Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/5

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1973 Das Sprachrohr der Polizei DAS NEUE MELDEGESETZ E s tritt am 1. Mai 1973 in Kraft. Wer es genau wissen will, kann im Bundesgesetzblatt Nr. 30/ 1973 (10. Stück) nachschlagen. Um Ihnen jedoch unnötige Anfragen und Wege zur Behörde zu ersparen, bringen wir die wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes in Stichworten: • • • • • 80 Meldepflichtig ist jeder, der eine Unterkunft nimmt (bisher war es der Unterkunftsgeber). Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, hat sich innerhalb von 3 Tagen beim Bundespolizeikom- missariat anzumelden. Hiezu ist zu beachten: 1. Die Anmeldung erfolgt durch Übergabe von_± ausgefüllten Meldezetteln. Die Meldeze ttel gibt es beim Meldeamt des Bundespolizeikom- missariates Steyr oder an Wochentagen tags- über im Wachzimmer Münichholz oder viel- leicht später auch in der Vereinsdruckerei. 2. Bei der Anmeldung müssen bisherige Melde- zettel entweder mit dem Abmeldevermerk der bisherigen Meldebehörde oder mit dem An- meldevermerk der bisherigen Meldebehörde (wenn die bisherige Anmeldung aufrecht blei- ben soll) vorgelegt werden. 3. Nach ' der Anmeldung erhält der Meldepflich - tige 2 der 4 Meldezettel zurück. (Es handelt sich um eine Urkunde;bitte gut aufbewahren! ) • Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht, z. B.: 1. Wenn man nicht länger als 3 Tage Unterkunft nimmt, 2. wenn man nicht länger als 3 Wochen unentgelt- lich Unt('rkunft 111111111t(z. 13. Verwandtenbesu- che) , :l. Pllcglwge 111 Krankenanstalten, '1 . L1merlmng1lllg in Kinder-, Sc h11l cr-, Stutl ·n- tc11-, Ju ge nd- oder Sporthei111e11 (gilt 11 11r Uir M1nderJällrige). Fs gibt a11ch noch weitere Ausnahmen. Unterkunft in Beherbergungsbetrieben Jeder Gast muß sich ohne Rücksicht auf die Unter- kunftsdauer unverzüglich im Gästebuch eimragen lassen. Die Einführung des Gästebuches ist neu und wird den Beherbergungsbetrieben und auch den Gästen die An- und Abmeldungen erleichtern. Camping und Benützung von Wohnwagen Hier muß man unterscheiden: 1. Handelt es sich um einen unbeaufsichtigten Camping- oder Wohnwagenplatz, dann ist die Anmeldung wie bei einer Wohnung vorzuneh- men (also mit Meldezetteln!). 2. Hande lt es sich um einen beaufsichtigten Cam- ping- oder Wohnwagenplatz (oder um eine nicht bewirtschaftete Schutzhütte), dann gilt dieser • • • • • Platz als Beherbergungsbetrieb, also Anmeldung im Gästebuch! Wichtig: Fahrzeuge und Zelte gelten dann als Woh- nung, wenn sie im Gebiet derselben Gemeinde län- ger als 3 Tage als Unterkunft dienen • Wehrpflichtige werden darauf aufmerksam ge- macht, daß sie auf Grund des Wehrgesetzes nicht 4 sondern 5 Meldezettel vorlegen müssen. Identitätsnachweis und Auskunftspflicht Der Meldepflichtige muß auf Verlangen der Mel- debehörde, eines Sicherheitsorganes oder des In- habers des Beherbergungsbetriebes oder dessen Be- auftragten seine Identität durch Vorlage geeigne- ter Urkunden nachweisen. Der Unterkunftsgeber muß der Meldebehörde oder Sicherheitsorganen auf Verlangen darüber Auskunft gebe n, welchen Personen er Unterkunft gewährt hat. Meldeauskunft Meldeauskünfte werden wie bisher erteilt. Neu ist, daß nun auch über die Ortsgemeinde Auskunft ge- geben wird, wohin die gesuchte Person verzogen ist. Strafbestimmungen Ubertretungen des Meldegesetzes werden mit einer Geldstrafe bis zu S 3. 000, --, im Falle der Un- einbringlichkeit mit Arrest bis 2 Wochen bestraft. Nähere Auskünfte erteilt das Meldeamt des Bun- despolizeikommissariates Steyr. * KULTURAMT Veranstaltungskalender Mai 1973 SAMSTAG, 5. MAI 1973, 17 UllR S hloßkapclle Steyr, Schloß Lamberg: "SClf0LFR SPIELFN FÜR SCHÜLER" K I a v i c ra be nd der Ausbildungsklasse Gertrude Hut- las c h an der Städt. Musikschule Steyr 1 lcdda Klein, Ursula Koch, Günther Kranawitter, Karin Lancier!, Michaela Lebeda, Gudrun Radler, Ute Sperrer, I solde Wabitsch und Gcrlinde Walter spielen Werke von L. v. Beethoven, Fr. Chopin, E. Grieg, G. F. Händel, F. Liszt, W. A. Mozart, P. I. Tschaikowsky und A. Vivaldi Als Gast: Gerda Huttasch, Violoncello SAMSTAG, 5. MAI 1973, 20 UHR Casino Steyr, Leopold-Werndl-Straße 10: CHORKONZERT DES MGV "SÄNGERLUST" STEYR mit Chorsätzen von Otto Sieg!, Emmo Diem, Otto Strobl, Ernst Kutzer und Heinrich Lemacher Leitung: Gerald Reiter Mitwirkende: Hans Grabner, Flöte Rudolf Nones und Josef Mano, Klarinette Karl Heinz Ertl, Horn Alfred Heinrich, Fagott Emmo Diem, Klavier

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