Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/2

1974 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Beschlußfassung über den Voranschlag 1974 Den breitesten Raum nahm in der Sitzung jedoch die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsvoran- schlag der Stadt Steyr ein. Unter dem Vorsitz von Bür- germeister-Stellvertreter Franz Weiss erläuterte Bürger- meister Fellinger in seiner Eigenschaft als Finanzreferent der Stadt den vorliegenden Entwurf. Er führte unter an- derem wörtlich aus: "Wir sind laut § 49 des Gemeindestatutes der Stadt Steyr verpflichtet, für jedes Rechnungsjahr einen Voran- schlag aufzustellen, der die Grundlage für die Führung des Gemeindehaushaltes ist. Diesem Haushaltsvoran- schlag angegliedert sind die Wirtschaftspläne der Städti- schen Unternehmungen, die von der Stadt verwalteten Fonds, der Dienstpostenplan, der Wirtschaftsplan der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr und der Wirtschaftsplan des Städtischen Wirtschaftshofes, weiters der Voranschlag für die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Steyr. Der Haushaltsvoranschlag wurde nach vorausgehen- den Beratungen in den Fraktionen am 19. 11. 1973 - also fristgerecht - vom Stadtsenat eingebracht. Während der statutarisch festgelegten Frist der Veröffentlichung des Haushaltsvoranschlages wurden weder Einwände noch Er- innerungen vorgebracht. Somit sind formalrechtlich alle Voraussetzungen einer Beschlußfassung des Haushalts- voranschlages 1974 durch den Gemeinderat gegeben. Der Ihnen heute vorliegende Voranschlag 1974 wurde auf Grund der Rechnungsergebnisse des Vorjahres und unter Berücksichtigung der Wirtschaftsprognosen für 1974 erstellt. Vom Institut für Wirtschaftsforschung wur- den die Zahlen des vermutlichen Wirtschaftswach~tums für 1974, das auch im wesentlichen für die Rechnung 1974 ausschlaggebend sein wird, verschiedentlich geän- dert. Man sprach von einem Wirtschaftswachstum von 4, 5 - 5 o/o für 1974, dann von 4 o/o darunter, und laut Horst Knapp wird das Wirtschaftswachstum für das kom- mende Jahr unter 3 o/o liegen. Auf Grund höherer Investitionsabsichten der Wirt- schaftsbetriebe inSteyr haben wir den Ertrag der Gewer- besteuer gegenüber 1972 von 32 Millionen auf 29 Millio- nen für 1974im Haushaltsvoranschlag herabgesetzt. Nach Einbringen des Haushaltsvoranschlages durch den Stadt- senat wurde uns seitens des Finanzamtes eine Gewerbe- steuerertragsübersicht übermitt"elt, in der das Gewerbe- steueraufkommen für Steyr für 1974 mit 24 Millionen Schilling angenommen wird. Welche Ziffer wird rich- tig sein? Sie, sehr verehrte Damen und Herren des Ge- meinderates, haben heute - im nächsten Tagesordnungs- punkt wird das beraten - die laut Finanzausgleichsge- setz uns zustehende Getränkesteuer für Bier zu bt:sd11ie- ßen. Auf Grund von Schätzungen dürfte diese eine Ein- nahmenerhöhung von rund 2 Millionen erbringen. Ein Betrag, der im Zahlenwerk des Ihnen vorliegenden Vor- anschlages für 1974 nicht berücksichtigt ist. Wir haben für ein Jahr budgetiert, von dem zu erwarten ist, daß es uns noch manche Überraschungen wirtschaftspolitischer Art bringen kann. Mehr ein Grund die Steuereingänge vorsichtig anzusetzen. Wir haben daher, um die Ausge- glichenheit des ordentlichen Haushaltes zu wahren, nur S 1, 5 Millionen zur Deckung des außerordentlichen Haushaltes erübrigt. Wenn wir die Entwicklung des Voranschlages 1974 über die Rechnung 1972 und den Nachtragsvoranschlag 1973, letzterer bereinigt um eine Post, welche durch Umwandlung eines Darlehens der