Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/5

1972 AMTSBLATT DER STADT STEYR Jetzt gibt es ihn. Den einfachsten aller Kredite. Sie bestimmen die Kredithöhe und sagen uns, welchen runden Betrag Sie zahlen wollen. Der Netto-Barkredit sieht monatliche Zahlungen vor, die Sie einfach in Ihrem Haushaltsbudget unterbringen können. Sie sollten sich einmal unverbindl ich informieren. ~ WK ~gr WIEN-HREDIT TEILZAHLUNGSBANH STEYR, GRONMARKT 24 Te I e f o n 34 33 Schillingbetrag ergänzt werden. 11 das öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt von der nächstgelegenen Wohnung zur Dienststelle und zurück benutzt hätte. (6) Der Fahrtkostenzuschuß gilt als Aufwandsentschädi- gung. (2) Steht dem Beamten ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung, kann ein Fahrtkostenzuschuß gewährt werden; die obzit. Bestimmungen sind sinn- gemäß anzuwenden. (3) Der Fahrtkostenanteil, den der Beamte selbst zu tra- gen hat(Eigenanteil), beträgt S 90, - mtl. Die Höhe des monatlichen Fahrtkostenzuschusses ist durch Ab- zug des Eigenanteiles von den notwendigen monat- lichen Fahrtauslagen (Abs. 1 lit. c) zu ermitteln. (4) Der Beamte ist vom Anspruch auf Fahrtkostenzu- schuß ausgeschlossen, solange er a) Anspruch auf Leistungen nach den § § 22 und 34 der Reisegebührenvorschrift1955, BGBl. Nr. 133, i. d. F. der Verordnung der Bundesregierung vom 27. September 1955, BGBl. Nr. 203, und des Bundesgesetzes vom 21. April 1967, BGBl. Nr. 158, hat oder b) aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 Kilometer außerhalb seines Dienstortes wohnt. ( 5) Der Beamte hat den Anspruch auf Fahrtkostenzu- schuß jeweils für ein Kalendervierteljahr - bei son- stigem Verlust - binnen einem Monat nach Ablauf dieses Kalendervierteljahres geltend zu machen. Der Fahrtkostenzuschuß ist im nachhinein auszu- zahlen. Der Auszahlungsbetrag ist auf volle Schil- ling in der Weise zu runden, daß Beträge unter 50 Groschen unberücksichtigt bleiben und Beträge von 50 und mehr Groschen auf den nächsten vollen (7) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. 1. 1971 in Kraft. ÄRZTE- u. APOTHEKENDIENST ÄRZTE-BEREITSCHAFTSDIENST an Samstagen, Sonn- und Feiertagen im Monat Mai1972 Stadt: 1. Mai Dr. Noska Helmut, Neuschön.Hauptstr. /2264 6. 7. 11. 13. 14. 20. 21. 22. 27. 28. 1. 6./ 7. 11. 13. /14. 20./21. 22. 27./28. Dr. Ruschitzka W•• Garsten, Am Platzl 1 /2641 Dr. Gärber Hermann, Raimundstraße 2 /3169 Dr. Eckel Rudolf, Hanuschstraße 30 /4140 Dr. Ludwig Günter,Gottl. Daimler Weg 7/2901 Ur. Loidl Josef, St. Ulrich 1:l!:J Dr. Grobner, Frauengasse 1 Dr. Holub Bruno, Reichenschwall 23 Dr. Gärber Hermann, Raimundstraße 2 Dr. Andel Alfred, Goldbacherstraße 20 Dr. Zechmann Adolf, Grünmarkt 4 Münichholz: Dr. Hainböck Erwin, Leharstraße 11 Dr. Hauber Leopold, Gablersuaße 27 Dr. Wesner Adolf, Leharstraße 1 Dr. Winkler Hans, Forellenweg 10 Dr. Hainböck Erwin, Leharstraße 11 Dr. Hauber Leopold, Gablerstraße 27 Dr. Wesner Adolf, Leharstraße 1 /408:l /2541 /3032 /3169 /2072 /3449 /2139 /2682 /2655 /'?A96 /2139 /2682 /2655 87

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2