Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/4

1972 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 Manche Leute kaufen im nächsten Geschäft die nächstbesten Möbel zumnächstbestenPreis und wundern sich, wenn sie nur das Nächstbeste bekommen. darum: ... lieber dodi gleich STEINMASSL MOBEL ZINSEN FREIE TEILZAHLUNG • Ste1r. WalfernstraBe 21 TELEFON 2297 • HOCHSTRABATTE VORHANG-UND GARDINENFACHGESCHÄFT ■ KIRCHENG. 9 ,beimRoten Brunen, TEL. 25 36 Arztlicher Notdienst in Steyr Durch die Initiativ~ der praktischen Ärzte ist es ge- lungen, in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Roten Kreuz in Steyr einen ärztlichen Notdienst ins Leben zu rufen. Diese Einrichtung stellt ein Novum in Österreich dar und dient dazu, w1ter allen Umständen für die Bevöl- kerung der Stadt zu jeder Zeit ärztliche Hilfe zu garan- tieren. Mit dem bereits seit langem eingeführten Wo- chenend- und Feiertagsdienst ist somit zu jeder Tages- und Nachtzeit die ärztliche Versorgung sichergestellt. Der Notdienst soll, wie sein Name ja bereits aus- sagt, nur im dringenden Notfall angesprochen werden. Prinzipiell gilt dabei folgende Vorgangsweise: An Wochentagen: 1) Zuerst wird wie üblich der Hausarzt verständigt. 2) Wird mitgeteilt, daß der Hausarzt längere Zeit nicht erreichbar sein wird oder bleibt sein Telefon stumm, so ist der Notdienst in Anspruch zu nehmen. 3) Rufen Sie nun die Nummer 4422 (Leitstelle beim Ro- ten Kreuz) an. Der diensthabende Arzt wird von dort aus per Fw1k verständigt. An Wochenenden und Feiertagen: Zu jener Zeit, wo der Sonn- und Feiertagsdienst in Wirk- samkeit ist, ist auf jeden Fall der diensthabende Arzt an- zurufen. Die Diensteinteilung kann dem Amtsblatt der Stadt Steyr sowie der Tages- und Wochenpresse laufend entnommen werden. Besondere Regelung für Münichholz: Durch die großen Entfernungen ist die Wirksamkeit des Notdienstes für Münichholz vermindert. Es wurde daher folgende Vereinbarung getroffen: 1) Zuerst wird grundsätzlich der Hausarzt verständigt. 2) Ist diesernicht erreichbar, soll versucht werden, meh- rere Ärzte im Stadtteil Münichholz anzurufen. 3) Sollte keiner dieser Ärzte erreichbar sein, wird der Notdienst in äußerst schwerwiegenden Fällen ansprech- bar sein. 4) Die Sonn- und Feiertagsdienste können wiederum der Presse entnommen werden. Es wird nochmals ausdrücklich festgehalten, daß vor Inanspruchnahme des Notdienstes immer zuerst der Hausarzt angesprochen werden soll. Oftmals kann eine telefonisch durchgegebene ärztliche Verhaltensanwei- sung einen Patienten vor größeren Schäden bewahren. Besonders darf darauf hingewiesen werden, daß es sich hier um eine freiwillige Einrichtung im Interesse der Allgemeinheit handelt. Der Notdienst darf daher durch unüberlegte Inanspruchnahme oder Mißbrauch nicht ge- fährdet werden. (j)eß- fU!1Le (if _m},_linfJ hat reizvolle Oberraschungen in allen Preislagen bei 61

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