Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/10

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1974 Für die Rettung von außen besitzt die Feuerwehr Steyr die dafür erforderlichen technischen Geräte. Zur Bergung stehen u. a. leichter und schwerer Atemschutz, Rettungsleinen, Bergetuch, Asbest- und Hitzeschutzan- züge, Sprungtuch, Leitern und die Gelenkbühne, die eine Höhe von 26 m erreicht, zur Verfügung. Mit Tankwagen ist die Wasserversorgung zur Brandbekämpfung ausrei- chend gewährleistet. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt am sicher- sten über die telefonische NarRUFNUMMER 122. Das Sprachrohr der Polizei POLITESSEN Das Bundespolizeikommissariat Steyr hat 10 Poli- tessen ( Organe der Straßenaufsicht) nach 3-monatiger Ausbildung am 1. 8. 1974 in den Dienst gestellt. Sie wurden am 31. 7. 1974 durch Herrn Landesrat Ing . Hermann Reichl im Beisein des Herrn Bürgermeisters Josef Fellinger, des Herrn Vizebürgermeisters Leopold Petermair und des Leiters der Abteilung Verkehr des Amtes der oö. Landesregierung Wirkl. Hofrat Dr. Jo- hann Stadler nach der Straßenverkehrsordnung angelobt. Die Politessen sind berechtigt, alle zur Durch- setzung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung not- wendigen Amtshandlungen zu führen. Sie werden aber vorerst nur für folgende Aufgaben herangezogen: Schulwegsicherung, Überwachung des ruhenden Verkehrs und fallweise Regelung von Kreuzungen. Sie sind dem Kommando der Sicherheitswache un- terstellt, Ihre Dienststelle befindet sich in der Polizei- kaserne Steyr, Tomitzstraße Nr. 10. Es gibt viele Bürger unserer Stadt, die den Einsatz der Politessen begrüßen. Das freut uns. Es gibt aber auch viele, die den Einsatz der Politessen als unnotwendig, ja geradezu als Schikane bezeichnen. Es dürfte sich da- bei um Fahrzeuglenker handeln, die grundsätzlich eine feindliche Einstellung gegenüber jeder Art behördlicher Tätig kcit haben. Wir sind nun der Meinw1g, daß Ordnungsdelikte und gcringfligige Übertretungen der Straßenverkehrsord- nung, wie etwa vorschriftswidriges Halten und Parken, ebenso gealmdet werden müssen wie schwere Übertre - tungen. Der Unterschied zeigt sich allerdings deutlich in der IIöhe der verhängten Strafe. Bei geringfügigen Übertretungen wird fast ausschließlich eine Organstraf- verfügung erlassen, deren Betrag gering ist, wobei au- ßerdem die Begünstigung besteht, daß der Bestrafte anonym bleibt, also nicht in die Kartei des Strafamtes aufgenommen wird. Wir sind aber der Meinung, daß solche Übertretungen keine "Kavaliersdelikte" sind, weil die Ordnung auf der Straße dazu dient, die Sicherheit auf der Straße zu erhöhen. Auch wenn dies riur in einem geringen Maße der Fall sein sollte, so glauben wir doch, daß jeder, auch der geringfügigste Umstand, der die Sicherheit auf der Straße erhöht, von Bedeutung ist. In diesem Licht soll auch der Einsatz der Politessen gesehen werden. Nicht zuletzt darf auch darauf hinge - wiesen werden, daß alle Bundespolizeibehörden Poli- tessen im Einsatz haben. Wir wissen, daß es vorkommen wird, daß unbe- lehrbare Verkehrsteilnehmer die Politessen offen oder hinter ihrem Rücken beschimpfen werden. Wenn sich in 162 diesem Zusammenhang grobe Verstöße gegen ge- setzliche Vorschriften ereignen sollten, sind wir auch durchaus bereit, die dafür vorgesehenen Strafen zu ver- hängen. Wir hoffen aber, daß sich der Einsatz der Poli- tessen, an die sich die Bevölkerung sicher bald ge- wöhnen wird, im positiven Sinne auswirken wird, wo- bei als Nebenwirkung auch eine gewisse günstige Aus- strahlung auf den Fremdenverkehr erwartet wird. OSTERREICHISCHES ROTES KREUZ "ERSTE HILFE-KURS" Das österreichische Rote Kreuz, Bezirksstelle Steyr, führt wieder einen allgemeinen öffentlichen Kurs in "ERSTE HILFE" durch. . Dieser Kurs findet im Lehrsaal des Rot- Kreuz- Dienstgebäudes, Steyr, Redtenbachergasse 5, Telefon 3124, an zehn Abenden, wöchentlich einmal in der Zeit von 19, 00 - 21. 00 Uhr statt und umfaßt die Grundbe- griffe in "Erste Hilfe" theoretisch und praktisch. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Kurs- abschluß an einer Kursprüfung teilzunehmen und dadurch das Rote Kreuz Kurszeugnis für "Erste Hilfe" zu erwerben. Anmeldung ganztägig bei der Bezirksstelle Steyr, Redtenbachergasse 5. Telefonische Anmeldung auch möglich, Telefon Nr. 3124. Bei genügender Teilnehmerzahl erster Kursabend am Montag, dem 30. September 1974, 19. 00 Uhr. Anmeldeschluß: 28. September 1974. AMTLICHE NACHRICHTEN AUSSCHREIBUNGEN Magistrat Steyr Stadtbauamt Bau5-1574/73 Steyr, am 5, 9,1974 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Sanitär - Installationsarbeiten für den Zubau Promenadeschule. Die Unterlagen können ab 10. Oktober 1974 im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschla;sen und mit der Auf- schrift "Sanitär-Installationsarbeiten für den Zubau Promenadeschule" am 30. Oktober 1974, bis 9. 00 Uhr, in der Einlaufstel- le des Magistrates, Zimmer 76, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9.15 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2