Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/9

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1972 Das Sprachrohr der Polizei Das Schwerpunktprogramm für die Monate Juli/ August 1972 hat zum Thema: "Überholen". Wir möchten hier nicht die gesetzlichen Überhol- vorschriften und Überholverbote dogmatisch aufzählen, aber an einige wichtige Vorschriften erinnern. Der überholte Fahrzeuglenker hat zwei Verpflich- tungen: • Er muß am rechten Fahrbahnrand fahren, • Er darf seine Fahrgeschwindigkeit nicht erhöhen. Es gibt immer "Eilige" auf den Straßen. Manch- mal haben sie es wirklich eilig. Es ist daher höflich und der Sicherheit des Verkehrs dienlich, wenn Sie beim Über!J.oltwerden durch so einen "Eiligen" ganz kurz vom Gaspedal heruntergehen. Rechts zu überholen sind Linkseinbieger und Schie- nenfahrzeuge. Linkseinbieger dürfen aber nur dann über- holt werden, wenn sie • nach links geblinkt haben und • sich nach links eingeordnet haben. Hat der Linksabbieger nur eine dieser beiden Tä- tigkeiten durchgeführt, besteht eine sogenannte "unklare Verkehrssituation" und es kann zur Verurteilung oder Be- strafung des Überholenden kommen. Beachten Sie bei jedem Überholen die Reihenfolge 1 • Schauen (Rückspiegel) • Blinken • Überholen (Fahrstreifenwechsel) Besonders gefährlich und mit schweren Strafen be- droht ist das zu knappe Heranfahren an ein Fahrzeug, das überholt werden soll. Eine solche Fahrweise wird immer dann beobachtet, wenn es sich um unübersicht- liche Straßenteile oder um Fahrzeugkolonnen mit we- nigen Zwischenabständen handelt, Gerade in diesen Fällen ist aber das Überholen unbedingt verboten, Auf Autobahnen werden häufig zwei Fehler bei der Anzeige des Uberholens beobachtet: • Fahrzeuge, die den linken Fahrstreifen benützen, blinken unentwegt. Das ist verboten, denn nach dem Wechsel des Fahrstreifens ist der Blinker aus- zuschalten. • Beim Einreihen in den Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen wird nicht mehr geblinkt. In diesem Falle ist es aber notwendig, weil ja ein Fahrstrei- fenwechsel vorliegt. Erinnern Sie sich daran, daß das Vorhandensein von Sperrlinien nur ein einziges Überholverbot aufhebt, nämlich das Uberholen auf unübersichtlichen Straßen- stellen. Alle anderen Überholverbote gelten weiterhin. Behalten Sie, wenn Sie von einem "Wilden" vorschrifts- widrig überholt werden, Ihre Selbstbeherrschung. Sie werden nach vielen Fahrkilometern den "Wilden" ohne- hin wieder vor sich sehen, weil es durch sein vorschrifts- widriges und schlechtes Fahren kaum Zeit gewonnen hat. 150 Fortsetzung der Entrümplungsaktion Die Entrümplungsaktion der Stadtgemeinde Steyr wird im Monat September 1972 wie folgt fortgesetzt: 28. 8. 1972 Wolfernstraße bis "Ortsende" Mehlgraben Gleinker Gasse von Schnallentor bis Friedhofstiege (Schnallenberg) Seifentruhe Dachsbergweg 29. 8. 1972 Wieserfeldplatz rechts (stadtauswärts) 30. 8. 1972 Wieserfeldplatz links (stadtauswärts) Schuhbodengasse 4. 9. 1972 Gleinker Gasse von Friedhofstiege bis Roter Brunnen 5. 9. 1972 Kirchengasse Michaelerplatz 6. 9. 1972 Mittere Gasse Frauengasse 11. 9. 1972 Sierninger Straße rechts vom Roten Brunnen bis Frauengasse 12. 9. 1972 Sierninger Straße links vom Roten Brunnen bis einschl. Frau- enstiege 13. 9. 1972 Sierninger Straße rechts von Frauengasse bis Einmündung Aichetgasse 18. 9. 1972 Sierninger Straße links von Frauenstiege bis Pfefferlweg 19. 9. 1972 Sierninger Straße rechts von Einmündung Aichetgasse bis Einmünd. Neu- straße Gärtnergasse 20. 9. 1972 Sierninger Straße links von Pfefferlweg bis Annaberg 25. u. 26.9.1972 Aichet Kegelprielstraße Buchet Steyreckerstraße Dachsbergweg Löwengutsiedlung UM DIE BEHINDERUNG DES FUSSGÄNGERVER- KEHRS IN DER GLEINKER GASSE, KIRCHENGASSE SO- WIE IN DER SIERNINGER STRASSE ZU VERMEIDEN, WERDEN DIE BEWOHNER DIESER STRASSENZÜGE ER- SUCHT, DAS ENTRÜMPLUNGSGUT BIS ZUM AB- TRANSPORT IN DEN HAUSEINGÄNGEN ZU LA- GERN. Sonst ist das Gerümpel auf dem Gehsteig bzw. am Straßenrand abzustellen. Auf dem Gehsteig muß es so gelagert werden, daß der Fußgängerverkehr mög- lich ist. Die Abfuhr beginnt an den angegebenen Tagen jeweils um 13 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Gerümpel bereitzustellen. Besuchen auch Sie das STADTBAD Vorwärmanlage - Tauchgarten - 50m Becken HARATZMQLLERSTASSE

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