Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/1

1975 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Aus dem Stadtsenat · Der Stadtsenat der Stadt Steyr faßte in seiner 23. ordentlichen Sitzung am 21. 11. 1974 unter de_m Vorsitz von Bürgermeister Franz Weiss folgende Beschlüsse: Instandsetzungsarbeiten im Rathaus, Hof- gebäude S 63.000.- Gebäude- und Fassadeninstandsetzung Zwischenbrücken 1 und 2 S 195. 000, - Instandsetzungs- sowie Maler- und An- streicherarbeiten Karl-Marx-Straße 15 S 24. 000, - Zusätzliche Ausgaben bei der Instand- setzung der Schloßparkmauer und von Gehwegen im Schloßpark S 27. 200, - Errichtung einer Hainbuchenhecke beim Rollschuhplatz beim Objekt Hubergut- straße 12 S 9. 800, - Ankauf von festen und flüssigen Brenn- stoffen für das Jahr 1974; zusätzlicher Aufwand S 1,800.000, - Subvention an die Tennissektion des ATSV Steyr zur Errichtung eines Gar- derobengebäudes S 25. 000, - Außerordentliche Subvention an den Österr. Alpenverein, Sektion Steyr, anläßlich der 100-Jahr-Feier S 30. 000, - Unterbau- und Belagarbeiten im Be- reich derVorlandbrücke derSchönau- erbrücke S 285. 000, - Verlegung einer Grundstückseinfahrt in der Tomitzstraße S 28. 000, - Erneuerung der Wasserleitung bei der Liegenschaft Neustifter Haupt- straße 12 S 1 O. 500, - Zubau Promenadeschule; Verlegung einer Fundamenterdung S 19.400, - Als Aufsichtsrat der GWG der Stadt Steyr beschloß der Stadtsenat: · Aufnahme eines Hypothekardarlehens zur Finanzierung des Bauvorhabens Resthof II a Ankauf von Mülltonnenschränken S 38, 900. 000, - S 416.400, - Aus dem Gemeinderat Ü er Gemeinderat der Stadt Steyr faßte in seiner 8. ordentlichen Sitzung am 26. 11. 1974 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Franz Weiss fol- gende Beschlüsse: Instandsetzung der Fassade des Bruder- hauses Steyr, Sierninger Straße .55 Aufnalune eines Darlehens zur Errich- tung der neuen Handelsakademie Gewährung eines Darlehens an die Personalvertretung beim Magistrat Steyr S 540. 000, - S 40, 000. 000, - S 100. 000, - Darlehen an den Wirtschaftsverein Ar- beiterheim . S Zuschuß zumPersonalaufwand für die Bezirksstelle SteyrStadt des österr. Roten Kreuzes Ankauf eines Autobusses für die neue Verkehrslinie Tabor - Wieserfeldplatz - Stadtplatz Grundleistung für die Stadtwerke Steyr, Städt. Verkehrsbetrieb, für das lau- fende Rechnungsjahr Wasserleitungsverlegung im Zuge des Ausbaues der Saaßer Bezirksstraße Generelle Untersuchung hinsichtlich der Trassenfestlegung einer künftigen Um- fahrung Steyr- Nord Zusätzliche Untersuchungen für den ge- planten Verkehrsknoten Steyr- Resthof Uferbefestigung entlang des Ortskais in Steyr Durchführung von Gas- und Wasserlei- tungsverl.egungen bei der Umfahrung Hundsgraben Durchführung der KanalisierungGleink, Gruppe IV und V Erweiterungsbau Promenadeschule; Baumeisterarbeiten Erweiterungsbau Promenadeschule; ·zimmermannsarbeiten Erweiterungsbau Promenadeschule; Heizungsinstallation Aufschließung derindustriegründe in der Haager Straße Errichtung eines Durchganges durch das Schnallentor s s s s s s s s s s s s s s 700. 000, - 216. 200, - 500. 000, - 1, 500. 000, - 230. 000, - 333. 4!)0, - 120. 000, - 574. 000, - 214. 400. - 1, 300. 000, - 5, 792. 600, - 277 .400, - 1, 169. 257, - 799. 000, - 145. ooo. - FAMILIEN- UND SOZIALBERATUNGSSTELLE Auch in Steyr wurde eine Familien- und Sozial- beratungsstelle eingerichtet. Die Beratung findet in den Räumlichkeitender Bezirkshauptmannschaft Steyr. Neubau Spitalskystraße, an jedem Donnerstag in der Zeit von 18 bis 20 Uhr statt. Sie wird abwechselnd für je einen Monat von Bedienste- ten der Bezirkshauptmannschaft und des Magistrates durchgeführt. Die damit beauftragten Bediensteten des Magistrates Steyr, Anneliese Clar, Leiterin des Jugend- amtes, und OMR. Dr. Franz Knapp, stehen der Bevölke - rung während der angeführten Zeit in den Monaten Jän- ner, März, Mai, Juli, September und November 197 5 zur Verfügung. Die Beratung ist in erster Linie für Probleme im familiären und sozialen Bereich gedacht, wobei ein be- sonderes Augenmerk auf Angelegenheiten der Familien- planung und den wirtschaftlichen und sozialen Belangen werdender Mütter liegt. Ferner ist eine allgemeine Rechts- information möglich, wobei insbesondere Fragen aus der Sozialhilfegesetzgebung, dem Unterhaltsrecht, Sehei - dungsrecht usw. im Vordergrund stehen. Die Beratung erfolgt selbstverständlich unter Wah- rung der Anonymität der Ratsuchenden, ist kostenlos und die Beratungsorgane unterliegen der Verschwiegenheits- pflicht. 3

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