Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/5

BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN UND MtJLL Nicht so .. 1 ■ • ■ Seit dem Vorjahr besteht die Möglichkeit, sper- rige Abfälle und sonstigen Müll, der nicht von der städtischen Müllabfuhr beseitigt werden kann, selbst kos·tenlos auf der Städtischen Mülldeponie in Hauslei- ten bei Gleink abzul~gern. Der Pla'tz ist von der Ennser Straße (Gleinker Kreuzung) aus, wie aus der neben- stehenden Skizze ersichtlich, zu erreichen. Wenn Sie Sperrmüll abzulagern haben, denken Sie bitte daran und machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Immer mehr muß die Erfahrung gemacht werden, daß sperrige Abfälle an allen nur denkbaren Plätzen im Stadtgebiet abgelegt werden. Das nebenstehende Bild wurde in unmittelbarer Nähe der Nordstiege, dem meist- begangenen Aufgang zur Ennsleite aufgenommen. Die Stadtgemeinde appeliert dringend an alle Bewohner der Stadt, solche wilden Ablagerungen zu unterlassen und den Müll an den hiefür vorgesehenen Plätzen zu depo- nieren. Sondern 1 • • • • STUT

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