Amtsblatt der Stadt Steyr 1973/2

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1973 Gemeinderat der Stadt Steyr beschließt Budget für 1973 Breiten Raum in der Sitzung nahm die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsvoranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1973 ein, Unter dem Vorsitz von Bürgermeister-Stellvertreter Franz Weiß erläuterte Bürgermeister Josef Fellinger als Finanzreferent der Stadt den Budgetentwurf. BÜRGERMEISTER FELUNGER führte unter amderem aus: "Wir sind heute dabei, für das Jahr 1973 den Haus- haltsvoranschlag zu beraten und zu beschließen. Fach- leute und Wissenschaftler haben sich um die Definition und um den Inhalt der Gemeindehaushalte bemüht. Es wurden Richtlinien für die Erstellung von Haushaltsvor- schlägen und Rechnungsabschlüssen erstellt. Demnach gilt der Haushaltsvoranschlag als ein für einen bestimmten Zeitraum - in unserem Fall für ein Jahr - aufgestellter Plan, der die für diesen Zeit- raum voraussichtlich fällig werde nden Einnahmen untl Ausgaben für Zwecke der kommunalen Aufgabener- füllung enthält. Der Gemeindebürger stellt oftmals die Frage, was die Gemeinde mit dem Geld macht, das in ihre Kassen fließt. Die Gemeinderatssitzung, in der der Gemeinderat darüber Beschluß fassen soll, für welche Zwecke und in welcher Höhe Ausgaben getätigt werden sollen, ist öffentlich. Vielleicht gelingt es doch eines Tages, das Interesse für eine Antwort auf diese Frage in weiteren Kreisen unserer Bevölkerung zu wecken. Mit diesem uns heute vorliegenden Haushaltsvor- anschlag ist auch ein Plan über die Möglichkeiten der Bedeckung dieser Mittel aufzustellen. Stärker als in den Vorjahren müssen wir feststellen, daß der Anteil der Mittel für gebundene Verpflichtungen ständig ange- stiegen ist und demnach die freie Verfügbarkeit der Budgetmittel dem Gemeinderat fast zur Gänze entzogen ist. Die Zuführung an Rücklagen und die Überweisung von Mitteln des ordentlichen Haushaltes an den außer- ordentlichen Haushalt betragen 7, 6 Millionen Schilling. Das sind ungefähr 4, 5 "/o des Gesamtbudgetrahmens im ordentlichen Haushalt, Die Ausgaben im ordentlichen Haushalt nach Ver- wendungsgruppen geordnet, belaufen sich auf den Per- sonalaufwand mit 74, 5 Millionen, die allgemeinen Amtserfordernisse 2, 4 Mill., Gebäudeerhaltungs- und Gebäudebenützungskosten 7 Mill., sonstiger Sach- und Zweckaufwand 73, 4 Mill., Zuweisungen an Rücklagen 4 Mill., Zufühmng an den außerordentl. Haushalt 3, 5 Mill., und Vergütungen zwischen den Verwaltungs- zweigen 11, 7 Mill. Das sind 176, 7 Mill., die im or- dentlichen Haushalt als Ausgaben ausgewiesen sind. Die Steigerungsrate dieses Ausgabenpakets deckt sich mit der Wachstumsrate, in der auch die laufende Kostensteigerung für diesen Zeitabschnitt beinhaltet ist. Im außerordentlichen Haushalt sind jene Vorhaben auf- gezählt, die entweder einmaliger Natur oder über meh- rere Budgetjahre hinaus existent sind. Sie finden auch einige Projekte mit nur Ansatz- posten ausgestattet, die es der Verwaltung ermöglichen sollen - wenn die Reife dieser Vorhaben im kommen- denJahr erreicht werden kann- diese Arbeiten auch be- ginnen zu können. 24 Der diesjährige Haushaltsvoranschlag weist e1m- ge Merkmale auf, die ihn von vorhergehenden Haus- haltsvoranschlägen unterscheiden. Da ist einmal die Tatsache, daß - ab kommenden Jahr gültig - ein neues Finanzausgleichsgesetz abgesprochen und voraussichtlich in dieser Form auch im Parlament beschlossen werden wird. Auf Grund der Kennmis der Vorverhandlungen, versprechen sich die Gemeinden und auch wir eine Ver- besserung der Einnahmen gegenilber der Laufzeit des vorangegangenen Finanzausgleichsgesetzes. Es ist dem Verhandlungsteam des Städtebundes gelungen, einige wesentliche Änderungen gegenüber dem Finanzaus- gleichsgesetz 1967 durchzusetzen, So unter anderem eine wesentliche Anhebung des Gemeindeanteiles an den Sondersteuern für alkoholische Getränke von 17 auf 30 "/o, eine Reduzierung der Landesumlage von 14, 5 auf 12, 5 "/o und vor allem die Aufnahme einer Reihe von Zuschüssen, so für Umweltschutz, für Personennahverkehr für Fremdenverkehr, für den Wasserwirtschaftsfonds und für Schulneubauten. Diese Mehreinnahmen sollen für unsere Stadt 5 Mill. erbringen. Allerdings verursacht die Einführung der Mehrwertsteuer und die Einkommensteuerreform im Jahr 1973 einen ungefähr ebenso hohen Steuerausfall, sodaß erst ab dem Jahre 1974 eine Verbesserung aus dein Finanzausgleichsgesetz wirksam wird. Aus diesen Über- legungen heraus konnten wir für 1973 die Einnahmen aus dem Titel "Finanzausgleich" nicht höher prälimi- nieren. Zum Zeitpunkt der Budgeterstellung war eben- falls der 75 "/oige Zuschuß des Landes zur Bezahlung der Kindergärtnerinnen noch nicht beschlossen und konnte daher im ordentlichen Haushalt für 1973 noch keine Be- rücksichtigung finden. Aus dem Landtagsprotokoll ist der Wille des Landtages abzulesen, diese Mittel - es werden für uns in Steyr ungefähr 2 Mill. sein - zur Ver- besserung der Kindergartensituation in unserer Stadt zu verwenden, das heißt, für den Zubau und Ausbau von Kindergärten. Ich will hier auch ein Problem erwähnen, das uns in allernächster Zeit beschäftigen wird, nam- lich die Schaffung einer Kindergärmerinnen-Bildungs- anstalt in Steyr durch den Bund. Zur Bedeckung des Aufwandes für das Haushalts- jahr 1973 stehen uns Einnahmen aus Steuern und Erlöse zur Verfügung, die nur den Aufwand im ordentlichen Haushalt decken können. Für die Aufwendungen im außerordentlichen Haushalt sind Darlehensmittel in der Höhe von rund 72 Mill. Schilling vorgesehen. Wir wür- den jedoch sehr erfreut sein, wenn wider Erwarten - wie in den Vorjahren - infolge höherer Steuereingänge die Darlehensaufnahme gekilrzt werden könnte. Gleichzeitig soll auch einWort zu unserem Schul- denstand gesagt sein. Bis zum Jahresende des heurigen Jahres hat sich die Darlehenssumme um rund S 10 Mill. erhöht, Daher beträgt der Schuldstand mit 1. 1. 1973 rund s 50 Mill. Bei Betrachtung der Schuldenstände verschiedener mit uns vergleichbaren Gemeinden scheinen wir noch immer unter den Schlußlichtern der Skala auf. Der Haushaltsvoranschlag 1973 reicht in ein~ neue Funktionsperiode des 1973 zu wählenden Gemeindera-

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