwähnt soll ein Betrag von S 700. 000, - für die Revision unserer letzten zwei alten Brücken bleiben. Die nächste Gruppe betrifft die öffentlichen Ein- richtungen und die Wirtschaftsförderung. Der Zuschuß- bedarf stellt mit S 7, 7 Mill. gegenüber 1974 eine Ver- minderung dar. In dieser Gruppe gelangen die Straßen- beleuchtung, die -reinigung, die Kanalisation, das Feuerwehrwesen mit S 1, 1 Mill., die Park- und Garten- anlagen, für die immerhin einschließlich der Stadtgärt - nerei S 3, 5 Mill. Zuschußbedarf notwendig sind, und der Städtische Wirtschaftshof zur Darstellung. Durch den Wegfall einmaliger Ausgaben und die Erhöhung der Ka- nalbenützungsgebühr hat sich der Zuschußbedarf ge- senkt. Auf die Wirtschaftlichen Unternehmungen darf ich beim Wirtschaftsplan der Städtischen Unternehmungen näher eingehen. In der Finanz- und Vermögensverwaltung ist vor allem der Betrag von 1 7 Mill. Schilling Landesumlage zu nennen, die dem Land abzuführen sind und der in sei- ner Größenordnung heute nicht mehr zu übersehen ist und der unter Zugrundelegung der Finanzkraft von1974 veranschlagt wurde.

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