Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/8

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1972 Das Sprachrohr der Polizei KINDER IM STRASSENVERKEHR E s ist kein Geheimnis, daß die Polizei bei der be- kannten angespannten Personallage und unter Be- rücksichtigung der ständig zunehmenden und komplizier- ter werdenden Aufgaben manches nicht so tun kann, wie es notwendig wäre. Es gibt aber Schwerpunkte, denen alle unsere Bemühungen gelten. Dazu gehört die Vorsor- ge für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr_. Seit 13 Jahren wird durch Sicherheitswachebeamte in allen Schulen regelmäßig Verkehrsunterricht gehalten (im Schuljahr 1971/72 642 Unterrichtsstunden, wobei 8417 Schüler unterrichtet wurden). In der von der Stadtge- meinde Steyr im Jahre 1963 errichteten Fahrschule der Jugend wurden jährlich in 2 Turnussen alle 10- bis 13 - jährigen Schüler durch Sicherheitswachebeamte für das praktische Verhalten im Straßenverkehr geschult (im Schuljahr 1971/72 5770 Schüler). Außerdem werden jährlich einJugendverkehrswettbewerb und eine Radfahr- prüfung abgehalten. Alle diese Maßnahmen sind ungenügend, wenn die Eltern w1d Erziehungsberechtigten nicht mithelfen. Um ihnen diese Mithilfe zu erleichtern, werden nun einige wichtigste Vorschriften zusammengefaßt: • Das Spielen auf Fahrbahnen ist in jedem Fall ver- boten. Spiele auf Gehsteigen oder Gehwegen sind dann verboten, wenn dadurch Fußgänger gefährdet oder behindert werden oder der Verkehr auf der Fahrbahn beeinträchtigt wird. • • • • • • • Das Fahren mit Rollschuhen oder f ahrzeugähnlichem Kinderspielzeug sowie kleinen Kinderfahrrädern ist nur aÜf Gehsteigen oder Gehwegen und nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt. Radfahren auf Fahrbahnen: Kinder unter 12: nur w1ter Aufsicht Erwachsener. Kinder von 10 bis 12 ohne Aufsicht: behördliche Be- willigw1g. Mitnehmen von Kindern auf Fahrrädern: Der Radfahrer muß über 16 sein. Kinder bis 8: nur mit eigenem, geeignetem Sitz. Kinder über 8: nur mit Tandem. Mitnehmen von Kindern auf Mopeds: Kmder bis 8: nur mit eigenem, geeignetem Sitz. Mitführen von Kindern in Kraftwagen und Motor- dreuädern: Die Kinder dürfen nicht auf den Vordersitzen sit- zen. Auf Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern darf je- weils nur eine weitere Person befördert werden. Mitführen von Kindern auf Motorrädern: Nur Kinder über 10 ! Eltern und Erziehungsberechtigte machen sich bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht nur einer Ver- waltungsübertretw1g schuldig, sondern haften außerdem für die von den Kindern verursachten Schäden und Ver- 136 kehrsunfälle. Werden Personen verletzt, muß mit einer Gerichtsanzeige gerechnet werde!1, insbesondere auch dann, wenn nicht schulpflichtige Kinder beim unbeauf- sichtigten Spielen auf Straßen oder beim Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Fahrbahnen verletzt werden. * INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM STADTSENAT AUS DEM GEMEINDERAT AKTION "DU UND DIE GEMEIN- SCHAFT" 1972 ASPHALTIERUNGSPROGRAMM 1972 DAS SPRACHROHR DER POLIZEI AMTLICHE NACHRICHTEN Ausschreibungen Standesamt Kundmachungen Gewerbeangelegenheiten Baurechtsabteilung Pensionsversicherw1gsanstalt der Arbeiter Stellenausschreibungen Ärzte- w1d Apothekendienst Pensionsauszahlungstermine Personalwesen Unsere Altersjubilare ARBEITSMARKTANZEIGER DES AR- s 2 - 3 s 3 - 6 s 6 - 7 s 7 s 8 s 8 - 15 BEITSAMTES DER STADT STEYR S I - IV KAMMER DER GEWERBLICHEN WIRT- SCHAFT FÜR OBERÖSTERREICH S V - VII KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGE- STELLTE S VII - VIII AMTLICHE NACHRICHTEN AUSSCHREIBUNGEN Magistrat Steyr Bau6-3072/72 Steyr, 6. Juli 1972 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Baumeisterarbeiten für die Kanalverlegung in der Seifentruhe - 2. Bauabschnitt. Die Unterlagen können ab 1. August 1972 im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Kanalverlegung Seifentruhe - 2. Bauabschnitt" am 10. 8. 1972, 8. 45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Es wird auf die Bedingung "Veränderlicher Preise" ausdrücklich hingewiesen. STANDESAMT PERSONEN ST AN DSFÄ LLE Juni 1972 Im Monat Juni 1972 wurde im Geburtenbuch des Standesamtes Steyr die Geburt von 205 (Juni 1971: 229;

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