Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/10

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1972 Das Sprachrohr der Polizei Der Herbst beginnt. Sprechen wir daher heute über die BELEUCHTUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN. Es ist überraschend oft beobachtet worden, da ß Kraftfahrzeuglenker eine nicht den Vorschriften entspre- chende Beleuchtung einschalten. Es wird angenomme n, daß dies nicht absichtlich oder auch nur leichtsimüg, sondern lediglich aus grober Unkenntnis der einschlägi- gen Vorschriften geschieht. Dabei handelt es sich um sehr leicht merkbare Vorschriften: IM ORTSGEBIET: • Bei Dunkelheit: Abblendlicht. • Das Begrenzun slicht allein (es hießfrü- he r Stan - oder tadtlic t) nur bei ausreichender Straßenbel e uchtung. • F c r n l i c h t ist erl aubt, L wenn die Geschwindigkeit von 50 km/h über- schri t ten werden darf und die Straßenbeleuchtung 1111:-111rc1ch ·nd is t, ( 1111 Ortsgc bi ·t vo1 Steyr ist di e Verwendung von Fern l1c: l1t 11i li t cr l:wbt, we il es nur ei ne Straße , 11,u1 i11 ·h di · lla.igcr Straße , gibt, in der eine Ge- s ·ltwiudigkcit bis 70 lrn1 / h wlässig is t. DieseStra- fll•11stcllc ist Jcdo h ausreichend bele uchtet.) ''• lw1 S1clltbehindenmg durch !legen, S hn efoll 1111d dcrglc1cltcn, aber nur bei Tag, 3. zum Abgeben optiscl1er Warnzeichen (Lichtlm- pc . AUF FREI LA NDST RASS EN : Grundsät zlich nur Abb 1 end 1 ich t oder Fern 1 ich t. • F ern 1ich t darf in folgenden Fällen 1ücht ver- wendet werden: bei ausreichender Straßenbeleuchtw1g, bei stillstehendem Fahrzeug, vor entgegenkommenden Fahrzeugen, deren Len- ker durch Fernlicht geblendet werden würden, beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu überholen, vor Gruppen von Fußgängern und beim Herannahen von Schienenfahrzeugen oder Schiffen, die sich unmittelbar neben der Fahrbahn bewegen. • Be g ren z ung s licht allein darfalsonurwäh- re nd der Dämmerung verwendet werden. Vorsicht: Die Dämmerung dauert 1ücht lange. Es empfiehlt sich d ahe r, schon bei Dämmerung das Abblendlicht einzuschalt en. Sowohl für das Ortsgebiet als auch für Freilandstraßen gilt au ßerdem folgendes: • Nebel: nur Abblendlicht. 1'64 (Bitte nicht erst lange nachdenken, ob der Nebel dick genug ist). Sichtbehinderung durch Regen. Schneefall und dergleichen: bei Tag: Fernlicht oder Abblendlicht, bei Dämmerung und D unke 1 h e i t: nur Abblendlicht. Gerade hinsichtlich der letztgena nnten Vorschrif- ten wurde mit Staunen festgestellt, d aß es zahlreiche Fahrzeuglenker gibt, die schon nach we1ügen Regen- tropfen die Beleuchtung des Kraftfahrzeuges einschalten, ab er keineswegs die richtige (siehe oben), sondern das Begre nzungslicht. Also noch einmal: nur bei echter Sichtbehinderung (Platzregen, dichtes Schneetrei- ben, usw.) Be leuchtung ein - schalten, und zwar bei Tag Ab- blendlicht oder Fernlicht und bei Dämmerung und Dunkelheit Abblendlicht• Aus Gründen der Einfachheit wurden sonstige Scheinwerfer u~d Leuchten, wie z. B. Nebelscheinwer- fer und Breitstrahler, nicht erwähnt• • Noch ein Hinweis, der nicht oft genug wiederholt werden ka1m: Überprüfen Sie vor Antritt einer Fahrt oder bei Eintritt der Dämmerung oder Dun- kelheit Ihre gesamten Beleuchtw1gsanlagen! ENTRIJ MPELUNGSAKTION der Stadt Steyr Die Fntrümpelungsaktion wird im Monat Oktobe r zu den unte n angc führt en Terminen im Abschnitt VI (Innere Stadt) fortgese tzt . 2 . 10 . 1972 Enge Gasse rechte Se ite (sta dte inwärts) 3. 10. 1972 Enge Gasse linke Seite (stadteinwärts) 4. 10 . 1972 Grünmarkt linke Seite (stadtauswärts) 9. 10. 1972 Stadtplatz rechte Se ite (gerade Hausnummern) 10. 10. 1972 Grünmarkt rechte Seite (stadtausw ärts) 11. 10. 1972 Berggasse Schloßberg 16. 10. 1972 Stadtplatz linke Seite (ungerade Hausnum- mern) 17. 10. 1972 Pfarrgasse 18. 10. 1972 Sepp-Stöger-Straße Handel-Mazetti-Pro- menade 23. 10. 1972 Brucknerplatz Preuenhuebergasse Konvikt 24. 10. 1912 Tomitzstraße Volksstraße Gutenberggasse 30. 10. 1972 Spitalskystraße Stelzhamerstraße bis Frauenberufsschule Aus verkehrstechnischen Gründen wird das Entrüm- pelungsgut von der linken Seite der Enge Gasse, des

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