Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/1

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 19'15 Ablösen in Wohnungsangelegenheiten Im Zusammenhang mit Wohnungsvergaben muß lei- der festgestellt werden, daß in jüngster Zeitim verstärk- ten Maße zu beobachten ist, daß Mieter von Wohnungen der Gemeinnüt;,;_igen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr bei Wohnungsveränderung bzw. Rückgabe ihrer Wohnung die Auffassung vertreten, für Ein- oder Umbauten bzw. auch für Mobilar einen Anspruch auf Ablöse zu haben. Dies ist nach den gesetzlichen Bestimmungen keinesfalls zulässig. Nach dem Bundesgesetz vom 12. 7. 1974 über die Änderung mietrechtlicher Vorschriften und Mietzins- beihilfen lauten die diesbezüglichen Bestimmungen im § 17 Abs. 3 wie folgt: "(3) Dem Mieter, der eine im Sinne des § 3 Z. 10 des Stadterneuerungsgesetzes mangelhaft ausgestattete Wohnung gemietet und diese Mangelhaftigkeit - Wasser- entnahme und (oder) Abort außerhalb der Wohnung - im Einvernehmen mit dem Vermieter auf eigene Kosten beseitigt hat, gebührt für diese Aufwendungen - unbe- schadet weitergehender Ansprüche nach den§§ 1097, 1037 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches - ein Ersatz im Betrag der dafür aufgewendeten Kosten, ver- mindert um je ein Zwölftel für jedes vollendete Jahr der Benützung dieser Verbesserung. Der Ersatz ist bei sonsti- gem Verlust des Anspruchs spätestens bei der Zurück- stellung der Wohnung geltend zu machen; er kann aber erst in dem Zeitpunkt eingeklagt werden, in dem der Vermieter die Wohnung wieder vermietet oder sonst ver- wertet. Auf den Ersatzanspruch kann der Mieter im voraus nicht rechtswirksam verzichten. Unbeschadet des Abs. 1 darf mit dem Nachmieter vereinbart werden, daß er den dem Vormieter gebührenden Ersatzbetrag ersetzt oder unmittelbar berichtigt. " Der Wohnungsausschuß des Gemeinderates der Stadt Steyr ist verpflichtet, sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. In letzter Zeit wurde darüberhinaus die Wahrneh- mung gemacht, daß manchmal zwischen Mietern Ab- lösevereinbarungen getroffen werden und bereits vor Zu- weisung einer Wohnung auch tatsächlich Ablösen bezahlt werden. Die Stadtgemeinde warnt nachdrücklich vor ei- ner solchen Praxis, da aus derartigen privaten Vereinba- rungen kein Anspruch auf Zuweisung einer Wohnung ab- geleitet werden kann. Besuchen Sie das 6 LOB AUF STEYR Ich waridre durch die alte Stadt mit ihren Winkelgassen, '· wo mehr als ein Jahrtausend hat die' Patina gelassen. Romanik, Gotik, Renaissance, die herrlichen Fassaden! Barock, verspieltes Rokoko, mit Zierat überladen. Gekrönt von einer stolzen Burg auf eines Hügels Rücken, so schweift der Blick von Turm zu Turm voll Staunen und Entzücken. Liselotte Fridrik Dieses Gedicht sandte vor kurzem Frau Liselotte Fridrik aus Kufstein, welche im-Sommer dieses Jahres der Stadt Steyr einen Besuch abstattete, an Bürgermeister Franz Weiss. Der AL TESTE STEYRER feierte Geburtstag Ende Oktober feierte Herr Karl Holzner, Steyr, Zieglergasse, seinen 98. (;eburtstag. Er ist damit der älteste Steyrer Bürger. Bürgermeister Franz Weiss überbrachte ihm zu diesem seltenen Fest die herzlichsten Glückwunsche der Stadtverwaltung. "t1 0 ,... 0

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