Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/6
8 AMTS.BLATT DER STADT. STEYR . 1972 1 verkauf an der Kasse des Volkskinos ,Steyr · :· • , ,. ~ .,. Allfällige weitere Veranstaltui1gen des Kulturam- tes der Stadt Steyr im Monat Juni 1972 werden durch Anschlag und Rundfunk bekanntgegeben.! , * Volkshochschule der Stadt.Steyr Juni 1972 DIENSTAG, 13. JUNI 1972 Führung HAUPTWERK der Steyr- Daitiiler-Puch- AG Beginn; 13. 30 Uhr Auf Grund der beschränkten Teilnehmerzahl ist eine Vor- ampeldung unbedingt erforderlich. Anmeldeschluß: .7. Juni 1972 Anmeldungen: Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer e12 1 SONNTAG; 18. JUNI 1972 3. Runde der Quizreihe des ORF "ÖSTERREICH-RALLYE" ' . Beginn: 19. 45 Uhr, Saal der Arbeiterkammer- Steyr Kartenausgabe: 15. und 16. Juni 1972, Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 216 Die Sendung wird um 20.10 Uhr im H9rfunkpr .ograv.im 1 Österreich-Regional übertragen. · Eine bei Drucklegung des Amtsblattes ·noch •f!icht be- , kannte Änderung dieses Termines auf Sonntag, 25.· ·JMili 1972, ist möglich. Ein neuer Termin ist . der , Wochen- ✓, presse zu entnehmen. ""' * ~. , AMTLICHE NACHRICHTEN AUSSCHREIBUNGEN Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH. Steyr, 16. Mai 1972 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Herstellung der Kläranlage für den Wohnbau W II in Steyr, Wehrgraben. Die Unterlagen können ab 15. Jwü 1972 im Stadt- bauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und mit der Aufschrift "Kläranlage für den Wohnbau W II" am 22. Jw1i 1972, 8. 45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr irn Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Es wird auf die Bedingung "Veränderlicher Preise" ausdrücklich hingewiesen. OFFENTLICHE WARNUNG Magistrat Steyr Magistratsdirektion Pol-4634/53 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfangwehr; Steyr, 4. Mai 1972 ÖFFENTLICHE WARNUNG Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Be- 100 völ}<erung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu ma- chen, die das Freibaden im Steyr-Fluß beim sogenann- ten "Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Flußlauf erheb- liche Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden entsteht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu w1terlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beachtung finden, wäre der Magistrat Steyr genötigt, im Bereiche dieser Wehranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr im eigenen Wirkungsbereich Steyr, 10. Mai 1972 Bau 2- 6664/71 Abänderung des Teilbebauungsplanes "Tabor" im Bereich der Bogenhaus- straße; KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde beabsichtigt, den Teilbebau- ungsplan "Tabor", Bau2- 2447/54, festgestellt mit Be- schluß des Gemeinderates vom 29. Juli 1954, im Bereich der Bogenhausstraße nach Maßgabe der Planunterlage des Stadtbauamtes vom 20. April 1972 abzuändern. Die Änderung besteht .im wesentlichen darin, daß die westlich der im Eigentwn der BUWOG - Gemeinn. Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete - stehenden Liegenschaften EZ. 2053, GP. 1222/28, Bauflächen 2377 und 2378 und EZ. 1222/44 gelegene Strecke der Bogenhausstraße bebauungsplanmäßig aufgelassen und durch einen Fußweg von 2, 0 m Breite ersetzt wird, wo- bei die dadurch frei werdenden Flächen teilweise zur Anlage von KFZ-Abstellplätzen verwendet werden sol- len. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, LG. und VBl. 22 in der Fassw1g der Linzer Bauordnungs- novelle 1946, LGBl. Nr. 9/47, und auf Grund des Art. V des Gesetzes vom 12. 12. 1969, LGBl.. Nr. 2i/70, für die Stadt Steyr wirksam. durch Art. VI leg. cit. ist über Änderungen von Bebauungsplänen nach Einvernehmung aller Beteiligten zu entscheiden. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Änderung des Tei.Jbebauungsplanes "Tabor" bis spä- testens 30. Juni 1972 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenommen wird, daß die beabsichtigte Änderung Zustimmung findet. Die dem Abänderungsverfahren zugrunde liegende Planunterlage liegt ab sofort bis 30. Juni 1972 beim Ma- gistrat Steyr, Rathaus, 3. Stock vorne, Zimmer 120, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger
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