Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/12

18 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1973 ~ WEIHNACHTEN IST SCHON T + ?ualb-eJ/11-f,J( 1ST GUT Darum das Gute zum schönen Anlaß aus einer Fülle von Freudengeschenken Wie in den vergangenen Jahren will ich aber wieder die Hausbesitzer, deren Bevollmächtigten und die Haus- vertraue nsleute zur Mithilfe aufrufen und bitten, in den Häusern den Hausbewohnern diese Sammelliste vorzule- gen und die Spenden entgegenzunehmen. Sammler des Magistrates werden Liste und gesammelten Betrag gegen Empfangsbestätigung abholen. Für Ihre Spenden und Ihre Mithilfe darf ich Ihnen im voraus meinen verbindlichen Dank aussprechen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger MITTEILUNGEN CH RIST ß A U MV ERK AUF 1 9 7 3 Der Christbaumverkauf findet dt ·ses Jahr in der Zeit vom 10. - 24 . Dezember rn73 auf folgenden Plätzen statt: Eisenstraße Nr. 3 bei der Neutorbrücke; Münichholz bei der Volksschule Plenl<elberg; Tabor Jahrmarktplatz. Die Händler wurden angewiesen, bei den Vl'r- kaufsstellen ein nach Baumgröße gestaffeltes Pre1svl'r- zeichnis anzubringen und eine Meßlatte berellzustc llen. Stumpflängen über 20 cm und astlose Spitzen Ober :l0 c1 11 werden nicht gereclmet. * SONl)FRPOSTAMT UNI) ,l)NIWIU'OSTSTl·MPI L IN STFYR AM ~' . 1)1 ZI· Mill R l!J73 Anläßl1ch des Großlauschtages der Sektion Steyr ucs 1:rstt·n Österr. ArbcJtl'r-ßr1cfmarkensammler-Ver- c111l's wird am 2. Dezember 1973 im Casino in Steyr, Wl'rnulstraße 10, ein dem Postamt 4400 Steyr unter- ste Jlte s Sonderpostamt errichtet . Es wird von 9. 00 bis l 6 . 00 Uhr geöffnet und allgemein zugänglich sein. Beim Sonderpostamt werden Briefmarken verkauft, nichtbe- scheinigte und eingeschriebene Briefsendungen verkauft sowie Gefälligkeitsabstempelungen durchgeführt. Für die Entwertung der Briefmarken wird ein Sonderpost- stempel verwendet. KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich FJ - 3749/1973 Steyr, 7. November 1973 VERORDNUNG In Durchführung des § 4 Abs. 4 des o. ö. Jugend- schutzgesetzes 1973, LGBl. Nr. 22, wird na ch Anhörung des Bundespolizeikommissariates Steyr § 1 der Verord- nung des Magistrates Steyr vom 1. 8. 1973, FJ - 3749/ 1973, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Steyr, Fol- ge 9/1973, abgeändert wie folgt: Kindern und Jugendliche n ist der Aufenthalt in den nachstehend angeführten Lokalen verboten: 1) Vergnügungsetablissement "Maxim ", Steyr, Badgasse 2; 2) Vergnügungsetablissement "Stadt Wien", Steyr, Unterer Schiffweg l; 3) "Nachtkabarett", Steyr , Fabrikstraße 18; 4) Barbetrieb "Love Story", Stl'yr, Blumauergasse 1; !i) "K ·rzcnbar", Stt·yr, Färb ·rgasse 8; 6) "PromenadenstUbcrl ", S1 ·yr , Jl ·rggasse 14; 7) "llcclncndicle ", Steyr, Glcinker Gasse 21. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kund- machung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft. Der Bürgermeister: * Josef Fellinger Magistrat Steyr Vet-4670/73 4400 Steyr, 25. Oktober 1973 Bekämpfung der Wutkrankheit Ausgabe der Hundemarken für 1974 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des§ 1 der Verordnung des Landeshaupt- mannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963, LGBL () Frohe Weihnachten und ein Prosit Neujahr entbietet allen seinen Kunden 0 MAX ECKHARD .__..,... Fachwerkstätte -Ersatzteile -Service RENAU[J Kar:::e~i:::t:nn~l::~~;,,~i~::!:: 3 Telefon O72 52/4161 226 Bei Unfall direkte Abrechnung mit den Versicherungen

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