Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/2

1973 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 tes hinein. Dessen Aufgabe wird es sein, nicht nur uns heute bereits bekannte kommunale Aufgaben zu bewäl- tigen.Er muß damit rechnen, daß mit fortschreitendem privatem Wohlstand, mit wachsendem privatem Konsum auch größere Anforderungen und Ansprüche an den öf- fentlichen Konsum gestellt werden. Ich wollte damit das Problem des Umweltschutzes anschneiden, weil es ebenfalls für den Gemeindehaushalt gravierenden In- haltes ist. Ein Problem, das nicht allein wissenschaftlich und rhetorisch zu lösen ist, sondern ernst angepackt und weitblickend vorangetrieben werden muß, soll nicht tat- sächlich eines Tages die Qualität unseres Lebens Scha- den erleiden. Aktualisiert durch einen Landtagsbeschluß wurde das Problem der Raumplanung. Wir müssen in den näch- sten Jahren dem Gesetz Genüge tun und Fläche nwid- mungspläne und neue Bebauungspläne für unsere Stadt erstellen. Aber nicht nur in der Befolgung der Raumord- nungsgesetzte, sondern auch aus der Notwendigkeit de r Bedürfnisse der Stadt selbst heraus wird in de r Folge die Realisierung der Raumordnung in den kommenden Jahren mehr und mehr in den Vordergrund tre ten, in ge se tzli- chen und verwaltungstechnischen Maßnahmen auf Lan - desebene ihren Niederschlag finden müsse n. Diese s Pro- blem wird auch bei uns in Oberösterre ich für unsere Stadt und die Region Steyr aktue ll werden und eine Re i- he von Vorteilen in sich bergen. Wir haben in den vergangenen Jahren im Rahmen der Wirtschaftsförderung Grundstücke im Ausmaß von mehr als 100. 000 m2 zur Besiedlung für Gewerbe- und Fabriksbetriebe zur Verfügung stellen können. Wir haben damit beste Erfahrungen gemacht. Wir haben mehreren Betrieben die Möglichkeit geboten, sich bei uns anzu- siedeln, anderen aber Gelegenheit gegeben, sich aus- zudehnen und damit ihr eigenes Volumen wesentlich zu vergrößern. Bereits heute müssen wir uns damit be- schäftigen, neue Besiedlungsflächen für Gewerbebetrie- be zu beschaffen, Im außerordentlichen Haushalt ist dafür in der Post "Grundstücksankäufe" e in entsprech- ender Betrag eingesetzt. Nun, verehrte Damen und Herren, einige Sätze zu unsere r Tarifpolitik: Ein Anliegen kommunaler Ver- waltung ist die Tarifgestaltung für öffentliche Dienst- leistungen. Zum Leidwesen der Kommunalpolitiker ge- lingt es nur sehr schwer, die hie für so wünschenswerte Transparenz und damit die Verständlichkeit für die Be- völkerung zu erreichen. Tarife sind Entgelte für gelei- stete Dienste oder Waren, die seitens der kommunalen Verwaltung den Gemeindebürgern zur Verfügung ge- stellt werden. Im kommerziellen Sektor oder beim pri- vaten Konsum gilt es als eine Selbstverständlichkeit, daß jede Ware, jede Dienstleistung ihre n gerechten Preis hat. Das sind die Kosten oder die Selbstkosten plus Gewinn und Wagnis. Der Unternehmer kalkuliert den Preis undbestenfalls entscheidet über diese Preiskalkula- tion die Paritätische Kommission. Die entscheidet auch darüber, ob eine notwendige Anpassung an geänderten Kostensituationen besteht. Anders liegt der Sachverhalt bei der Tarifpolitik der öffentlichen Hand. Schon zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Höhe und Mo- dalität einzelner Tarife wird vorrangig die Zumutbar- keit gegenüber dem Konsumenten erwogen und im An- schluß daran erst die Vertretbarkeit eines allfällig er- forderlichen Zuschußbedarfes. Dies gilt für die Fest- setzung