Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/3

1973 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 NATURLICH EINE "REGINA KOCHE" MUSS ES SEIN, DENN SIE IST DIE KONIGIN DER KUCHEN ! Wir planen, bauen und montieren für Sie auf den Zentimeter genau (selbstverständ I ich erhalten Sie auch alle notwendigen Elektroge- räte wie Ofen, Dunstabzüge und Kühlschränke von uns mit voller Servicegarantie mitgeliefert!) darum lieber doch gleich - STEINMASSL-MÖBEL STEYR, WOLFERNSTRASSE 20, TEL. 2297 ■ Vorhang und Gardinenfachgeschäft: KIRCHENGASSE 9, BEIM ROTEN BRUNNEN • • • • Fahrzeuglenker gibt (vielleicht nur solche, die gerade die Lenkerprüfung gemacht haben), die den Unterschied zwischen Ladetätigkeit und Zustell- diensten kennen. Daher wird erläutert: Wenn das Verkehrszeichen "Beschränkung für Hal- ten oder Parken" mit der zusätzlichen AufschrHt "Halten verboten" aufgestellt ist, dann handelt es sich um ein unmißverständliches Verbot• Erinnern Sie sich in diesem Zusammenhang: Die Tätigkeit, die man Halten nennt, umfaßt zwei verschiedene Tätigkeiten: Entweder die freiwillige Fahrtunterbrechung bis zu 10 Minuten oder die Ausführung einer Ladetätig- keit. Unter Ladetätigkeit versteht man das Beladen oder Entladen von Fahrzeugen sowie das Abschlauchen von Flüssigkeiten ausFahrzeugen oder in Fahrzeu- ge. Diese Ladetätigkeit kann natürlich so lange dau- ern, wie die angeführten Tätigkeiten durchgeführt werden . Etwas ganz anderes aber sind die Zustelldienste. Hierunter versteht man das rasche Auf- oder Ab- laden geringer Warenmengen und das rasche Ein- und Aussteigen. Zum Unterschied von der Ladetätigkeit kann es sich also nur um eine rasch durchgeführte Tätig- keit handeln, nur um gennge Warenmengen und nur um rasches Ein- oder Aussteigen. Fahrzeuglenker, die die genannten Unterschiede nicht kennen und der Meinung sind, in der Enge Gasse Ladetätigkeit durchführen zu dürfen, sind im Irrtum und müssen mit einer Anzeige rechnen. Schöne Bauten unserer Stadt DAS NOTHAFT-HAUS Enge Gasse Nr. 31 'T1 0 .... 0 ::i:: I» .... .... lu' ~ .... S eit dem Jahre 1847 befindet sich das Warenhaus, welches in früheren Jahrhunderten vorübergehend eine Gastwirtschaft beherbergte, im Besitze der Familie 47

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2