Amtsblatt der Stadt Steyr 1974/1

1974 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 c0 Auch 1974 M 0 B E L s T E lieber doch gleich INMASSL WOLFERNSTRASSE 20 UND KIRCHENGASSE 9 (beim Roten Brunnen) NACHTRAGSVORANSCHLAG 1973 Durch nicht vorhergesehene Einnahmen (höhere Eingänge bei Steuern und Abgabenertragsanteilen) sowie durch Mehrausgaben (höhere Pflichtausgaben sowie Kre- diterhöhungen) ist die Erstellung eines Nachtragsvoran- schlages notwendig. Die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes erfah- ren gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag eine Er- höhung um rund 29 Millionen Schilling. Diese spiegelt sich in einer gleich g"roßen Erhöhung der Ausgaben wider. Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des ordentlichen Haushaltes erhöhen sich demnach jeweils von S 176,716.800,-- auf S 205,535.800,--, woraus Reineinnahmen und Reinausgaben von je S 194,059.300, - resultieren. Der außerordentliche Haushalt dagegen reduziert sich in Einnahmen und Ausgaben von S 81,990.000, -- auf S 74,124.000, -- vor allem durch eine gewisse Zu- rückhaltung auf dem Bausektor. BERICHT DES RECHNUNGSHOFES Dem Gemeinderat lag der Bericht des Rechnungs- hofes über das Ergebnis der Prüfung der Gebarung der Stadtgemeinde Steyr in den Jahren 1965 - 1968 vor. Nach einer längeren Debatte, in deren Verlauf alle politischen Fraktionen grundsätzliche Erklärungen ab- gaben, wurde der Bericht zur Kenntnis genommen. PERSONALWESEN Der Gemeinderat beschloß sodann neben einigen familienfördernden Maßnahmen die Gewährung einer Sonn- und Feiertagszulage, die Gewährung der Verwal- tungsdienstzulage für Ruhestandsbeamte und eine Neu- festsetzung der Richtlinien für die Familienbeihilfe aus Anlaß der Verehelichung bzw. der Geburt eines Kindes. GRUNDTEILUNG UND AUFNAHME IN DAS ÖFFENT- LICHE GUT Der Gemeinderat stimmte einer Ausnahmegeneh- migung zu einem Grundteilungsantrag in der KG Jäger- berg zu und genehmigte im Zuge des Ausbaues der Stelz- hamerstraße die Aufnahme der in Anspruch genommenen Flächen in das öffentliche Gut. LlEGENSCHAFTSVERWA LTUNG Nach Rückerwerb eines Teiles der sogenannten Schradergründe von der Gemeinnützigen Wohnungsge- sellschaft der Stadt Steyr stimmte der Gemeinderat dem Weiterverkauf an die Wiener Städtische wechselseitige Versicherungsanstalt zu. Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, daß der FORUM Gesellschaft m. b. H. die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Groß- kaufhauses samt Tiefgarage erteilt wird. Weiters wurde ein Grundstücksteil von 56 m2 aus dem öffentlichen Gut an private Bewerber ve rkauft und eine Reihe von Grundablösen im Gesamtwe rt von rund S 3,000.000, -- zum Ausbau der Aschacher Straße ge - tätigt. Im Zuge der Änderung des Verlaufes verschiedener Landes- und Bezirksstraßen sowie der Neufestse tzung deren Erhaltungsgrenzen nimmt die Stadtgemeinde Teile der Wolfern-Landesstraße, die Haager-Straße, die Lahrn- dorfer-Bezirksstraße ~owie einen Teil der Saaßer-Be- zirksstraße in ihre dauernde Verwaltung und Erhaltung. ANKAUF EINES PKW Aus dem Bestand der Stadtgemeinde ist der PKW Steyr-Fiat 125 auf Grund seines Alters auszuscheiden. An seiner Stelle wird ein PKW Steyr-Fiat 124, Familiare zum Preis von S 70. 652, -- angekauft. STÄDTISCHE UNTERNEHMUNGEN Eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinderates be- zog sich auf die Städtischen Unternehmungen: Die Stadt hat seit 1963 den Städtischen Unterneh- mungen aus Budgetmitteln verschiedene Darlehen in Höhe voninsgesamtS 9, 3 Mill. gewährt. Aus wirtschaft- lichen Gründen genehmigte der Gemeinderat die Um- wandlung dieser Darlehen in Kapitaleinlagen der Stadt. Zur Erweiterung des Gasversorgungsnetzes wurde der Ankauf von Rohren im Wert von S 480. 000, -- be- willigt, während für die Verlegungsarbeiten für die Trinkwasserversorgungsleitung im Bereich de_r . Umfah- rung Seifentruhe ein Betrag von S 300. 000, -- freigege- ben wurde. Der Ausbau der innerstädtischen Verkehrslinien macht eine Erweiterung und Modernisierung des Fuhr- parkes der Städtischen Verkehrsbetriebe erforderlich. Der Gemeinderat genehmigte· dazu den Ankauf eines neuen Omnibusses zum Preis von S 980. 000, --. ERRICHTUNG EINER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDER- GÄRTNERINNEN Mit Grundsatzbeschluß vom 12. 3. 1973 wurde die Errichtung einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerin- nen und Horterzieherinnen in Steyr genehmigt. Die An- stalt hat bereits am 17. 10. 1973 ihren Betrieb mit dem ersten Jahrgang aufgenommen. Nunmehr wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der Stadtgemeinde Steyr abgeschlossen. Dem- nach werden vorn Bund ab dem ersten Jahrgang der Auf- wand für das pädagogische Personal und der Personal- aufwand für Kindergärtnerinnen der beiden Kindergar- tengruppen getragen. Außerdem werden vorn Bund - allerdings im Wege des Leasing - die Baukosten für den Neubau der Bildungsanstalt zur Gänze getragen werden. 5

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