Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/5

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1972 bessere Ablagerungsplätze als Fahrbahn und Gehsteig. Bedenken Sie, welcher Arbeitsaufwand dadurch nötig wird. Zur Fahrbahnreinigung muß eine kost- spielige Straßenreinigungsmaschine eingesetzt werden und selbst diese ist bei einem unter ein parkendes Fahr- zeug geworfenen Gegenstand machtlos. Bedenken Sie ferner, daß jeder Hausbesitzer nach der Straßenver- kehrsordnung verpflichtet ist, den Gehsteig vor seinem Haus sauber zu halten. Auch er wird sehr froh sein, wenn er weniger Abfälle vor seiner Haustür vorfinde t. Mit der Reisezeit werden wieder viele Gäste unsere Stadt besuchen. Daher meine Bitte: "Tragen auch Sie durch die Sauberhaltung der Straßen bei, daß diese sich in Steyr wohl fühlen". Der Bürgermeister: Josef Fellinger * ENTRÜMPLUNGSAKTION IN STEYR Die Aktion, die in mehreren Etappen durchgeführt werden soll, beginnt am 2. Mai im Stadtteil Münich- holz: Folgender Vorgang ist vorgesehen: Die Bewohner des Stadtteiles Münichholz haben die Möglichkeit, sperriges Gerümpel (gleich ob alter Ofen oder alter Tisch und Ähnliches) zur Abholung vor den Häusern bereitzustellen. Dabei ist zu beachten, daß die Ablagerung so am Gehsteigrand erfolgen muß, daß auf keinen Fall die Fahrbahn als Ablageplatz her- angezogen wird. Selbstverständlich darf auch der Fuß- gängerverkehr dadurch nicht behindert werden. Es wird daher zweckmäßig sein, die Gegenstände möglichst kurz vor der Abholung bereitzustellen. Die in der Folge .angeführten Abholtage und Uhrzeiten wä- ren im Interesse eines reibungslosen Ablaufes der Aktion unbedingt zu beachten: Abholzeit: nach Straßen geordnet. Die Abholung beginnt jeweils um 13 Uhr. 2. 5. 1972: Prinzstraße, Beethovengasse, Haydngasse, Straußga sse, Leharstraße. 3. 5. 1972: Lannergasse, Nestroygasse, Lortzinggasse, Schumannstraße, Zellergasse, Schumeier- stra ße . 4. 5. 1972: Schwei ge rstraße, Konradstraße, Matteot- tihof, Punzerstraße Abschnitt I. 8. 5. 1972: Ahrerstraße, Hilberstraße, Puschmann- straße, Forellenweg, Kematmüllerstraße. 9. 5. 1972: Sebekstraße, Buchholzerstraße, Marxhof, Wörndlplatz, Gablerstraße, Straßerhof, Holzstraße. 10. 5. 1972: Punzerstraße Abschnitt II, Klarstraße, Großmannstraße, Rohrauerstraße, Pensel- straße. 15. 5. 1972: Wagnerstraße, Derflingerstraße, Frank- straße, Gruberstraße, Kochstraße, Petzold- straße. 16. 5. 1972: Haager Straße, Plenkelberg, Terrassen- weg, Huthoferstraße, Kugellagerweg, Hin- terbergstraße, Ziererstraße. 82 Das Sprachrohr der Polizei A n dieser Stelle wird in jedem Amtsblatt der Stadt Steyr das Bundespolizeikommissariat Steyr Hinwei- se und Anregungen verlautbaren, die als geeignet be- trachtet werden, die öffentliche Sicherheit, insbesonde- re die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zu bes- sern. HEUTE: RICHTIGES EINORDNEN UND RICHTIGE BETÄTIGUNG DES BLINKERS IM KREISVERKEHR AUF DER ENNSTAL- BRÜCKE Wenn Sie diese Regeln beachten, dienen Sie •• • • Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitmenschen der Flüssigkeit des Verkehrs (denken Sie an die Verkehrsspitzen) Ihrer Geldtasche (weil Sie keine Strafen bezah- len müssen) und Ihrer Ehre als Kraftfahrer, weil Sie dann auch in Großstädten die Probleme eines Kreisverkehrs leicht meistern. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um einen Kreisverkehr mit Vorrang, das heißt, daß nicht die Rechtsregel gilt, sondern der von links im Kreisverkehr kommende Verkehrsteilnehmer den Vorrang hat. 1. Fall: Sie wollen in den Kreisverkehr einfahren und erst bei der zweiten oder einer weiteren Ausfahrt ausfahren: • • • • jede Fahrbahn, auf der Sie sich dem Kreisver- kehr nähern, weist zwei Fahrstreifen in Ihrer Fahrtrichtung auf (Bodenmarkierungen nicht im- mer sichtbar) Sie ordnen sich auf dem linken Fahrstreifen ein und blinken vor dem Einordnen links beim Einfahren in den Kreisverkehr (Achtung Vorrang!) und beimFahren im Kreisverkehr kein Blinker vor dem Ausfahren in der geWilnschtenFahrtrich- tung rechts blinken. 2. Fall: Sie wollen nachBefahren des Kreisverkehres bei der nächsten Ausfahrt ausfahren (z. B. von der Pachergasse kommend Richtung Haratzmüllerstraße - Münichholz): • • einordnen auf dem rechten Fahrstreifen und vor dem Einordnen rechts blinken rechten Blinker bis zur durchgeführten Ausfahrt blinken lassen. Wenn Sie diese Regeln beachten, ersparen Sie sich und uns vielen Kummer. Vielen Dank!

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