Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/2

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1975 GEMEINDERAT BESCHLIESST BUDGET FOR 1975 1 n der Gemeinderatssitzung vom 12.12.1974 wur- de der Voranschlag 1975 behandelt, welcher Ausgaben von zusammen S 299, 748. 300, - umfaßt. Auf die ein- zelnen Verwaltungszweige teilen sich diese wie folgt auf: Allgemeine Verwaltung S 30,877.900 öffentliche Ordnung und Sicherheit S 4, 532.100 Schulwesen S 43,101.000 Kulturwesen S 9,992.400 Sozialhilfe und Jugendhilfe S 38, 206. 00 0 Gesundheitswesen und körperliche Ertüchtigung S 12, 197. 900 Bau-, Wohnungs- und Siedlungs- wesen öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung Wirtschaftliche Unternehmungen Finanz- w1d Vermögensverwaltung S 52,836. 900 S 46, 955. 600 S 4,490.000 S 56,558.500 S 299,748.300 Zur Deckung dieser Ausgaben sind an Einnahmen veranschlagt: Eigene Steuern, Gebühren und Abgaben Abgabenertragsanteile Mieten, Pachten, Kapitalerträge, Einnahmen aus Verträgen, Dar- lehenstilgungen Entnahmen aus Rücklagen Anteilsbetrag des ordentlichen an den außerordentlichen Haushalt, Ersätze und sonstige Einnahmen Vergütungen zwischen den Verwaltungszweigen Darlehensaufnahmen s 80,227.000 s 87, 000. 000 s 13,678.100 s 4,005.000 s 34,181. 200 s 15,249. 000 s 65,408. 000 S 299,748.300 Zum Voranschlag führte der Finanzreferent Stadt- rat Rudolf Fürst aus: "Die Gemeinde ist laut § 49 (1) des Statutes der Stadt Steyr verpflichtet, für das kommende Rechnungs- jahr 197 5 einen Voranschlag zu erstellen, der die Grund- lage für die Führung des Gemeindehaushaltes ist. Laut § 49 (2) sind dem Voranschlag angegliedert die Wirtschaftspläne der Städtischen Unternehmungen, dievonderStadt verwalteten Fonds, denen keine Rechts- persönlichkeit zukommt, der Dienstpostenplan, der Wirtschaftsplan der Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, der Wirtschaftsplan des Städtischen Wirt- schaftshofes und weiters der Voranschlag für die Kran- kenfürsorgeanstalt der Stadt Steyr. Soviel sagt das Statut der Stadt Steyr über die Verpflichtung, einen Voranschlag für das kommende Jahr zu erstellen, aus. Es ist aber zugleich eines der vornehmsten Rechte einer autonomen Gemeindevertre- tung, sich Richtlinien gemäß ihrer eigenen Interessen und Zielsetzungen für die Wirtschaft bzw. Haushaltsfüh- rung zu geben. Der Voranschlag, so betrachtet, ist nicht nur ein buchhalterisches Zahlenwerk, sondern eine Aus- sage der wirtschaftlichen und politischen Zielsetzungen am kommunalen Sektor, zugleich aber auch ein Mittel zur Kontrolle über deren Verwirklichung. Der heute zu 22 beschließende Haushaltsvoranschlag orientiert sich vor allem an 4 Kriterien: 1. An der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Situation der Stadt, sich ergebend aus den Rechnungsresultaten des Jahres 1973. 2. Zügige Fortführung von begonnenen Vorhaben. 3. Erfüllung der für diesen Zeitrawn im mittelfristigen, von Ihnen beschlossenen Investitionskonzept vorge- sehenen Vorhaben, modifiziert im Hinblick auf eine seit dieser Beschlußfassung geänderte Kreditsituation und 4. an derEinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen. Der Voranschlag kann als vorsichtig erstellt beur- teilt werden, sind doch seine wirtschaftlichen bzw. fi- nanziellen Komponenten für sichere Schätzw1gen weni- ger tauglich denn je und von Umständen abhängig, die einer eigenen Einflußnahme entzogen sind bzw. nicht unterliegen. Es kann hier durchaus, wenn für dieses Jahr einmal derRechnungsabschluß diskutiert wird, eine Prozentzahl genannt werden, um wieviel Prozent man _sich heute bei finanziellen Voraussetzungen verschätzt hat. Man wird uns vielleicht dann auch vorwerfen, wir haben nicht wirklichkeitsnahe budgetiert. Aber ich glaube, in einer Zeit weltweiter wirtschaftlicher Unsicherheit, ist eine solide oder vorsichtige Erstellung eines Voranschlages mehr denn je begründet. Ich denke nur beispielsweise an die drastische Preisveränderung 1974 auf dem Energie- sektor, die allein mit den sich daraus ergebenden An- schlußwirkungen genügt, auch einen Voranschlag der Stadt Steyr, direkt oder indirekt über die Toleranzgren- ze hinaus zu beeinflussen. Aber trotzdem werden in diesem Voranschlag wieder ein Teil jener kommunalen Vorhaben verwirklicht, die der Bevölkerung anläßlich der Ende 1973 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates in Aussicht gestellt wurden. Die vollständige Verwirkli- chung, gemessen an der Notwendigkeit vieler Vorha- ben, richtet sich aber nach den finanziellen Mitteln und Möglichkeiten unserer Stadt, die für das nächste Jahr in dem uns vorliegenden Zahlenwerk zum Ausdruck kommen. Der Gesamthaushalt, sowohl der ordentliche mit Gesamteinnahmen und -ausgaben in der Höhe von S 225,588.300, - und der außerordentliche mit S 74,160.000, - sind ausgeglichen und ergeben eine Ge- samtvoranschlagssumme von S 299,748.300, -, wobei nach Ausscheiden der im oH. enthaltenen Vergütungen zwischen den einzelnen Verwaltungszweigen sowie der Berücksichtigung der Rücklagengebarung und Zuführung von Mitteln aus dem ordentlichen Haushalt in den au- ßerordentlichen, zu dessen Teildeckung, bei den Ein- nahmen der tatsächliche Finanzertrag und bei den Aus- gaben der echte, wirksame Aufwand S 276, 090.100, - beträgt. Dieser Betrag ist gegenüber 1974 inklusive Nach- tragsvoranschlag um 9, 7 Mill. höher. Dies beruht auf einer Erhöhung der Darlehensaufnahmen und der Steuer- eingänge. Im Vordergrund einer Betrachtung des Voran- schlages stehen in erster Linie die Einnahmen. Die ver- anschlagte Gesamtsumme der Einnahmen des ordentli - eben Haushaltes beträgt S 225,588.300, - . Im Einzelnen

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