der Entgelte, für den Aufenthalt in unserem Al- tersheim gleicherweise als für die Wasserbezugsgebüh - ren, für Abwasserbeseüigung, Festlegung der Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel, die Kostenersätze für Müll- beseitigung, für die KindeEgartengebühren und für die Eintrittspreise in unserem Bad, um nur einige anzufüh - ren. Zu dem schon zum Einführungszeitpunkt nomi- nierten Zuschußbedarf kommt die laufende Kostenstei- gerung und führt zur Entwertung dieser Einnahmen, Auf Grund der Statuten und Satzungen unserer Stadt müs- sen diese Regulierungen laufend durch den Gemeinde- rat genehmigt werden. Sicher keine sehr angenehme Situation und nur zu verständlich, wenn die Damen und Herren des Gemeinderates nur sehr zögernd oder ableh- nend an diese Aufgabe herangehen. Es steht jedoch fest, daß der Erlös all dieser Lei- stungen de r Ge meinde oder einer kommunalen Institution einen Teil J e r Gemeindeeinnahmen darstellt und ein Ve rzicht dara uf ni cht ohne Schaden für die Gemeinde und nur unte r Zurückstellung anderer Aufgaben oder Le istungen mögli ch wäre. 1973 wird die Mehrwertsteuer in Österreich ein- ge führt. Die Steuerfachleute haben errechnet, daß man- che Waren out:r LdsLUngt:n billiger, manche aber auch teurer werden. Eindeutig steht fest, daß die Dienst- leistungen der Gemeinde oder kommunaler Institutio- nen eine Erhöhung um durchschnittlich 5 bis 6 "/oe~ fahren werden. Eine Empfehlung der Bundesregierung will, daß die Überwälzung der Mehrwertsteuer auf eini- ge Monate zurückgestellt wird, um zu erreichen, daß diese zusätzliche Belastung zeitlich gleitend wirksam werden soll. Der Hauptausschuß des Österr. Städtebundes hat am 29. 11. 1972 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuß nach einem Referat von Bundes- minister Dr. Staribacher den Inhalt des Stabilisierungs- programmes der Bundesregierung, die zwischen den Sozialpartnern getroffene Vereinbarung und die zwischen Bundesregierung, Nationalbank und Kreditsektor verein- barten Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Er em- pfiehlt den Mitgliedsgemeinden des Österr. Städtebun- des, das Stabilisierungsprogramm der Bundesregierung auf die Möglichkeit zu prüfen, gleichartige oder ähn- liche Maßnahmen im Rahmen des eigenen Wirkungsbe- reiches durchzuführen. Wir wollen uns dieser Empfeh- lung anschließen und ich schlage dem Gemeinderat vor, einer solchen Maßnahme als Beitrag der Gemeinde i:um Stabilisierungsprogramm der Bundesregierung und der Sozialpartner beizutreten. Wenn die Beschlußfassung über den Haushaltsvor- anschlag auch eine rein kommunale, eine gemeindli- che Handlung ist, so wollte ich mit diesen Worten auf- zeigen, daß doch über die Gemeindegrenzen hinaus- reichende Einflüsse auf die Gestaltung eines Haushalts- voranschlages wirksam sind." Bürgermeister Fellinger schloß seine Ausführungen mit den Worten: "Wir konnten heuer feststellen, daß Maßnahmen des Landes, Maßnahmen des Bundes, was die wirtschaft- liche Zukunft unserer Gemeinde betrifft, zu einem ge- wissenOptimismus Anlaß gegeben haben. Das Jahr 1973 gilt allgeme in noch als ein Jahr der Ungewißheiten, nicht nur als Wahljahr, sondern vielmehr als Fiskaljahr. Hoffen wir, daß es ein gemeindefreundliches Jahr wer- den wird. Ich darf Ihnen nun zum Abschluß meiner Be- trachtungen den Antrag des Finanz- und Rechtsaus- schusses unterbreiten und Ihnen die Zustimmung zu die- sem Antrag empfehlen." 25

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