Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/3

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1973 279 Kinder wurden von ihrem Vater anerkannt. 160 uneheliche Kinder erlangten durch die Eheschlies• sung ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ehelichen Kin- des. 9 Kinder wurden adoptiert. In 32 Fällen gab der Stiefvater bzw. der uneheliche Vater dem Kinde seinen Namen. 7 ehelich geborene Kinder wurden durch Ge- richtsurteil für unehelich erklärt. Von jugoslawischen Gastarbeiterinnen wurden 42, von türkischen 4 Kinder geboren. Die Gesamtzahl der in den Geburtenregistern des Standesamtes Steyr beurkundeten Geburten betrug mit Jahresende 50,880. Auch die Zahl der Eheschließungen ist mit 350 um 83 höher als 1971 (267). Beliebteste Heiratsmonate waren wieder der Mai und der Monat Juli mit je 45 Trauungen. In 260 Fällen waren beide Teile ledig, in 8 Fällen ein Teil und in einem Fall beide Teile verwitwet, in 60 Fällen war ein Teil und in 18 beide Teile geschieden, in 3 Fällen ein Partner verwitwet, der andere geschieden. Von den Bräuten waren 112 (= 32 U/o) minderjäh- rig und zwar waren 7 Bräute 16 Jahre alt, 13 Bräute 17 Jahre, 28 Bräute 18 Jahre, 38 Bräute 19 Jahre und 26 Bräute haben das 20. Lebensjahr vollendet. 253 (= 72 "/o) der Bräute standen im Alter zwischen 15 und 25 Jahre. Die älteste Braut war 62 Jahre alt. Von den Bräutigamen waren 34 (= 9, 7 "/o) minder- jährig und zwar waren 7 Bräutigame 18 Jahre alt, 12 waren 19 Jahre und 15 Bräutigame 20 Jahre alt. 185 Bräutigame (52, 8 "/o) waren unter 26 Jahre alt. Weitere 79 Bräutigame (= 22, 5 "/o) waren zwischen 26 und 30 Jahre alt. Der älteste Bräutigam stand im 83. Lebens- jahr. Von den Eheschließenden besaßen 5 Männer die deutsche, 5 die jugoslawische, einer die thailändische, einer die italienische, einer die mexikanische und einer die ungarische Staatsbürgerschaft. 4 Bräute waren de utsche Staatsbürgerinnen, eine besaß die jugoslawi- sche, eine die schweizerische, eine die malaysische, eine die niederländische, eine die australische und eine die e nglische Staatsbürgerschaft. Eine Braut war staaten- los. 47 Steyrerinnen und Steyrer heirateten in anderen europäischen Staaten und zwar 33 in Deutschland, 11 in der Schweiz, 2 in Schweden und einer in den Nieder- lande n. Aus anderen europäischen Staaten und aus Über- see liegen keine Zahlen vor. Die Gesamtzahl der seit dem 1. 1. 1939 vor dem Standesamt Steyr geschlossenen Ehen betrug mit Jahres- ende 12. 933. Davon wurden im vergangenen Jahr 93 durch den Tod eines Fhegatten, 71 durch Scheidung aufgelöst. Die Gesamtzahl der seit 1939 geschlossenen und inzwischen durch Tod aufgelösten Ehen beträgt 2. 032(15, 7 "/o), die Gesamtzahl der geschiedenen Ehen 1. 737 (13, 4 "/o). Die Zahl der Todesfälle ist annähernd gleich hoch wie im Jahre 1971. Im vergangenen Jahr sind 786 Per- sonen gestorben(l971: 799). In Steyr waren davon 415 (218 Männer, 187 Frauen) ansässig. Von auswärts stamm- ten 361 (205 Männer, 166 Frauen). 37 Kinder von aus- wärts und 7 aus Steyr starben vor Vollendung des 1. Le- bensjahres. 66 "/o der Männer und 77 "/o der Frauen waren über 60 Jahre alt. Von den Verstorbenen waren 127 zwischen 80 und 90 Jahre alt, 10 über 90 Jahre. Die älteste Ver- storbene stand im 99. Lebensjahr. Von den Verstorbenen 46 waren 99 ledig, 351 verheiratet, 255 verwitwet und 33 geschieden. Verkehrsunfällen fielen 37 Personen, Arbeitsunfäl- len 8 Menschen zum Opfer. 19 Personen schieden durch Selbstmord aus dem Leben, eine Frau wurde ermordet. Ferner wurden 15 Totgeburten und ein Kriegssterbefall registriert. Das Sprachrohr der Polizei EINIGES ÜBER DIE ENGE GASSE S eit die Enge Gasse täglich zu bestimmten Zeiten für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist, kommt es immer wieder zu unerquicklichen Auseinandersetzungen mit den dort Dienst versehenden Sicherheitswachebeam- ten. Es erscheint daher notwendig, über die Sperre der Enge Gasse einiges zu sagen: • • Die Enge Gasse ist schon seit Jahren fall weise für den Fahrzeugverkehr gesperrt worden, wenn der Fahrzeugverkehr zum Stadtplatz so stark geworden ist, daß der vorhandene Parkraum auf dem Stadt- platz und in unmittelbarer Umgebung des Stadt- platzes total ausgelastet war. Es ist geplant, nach Eröffnung der Hundsgraben- umfahrung die Enge Gasse für den Fahrzeugver- kehr ständig zu sperren und nur zu noch zu be- 5timmenden Zeiten Zustelldienste zu den Geschäf- ten und Firmen zu gestatten. Die Enge Gasse bietet sich als Fußgängerzone schon deshalb an, weil es sich um eine sehr schmale Gasse handelt, die einen ausgesprochenen Charakter als Geschäftsstraße hat, wobei noch besonders ins Gewicht fällt, daß sich dort keine Gehsteige befinden. Die Ähn- lichkeit mit der Getreidegasse in Salzburg ist auffallend. • • • Schon als Vorbereitung für die Errichtung der Fuß- gängerzone Enge Gasse und damit sich die Fahr- zeuglenker besser auf die Sperrzeiten einstellen können, wurde am 13. 12. 1972 die Verordnung erlassen, daß für die Enge Gasse an Werktagen von 09. 00 bis 11. 30 Uhr w1d von 15. 00 bis 17. 30 Uhr ein Fahrverbot besteht. Von diesem Fahrverbot sind ausgenommen: Omnibusse, Taxi, Fahrzeuge über 1, 5 to Gesamtgewicht, Zustelldienste. Die Ausnahmen für Omnibusse und Taxi bedürfen wohl keiner näheren Erläuterung. Die Ausnahme für Fahrzeuge über 1, 5 to Gesamt- gewicht ist deshalb notwendig, weil diese genann- ten Fahrzeuge nicht über die Berggasse fahren dürfen. Die Ausnahme für Zustelldienste ist notwendig, um den Geschäften und Firmen diese Möglichkeit ein- zuräumen. Anläßlich zahlreicher Beanstandungen, nicht nur in der Enge Gasse, sondern auch an vielen anderen Orten, wurde die Erfahrung gemacht, daß es kaum

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