Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/4

1973 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 ABSCHLUSS EINES ERDGASLIEFERUNGSVERTRAGES: Der Stadtsenat stimmte dem Abschluß eines Lie- fervertrages mit der OÖ. Ferngas-Gesellschaft mbH grundsätzlich zu. Damit können die Vorarbeiten für die geplante Umstellung der Steyrer Gasversorgung auf Erd- gas in Angriff genommen werden. Vor allem ist eine Erhebung der im Stadtgebiet vorhandenen Gasgeräte vor- dringlich. KANAL- UND STRASSENBAU: Eine Reihe von Anträgen betraf Maßnahmen des Straßen- und Kanalbaues. So wurden unter anderem für die Kanalisierung Gleink für 1973 S 3, 500. 000, - und für die Erstellung eines Kanalprojektes für das Gebiet Hundsgraben, Werndlstraße, Tomitzstraße S 213. 000, - vorgesehen. Für die Errichtung einer Wasserstandsanzeige in Zwischenbrücken bewilligte der Stadtsenat S 46. 000, - und für eine Lolmnachforderung im Zusammenhang mit dem Umbau des Neutorgebäudes S 66.150, -. Für die Auswechslung einiger bei Verkehrsw1fällen beschädigten Lichtmasten mußten S 18. 000, - bereitgestellt werden. STRASSENERHALTUNG: Zur Behebung akuter Frostaufbrüche und kleinerer Schäden an den Straßenbelägen muß der Städtische Wirtschaftshof ständig über einen entsprechenden Vorrat an Kaltasphalt verfügen. Zur Ergänzung des Lagerbe- standes wurde ein Betrag von S 300. 000, - freigegeben. Insgesamt wurden S 4,185.350, - aus Budgetmitteln zur Durchführung dieser Beschlüsse bereitgestellt. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsrat der Gemein- nützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr hatte sich der Stadtsenat mit verschiedenen Änderungen in der Lei- tung der Geschäftsführung zu befassen und gab schließ- lich zur Durchführung eines Baumtransportes von den ehemaligen Sehradergründen zum Wohnbauvorhaben Resthof einen Betrag von S 20. 000, - frei. Aus dem Gemeinderat STADTGEMEINDE STEYR ERMÄSSIGT KINDERGARTENSESUCHSGEBUHREN D er Gemeinderat der Stadt Steyr hielt am 12. März 1973 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fellinger seine 39. ordentliche Sitzung, auf deren Tagesordnung 45 Anträge des Finanz- und Rechtsausschusses und des Stadtsenates standen, ab. Im Mittelpunkt der Beratungen stand eine Ermäßi- gung derBesuchsgebühren für die Städtischen Kindergär- ten, Tagesheimstätten und Horte. Am 18. 1. 1973 ist das neue OÖ. Kindergarten- und Hortgesetz, nach we !ehern das Land OÖ, den Ge- meinden einen Beitrag zum Personalaufwand leistet, in Kraft getreten. Dem Willen des Gesetzgebers nach, sol- len diese Beiträge zur Verbesserung bestehender und Er- richtung neuer Kindergärten verwendet werden. Gleich- zeitig erteilt der Gesetzgeber den kindergartenerhalten- den Gemeinden den Auftrag, von den Eltern angemesse- ne bis höchstens kostendeckende Beiträge einzuheben. Für die Stadt Steyr bedeutet dies, daß für 1973 bei gleichbleibenden Tarifen trotz des Landeszuschusses mit einem Abgang von rund 4 Mill. Schilling gerechnet wer- den müßte. Bürgermeister Fellinger hat bereits anläß- lich einer früheren Debatte im Gemeinderat erklärt, daß bei Wirksamwerden eines Personalkostenzuschusses eine Ermäßigung der Kindergartengebühren möglich wäre. In der Gemeinderatssitzung vom 12. 3. 1973 lagen zwei schriftlich eingebrachte Abänderungsanträge der Fraktion der Sozialistischen Partei und einer der Frak- tion der Österreichischen Volkspartei zur derzeit gelten- den Gebührenordnung vor, während der Sprecher der Freiheitlichen Partei während der Sitzung einen weite- ren Abänderungsvorschlag mündlich vortrug. Nach einer zweistündigen, teilweise heftig ge- führten Debatte, wurde der Antrag der Sozialistischen Fraktion mit deren Stimmen beschlossen. Die Fraktionen der ÖVP und FPÖ stimmten gegen den Antrag, der Ver- treter der Kommunistischen Partei enthielt sich der Stimme. Die Sozialistische Gemeinderatsfraktion ging bei ihrem Vorschlag von der Überlegung aus, daß mög- lichst vielen Kindern in der·stadt die Möglichkeit ge- boten werden müßte, einen städtischen Kindergarten zu besuchen. Demnach ist der Neubau von Kindergärten ein vordringliches Anliegen. Zwei solche neue Einrichtun- gen sind derzeit beim Bauvorhaben Resthof und in Gleink mit einem Kostenaufwand von 3, 5 Mill. Schilling in Bau. Es ist daher nicht möglich, den Beitrag des Lan- des nur für eine Ermäßigung der Tarife zu widmen, da dies den Absichten des Gesetzgebers nicht entsprechen würde. Zu bedenken ist auch, daß eine solche Begün- stigung letztlich nur jenen Eltern zugute kommen wür- de, deren Kinder bereits die Möglichkeit haben, einen Kindergarten zu besuchen. Die wesentlichen Punkte des Antrages der Sozia- listischen Gemeinderatsfraktion sind: 1. Befreiung von der Leistung einer Besuchsgebühr (Null- tarif) bis zu einer Bemessungsgrundlage (monatliches Nettoeinkommen) von S 3. 500, - . 2. Festsetzung einer Beitragsskala nach der Höhe des Einkommens von S 60, - bei einem Einkommen von S 3. 501, -, bis zu einem Höchstbeitrag von S 540, - bei einem monatlichen Nettoeinkommen von über S 9. 500, - . Damit werden die derzeit geltenden Ge- bühren um 10 - 30 % ermäßigt. 3. Die bisherigen Absetzbeträge von S 500, - monatlich für jedes weitere haushaltsangehörige, unversorgte Kind werden auf S 800, - erhöht. Dadurch werden kinderreiche Familien wesentlich entlastet. Die neue Gebührenregelung ist im Detail unter den amtlichen Nachrichten dieses Blattes ersichtlich. Im weiteren Verlauf der Sitzung stimmte der Ge- meinderat der Errichtung einer Bildungsanstalt für Kin- dergärtnerinnen und Horterzieherinnen in Steyr zu und übernahm damit freiwillig die Verpflichtung, bedeutende finanzielle Lasten bis zum Endausbaustadium der Anstalt zu tragen. Die dem Gemeinderat vorliegenden Anträge mach- ten die Freigabe von rund 45 Millionen Schilling erfor- derlich. Die wichtigsten Beschlüsse, die zu einem gro- ßen Teil mit bereits vom Stadtsenat getroffenen Ent- scheidungen identisch sind, betrafen: Für den Ankauf einer Gelenkbühne für die Frei- willige Stadtfeuerwehr wurden S 1,622.000, - bewilligt. Der Einsatz der Datenverarbeitung für Verwaltungs- aufgaben der Stadt Steyr erforderte im Jahr 1973 Mittel in Höhe von S 570. 000, - . Für den Ankauf verschiedener Liegenschaften, die vor allem im Zuge von Straßenbauten benötigt werden, 63

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