Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/9

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1972 Zimmer Nr. 53 b, bzw. an die Betriebsleitung der Städt. Unternehmungen, Steyr, Färbergasse 7, wenden. WERTSICHERUNG Juni 1972 Verbraucherpreisindex 1966 im Vergleich zum früheren Verbraucherpreisindex I Verbraucherpreisindex II im Vergleich zum früheren Kleinhandelspreisindex zum früheren Lebenshaltungskostenindex Basis April 1945 Basis April 1938 STUDIENBEIHILFE 127, 7 162,7 163,2 1. 232, 3 1.429, 9 1. 214, 4 Magistrat Steyr Magistratsdirektion Ges-3660/71 Steyr, 24. Juli 1972 AUSSCHREIBUNG EINER STUDIENBEIHILFE Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträg- nissen der von ihr verwalteten Dr. - Wilhelm-Groß-Stif- tung für das Studienjahr 1972/73 eine Studienbeihilfe in Höhe von S 10. 000, - . Diese wird in erster Linie be- dürftigen und würdigen Hochschülern oder solchen Hoch- schülerinnen, die sich dem St udium der Mathematik an der Philosophischen Fakultät e iner inl ändischen Univer- sitä t widmen, gewährt. In Ermangelung solcher Bewer- be r kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Ilochsc hülern oder Hochschüleri nnen, sofern sie den übri- gen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienb<::ihilfe be- werben wollen, haben die entsprechend belegten Gesu- che bi s spätestens 15. Oktober 1972 unter der Kennbe- zei clmung "Studienbei h.ilfe Dr. - Wilhelm- Groß- Stiftung" beilll Magistrat der Stadt Steyr, Rathaus, einzubringen. Die Bedürftigkeit ist durch Vorlage eines Mittel- l osi gl<eitszeugni sse s, der gute Studienerfolg durch Vorla- ge von mindestens auf die Qualifikation "gut" lautende Kolloquie nzeugnisse über wenigstens fünf stündige Vor le- sungen nachzuweisen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung der Studienbeihilfe. Magistrat Steyr Stadtbauamt Bau5-4778/69 Der Bürgermeister: i. V. Franz Weiss AUSSCHREIBUNGEN Steyr, 19. Juli 1972 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Durchführung der Außenanlagen samt Planier- und Straßenarbeiten (Baumeister) für den 2. Zubau Schule Ennsleite. Die Unterlagen können ab 4. September 1972 im Stadtbauamt, Zimrner 112, abgeholt werden. 154 Die Anbote sind verschlossen und mit der Auf- schrift "Durchführung der Außenanlagen samt Planier- und Straßenarbeiten (Baumeister) für den 2. Zubau Schule Ennsleite" am 12. September 1972, 10.00,iUl;il', in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, ' ab;u~ geben. , i , .. , Di e Anbote röffnung findet am gleichen T~ge1' ab 10. 15 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. " ' Es wird auf die Bedingung "Veränderlicher Pre'ise" ausdrücklich hingewiesen. ' · , MITTEILUNGEN ST E LLENAUSSCHREIBUNG , Beim Städt. Gaswerk gelangt eine, frei~ Stille eines Installateurs zur Besetzung. Die Entlohnung · er:- folgt nach dem e ntsprechenden Schema des öffentlichen Dienstes, die Einstellung als Städt. Vertragsbedienstetyr ~ Interessenten wollen sich ehestens bei der Leitung der Städt. Unternehmungen, Steyr, Färbergasse 7,melden. ' . Magistrat Steyr Bau 2 - 559/72 KUNDMACHUNGEN Verhängung einer Bauspe rre zur allfälligen Abänderung de s Teil- bebauungsplanes "Dorna ch " nach Maßgabe der Trassenführung für die Steyrc Schnellstraße KUNDMACHUNG Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29. Juni 1972 folgenden Beschluß gefaßt: . Auf Grund des Amtsberichtes der Mag. Abt. XI vom 9. Feber 1972 wird zur Sicherung des Ausbaues der Steyrer Schnellstraße (S 37), insbesondere zur all- fälligen Abänderung des Te ilbe bauungsplanes "Dornach" nach Maßgabe der endgültigen Bundesstraßenplanung gemäß Art. XI Abs. 2 der Linzer Bauordnungsnovelle 1946 für den Bereich des Teilbebauungsplanes "Dornach" : eine zeitlich begrenzte Bausperre verhängt. Die Grenze, innerhalb der das Bausperrgebiet liegt, beginnt im Norden an der Stadtgrenze, führt hierauf im Osten von der Nordostecke der Grundparzel- le 407/5 entlang der Westgrenze der Grundparzellen 410, 420/4, 421 und 720/2 nach Süden, überquert die Dornacherstraße, folgt der Nordgrenze der Grundpar- zellen 684/1, 425/1 und 425/2 bis zur Ostgrenze der Eisenbundesstraße, folgt ihr bis zur Grundparzelle 426, umschließt diese und führt anschließend an der Süd- grenze der Grundparzelle 681 bis zur Nordgrenze der Hausleitner Straße, die bis zur Einmündung in die Eisen- bundesstraße die weitere Begrenzung bildet. Im Westen wird das Bausperrgebiet von der westlichen Straßen- fluchtlinie des bisher vorgesehenen Umfahrungsprojek- tes "Heuberg-Gleink" bis zur Gemeindegrenze gegen Dietach begrenzt, wodurch das Plangebiet vollständig umschlossen ist. Die zeitlich begrenzte Bausperre wird mit dem Tage der Kundmachung rechtswirksam und tritt, sofern sie nicht früher aufgehoben wird, nach 2 Jahren außer Kraft, wenn nicht durch neuerlichen Beschluß des Ge-

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