Städtischen Unterneh- mungen in Höhe von 9, 3 Millionen in eine Kapitalein- lage entstanden ist, betrachten, so zeigt dieser Vergleich folgende Entwicklung: Rechnung 1972 S 203 Mill., 1973 S 236, 3 Mill., 1973 Voranschlag und Nachtrag S 241,4 Mill. und Voranschlag 1974 S 247 Mill. Ich wollte da- mit nur sagen, daß der Gesamthaushalt im wesentlichen keiner besonderen Schwankung unterliegt, sondern der Währungsrelation entsprechend sich leicht ansteigend uns anbietet. Von Interesse ist natürlich die Einnahmenseite un- seres Budgets - eigene Steuern, Abgabenertragsanteile und Einnahmen besonderer Art. Wir haben Einnahmen in einer Gesamtsumme von S195 Mill. Die eigenen Steuern wurden mit S 66, 6 Mill. eingesetzt, die Verbrauchsabgaben und sonstigen Ge- meindeabgaben mit S 9, 5 Mill. Die Abgabenertragsan- teile mit S 69 Mill., die Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge von Gebietskörperschaften mit S 5 Mill. , Er- löse aus Pachten und Mieten mit S 3, 2 Mill., an Pen- sionsbeiträgen S 600. 000, --, Verwaltungsstrafen S 1, 1 Mill. Hier möchte ich eine Zeitungsmeldung berichti- gen. Wir haben den Strafbetrag der Polizei nicht vorge- schrieben, sondern er wurde wahrscheinlich an Hand von Ihnen und der Öffentlichkeit bekannten Ziffern ermittelt. Zinsen für Guthaben und Forderungen S 2, 2 Mill., Ertrag aus Beteiligungen und Wertpapieren mit S 35. 000, --, Einnahmen aus Verträgen S 3 Mill. , Rückflüsse von Be- zugsvorschüssen S 190. 000, --. Rückflüsse aus Darlehen S 2, 1 Mill ., Entnahme aus Rücklagen S 850. 000, --, Ersätze und s_onstige Einnahmen S 17 Mill. Das ergibt Reineinnahmen von S 181, 5 Mill. Nun ist noch eine Vergütung zwischen den einzelnen Dienststellen im Bud- get mit rund S 13, 3 Mill. verankert, sodaß die Gesamt- Bruttoeinnahmen mit S 194, 9 Mill. veranschlagt sind. Sie haben gesehen, daß die beiden größten Posten die eigenen Steuern und die Abgabenertragsanteile sind, wobei die Abgabenertragsanteile die eigenen Steuern be- reits übertroffen haben. Die Einnahmenentwicklung aus den eigenen Steu- ern ist glaube ich nicht uninteressant: Die Grundsteuer A wurde mit 140.000 präliminiert, sie zeigt keine wesent- lichen Änderungen innerhalb der letzten 3 Jahre. Die Grundsteuer B mit S 4, 9 Mill. ist ebenfalls fast unver- ändert. Die Gewerbesteuer wurde mit S 29 Mill. auf Grund der Erfahrungswerte und der, wie ich ·schon sagte, Kenntnis von Investitionsabsichten unserer größeren Ge- werbebetriebe angenommen. Sie hat eine fallende Ten- denz. Wir hatten in der Rechnung 1972 noch S 32 Mill., im Voranschlag 1973 S 29 Mill. Wir mußten im Nach- tragsvoranschlag 1973 auf S 27, 5 Mill. herabgehen und ich sagte sd1on, wir haben S 29 Mill. präliminiert, wäh- rend uns die Gewerbesteuermeßbetragsübersicht nur eine Einnahme von S 24 Mill. erwarten läßt. Die Getränke- steuer, bislang keiner Änderung unterlegen, ist ebenfalls wieder mit S 4, 7 Mill. präliminiert. Diese Steuer, das habe ichschonheute einmal angedeutet, wird auf Grund der Einbeziehung des Bieres in die Getränkesteuer eine wesentliche Erhöhung erfahren. Die Lustbarkeitsabgabe · mit rund S 400. 000, - und die Hundesteuer sind wieder gleich den Vorjahren. Die Ankündigungsabgabe war 1973 etwas höher veranschlagt. Es ist anzunehmen, daß sie auf S 10. 000, -- - sie ist an sich unbedeutend - absinken wird. Die Anzeigenabgabe ist ebenfalls leicht sinkend. Die eigenen Steuern sind stabil und werden von Geldwert- änderungen fast überhaupt nicht berührt. Es wäre viel- 19

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