Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/11

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1973 Zentralaltersheim S 74. 000, -- . Alle Anträge wurden positiv erledigt. BAUAMT Vom Stadtbauamt lagen folgende Anträge zur Beschlußfassung vor, die ebenfalls die ZustimmW1g des Stadtsenates fanden: Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses, betref- fend die Uferverbauung am Ortskai S 816. 000, --; Straßenbeleuchtung für den Wiederaufbau Resthof S 32. 000, --; Durchführung von verschiedenen Vermessungs- arbeiten S 20. 000, --. Insgesamt verfügte der Stadtsenat über S 1,157. 000, -- aus Budgetmitteln. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat der Gemein- nützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr geneh- migte der Stadtsenat schließlich die Endabrechnung der Wohnhaus anlage Wehrgraben I/1 - 6, die wn einen Ge- samtbetrag von S 12, 654.000, -- errichtet wurde. · * Das Sprachrohr der Polizei DIE PLAKETTE Da ab 1. 1. 1974 an Kraftfahrzeugen Begutach- tungsplaketten angebracht sein müssen, folgen zur In- formation die wichtigsten Bestimmungen hierüber: • An folgenden Kraftfahrzeugen müssen Plaketten angebracht sein: • • 194 a) Krafträder; b) Personenkraftwagen außer solchen zur entgelt- lichen Personenbeförderung; c) Kombinationskraftwagen außer solchen zur ent- geltlichen Personenbeförderung oder zur Beför- derung gefährlicher Güter; d) leichte Anhänger, mit denen eine Geschwin- digkeit von 25 km/h überschritten werden darf. Die Begutachtungsplaketten, für die ein Kosten- be itrag von S 9, -- zu entrichten ist, können in Ste yr derzeit bei nachstehenden Stellen bezogen werden: ÖAMTC ARBÖ AVEG - VW Vertrieb Eltz Fa. Hilben, Ford Service Fa. Leischko, Pe ugeot Steyr- Daimler-Puch AG Fa. Vazansky, Mercedes, Alfa-Romeo Fa. Proske, Steyr-Fiat Die angeführten Dienststellen und Firmen sind zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeu- gen ermächtigt. Auch beim Bundespolizeikommissariat Steyr - Ver- kehrsamt können Begutachtungsplaketten bezogen werden, allerdings nur dann, wenn nachgewiesen wird, daß keine wiederkehrende Begutachtung er- forderlich ist. Kraftfahrzeugbesitzern, die noch heuer ihr Fahr- • • zeug zulassen, wird gleichzeitig mit der Zulassung eine Begutachtungsplakette ausgefolgt. Soferne ein Zulassungsbesitzer sein Kraftfahrzeug bei den angeführten Firmen bzw. Kraftfahrzeug- verbänden nicht wiederkehrend begutachten las- sen will, besteht die Möglichkeit das Kraftfahr- zeug von Sachverständigen des Amtes der O. ö. Landesregierung übe rprüfen zu lassen. Hiefür ist allerdings ein Kostenbeitrag gemäß den Bestim- mungen der KDV. zu leisten. Für Pkws beträgt dieser zur Zeit S 100, - - . Die Be gutachtungsplaketten sind am Fahrzeug ge- mäß den Bestimmungen wie folgt anzubringen: a) bei Kraftwagen und mehrspurigen Krafträdern mit karosserieartigem Aufbau an der rechten Seite des Fahrzeuges vor der vordersten Tür- öffnung, b) bei anderen Krafträdern an der rechten Seiten- wand des in der Längsmittelebene oder rechts von dieser ange brachten Scheinwerfers des Fahr- zeuges oder in der Nähe dieses Scheinwerfers, c) bei Anhängern an der Deichsel oder neben der Deichsel, rechts von der Längsmittelebene des Fahrzeuges. Die Begutachtungsplakette muß ferner am Fahr- ze ug so angebracht sein, daß ihr unterster Punkt nicht we niger als 40 cm und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn liegen. Über die gesetzliche n Vorschriften und Fristen hinsichtlich der wiederkehrenden Begutachtung kann infolge des geringen zur Verfügung stehen- den Raumes nichts Erschöpfendes gesagt werden. Sollten Zweifel bestehen, wird -empfohlen, sich persönlich oder fernmündlich an das Verkehrs- amt des Bundespolizeikommissariates Steyr zu wenden. • Schöne Bauten unserer Stadt DAS SGRAFFITO-HAUS ENGE GASSE NR. 4 D as aus gotischer Zeit stammende Gebäude wurde vor 1880 wie folgt bezeichnet: "Stadt, obere Zei- le, unteres Viertel" (1525 - 1773), "Stadt Nr. 145, in der Enge" (1773 - 1846), "Stadt Nr. 122, in der Enge" (1846 - 1880). Im Jahre 1880 erhielt es die derzeitige Hausnummer. Bis in die zweite Hälfte des 17 .Jahrhunderts ge- hörte die Liegenschaft den Handelsleuten Ulrich Pauer (1543 - 1545), Hans Tallinger (1574 - 1635) . Michael Mezger (1635), Tobias Ellegast (1648 - 1655) und Lud- wig Reiffl (1655 - 1662), von 1669 bis 1693 dem Kast- ner der Innerberger Hauptgewerkschaft Johann Rämes und bis 1725 dem Regenschori der Stadtpfarrkirche Jo- hann Sebastian Mörsberger. Es folgten .die Geschmeid- händler Matthias Heller (1735 - 1738), Ferdinand Leith- ner (1738 - 1751) , bis 1771 Ferdinand Leithners Witwe und der Wundarzt Andreas Dierl (1777 - 1790). Nach dem Jahre 1790 besaßen das Haus Johann Straßer (1790), Anton Candon, Krämer (1790 - 1818), Johann und Magdalena Schütz (1818 - 1820), Magdalena Schütz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2