Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/10a

1eser e p ----- - J; ~ ~---- .r , ~ --- ,,-;~---~-- ~ J. ~ •••• ► Zustelldienste - -► Anliegerverkehr • • Verkehr in zwei Richtungen ~*** Fußgängerzone 111111111 Neue Kurzparkzone /, 'ilfl!, • "'-rr- ii@ ~ ;f Die wichtigsten Punkte der neuen Verkehrsregelung Innere Stadl • Sper~e der Enge Gasse für den Allgemeinverkehr, ausgenommen Zustelldienste in die Enge Gasse, wobei die Zufahrt nur mehr vom Stadtplatz aus erfolgen kann. • Die Enns- und Steyrbrücke werden zur Einbahn er- klärt, wobei die Fahrtrichtung von Zwischen- brücken einerseits zum Michaelerplatz, anderer- seits zur Bahnhofstraße führt. • Die Bahnhofstraße wird von der Ennsbrücke bis zur Pachergasse Einbahn, wobei die Zufahrt über die Jo- hannesgasse und Haratzmüllerstraße erfolgen kann. Dadurch wird die Möglichkeit der Ladetätigkeit während der Geschäftszeit bzw. das Parkplatzange- bot in den geschäftsfreien Zeiten verbessert. e Der Schloßberg wird für den gesamten Verkehr gesperrt und dadurch zur Fußgängerzone. • Die Gleinker Gasse und die Schuhbodengasse wer- den unter Beibehalt der derzeitigen Fahrtrichtung nur für den Anlieger- und Geschäftsverkehr befahr- bar• • Am Ennskai wird die derzeitige Kurzparkzone un- terhalb des Kreisgerichtes bis nach Zwischenbrücken erweitert. • Der Brucknerplatz wird im Zuge der baulichen Um- gestaltung aus Richtung Redtenbachergasse zur Sackgasse erklärt, sodaß die direkte Zufahrt zu den dort gelegenen Parkplätzen ermöglicht wird. • Am Stadtplatz werden sich verschiedene Änderun- gen in den Bodenmarkierungen ergeben. Diese sind zur Verbesserung des Verkehrsflusses erforderlich. Der Wochenmarkt bleibt in der gewohnten Weise bei einem sogar vergrößerten Platzangebot erhalten, lediglich einige Verkaufsstände erhalten durch die Ummarkierung andere Standplätze.

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