Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/12

1974 AMTSBLATT DER STADT STEYR 19 Modellspielwaren Ihr Fachgeschäft für: MODELLBAU, SPIELWAREN, ELEKTRISCHE EISENBAHNEN, RENNBAHNEN u. v. a. WIR BERATEN SIE GERNE ÜBER DIE RICHTIGE AUSWAHL IHRER WEIHNACHTSGESCHENKE FÜR JUNGE UND JUNG GEBLIEBENE SIERNINGERSTRASSE 6 MITTEILUNGEN CHRISTBAUMVERKAUF 1974 Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom lO. - 24. Dezember 1974 auf folgenden Plätzen statt: Parkanlage _bei der Schönauerbrücke Münichholz bei der Volksschule Plenkelberg Tabor Jahrmarktplatz. Die Händler wurden angewiesen, bei den Ver- kaufsstellen ein nach Baumgröße gestaffeltes Preisver- zeichnis anzubringen und eine Meßlatte bereitzuhaltl;!n. Stumpflängen über 20 cm und astlose Spitzen über 30 cm werden nicht gerechnet. VERLAUTBARUNGEN Magistrat Steyr Vet-3115/74 4400 Steyr, 29. Oktober 1974 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1975 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des § 1 der Verordnung des Landes- hauptmannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963, LGBl. Nr. 67/63 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken jährlich zu kenn- zeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1975 werden in der Zeit vom 16. 12. 1974 bis 15, 1. 1975 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Frei- tag in de( Zeit von 7. 00 bis 12. 00 Uhr und an Montagen, Dienstagen und Donnerstagen auch von 13, 30 bis 17. 00 neben FARBEN - ROSLER Uhr in der Veterinärunterabteilung des Gesundheitsam- tes in Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3 ausgegeben. Im Hinblick auf die Verbreitung der Tollwut in benachbarten Staaten und in einigen Bundesländern von Österreich werden die Hundehalter aufgefordert, die Hundemarken, für welche eine Gebühr von S 7, - - pro Stück zu entrichten ist, unbedingt in der Zeit vom 16. 12. 1974 bis 15. 1. 1975 abzuholen oder abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 der o, a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Übertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft, Der Bürgermeister: Franz Weiss STANDESAMT PERSONENSTANDS FÄLLE Oktober 1974 Im Monat Oktober 1974 wurde im Geburtenbuch des Standesamtes Steyr die Geburt von 200 ( Oktober 1973: 221; September 1974: 226) Kindern beurkundet. Aus Steyr stammen 32, von auswärts 168. Ehelich ge- boren sind 167, unehelich 24. 20 Paare haben im Monat Oktober 1974 die Ehe geschlossen(Oktober 1973: 27; September 1974: 26). In 19 Fällen waren beide Teile ledig, in einem Fall beide Teile geschieden. Alle Eheschließenden waren österrei- chische Staatsbürger, Im Berichtsmonat sind 73 Personen gestorben (Ok- tober 1973: 81; September 1974: 83). Zuletzt in Steyr wohnhaft waren 38 (19 Männer, 19 Frauen), von aus- wärts stammten 35 (17 Männer, 18 Frauen). Von den Verstorbenen waren 63 über 60 Jahre alt. 207

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