Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/3

1972 AMTSBLATT DER STADT STEYR MARZ/ 1 ARBEITSMARKTANZEIGER des Arbeitsamtes Steyr ABENDSPRECHDIENST FINDET BEIM ARBEITSAMT STEYR JEDEN DONNERSTAG VON 16. 00 BIS 19. 00 UHR STATT. WÄHREND DIESER ZEIT WERDEN AUCH TELEFONISCHE AUSKÜNFTE ERTEILT. TEL. 33 91. WENN ES UM GELD GEHT Mancher scheut davor zurück, sich auf einen neuen Beruf, auf einen Ar- beitsplatzwechsel oder gar einen Wechsel seines Wohnortes einzulassen. Häu- fig sind es finanzielle Beweggründe, die zu dieser Haltung führen: Ausbildung kostet Geld, eine Umstellung - auch wenn sie noch so erfolgversprechend ist - kann während der ersten Zeit zu finanziellen Einbußen führen. Muß man, weil man ein solches Risiko nicht tragen will, deshalb auf zu- sätzliche Ausbildung oder Umstellung verzichten? Sicher nicht, · denn die Ar- beitsmarktverwaltung, die ja aus gesamtwirtschaftlichen Gründen daran in- teressiert ist, daß die Fähigkeiten jedes einzelnen Arbeitnehmers bestmöglich ausgenützt werden, springt hier mit finanziellen Unterstützungen ein. Wir ha- ben diese Beihilfen auch schon in _anderem Zusammenhang erwähnt. Hier soll nun noch einmal zusammengefaßt werden, wofür es Beihilfen gibt: ■ ■ ■ ■ ■ ■ Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge und Lebensunterhaltsbeihilfen für Er- wachsene, die sich einer Berufsausbildung unterziehen. Beihilfen bei Antritt eines neuen Arbeitsplatzes. Die Reisekosten bei Be- werbungen, Vorstellungen können ebenso durch Beihilfen teilweise ge- deckt werden wie allenfalls notwendige Übersiedlungskosten, die Anschaf- fung neuer Arbeitskleidung oder Arbeitsausrüstung (z. B. Werkzeuge). Kann die Familie erst später nachkommen, gibt es Trennungsbeihilfen. Und wenn der erste Lohn etwa erst im nachhinein ausgezahlt wird, kann eine Beihilfe diese "Lücke" überbrücken helfen. Wenn man nicht gleich wieder eine neue Arbeit findet, gibt es das bekann- te Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe. Früher im Kohlenbergbau Beschäftigte können eine Sonderunterstützung bekommen und ehemalige Bundesbedienstete Überbrückungshilfen. Für Kurskosten und für den Kursbesuch notwendige Reisen, für Unter- kunft und Verpflegung sowie für die Mehrkosten aus der getrennten Haus- haltsführung gibt es wieder Beihilfen. Das gilt auch für den Fall, daß an einem neuen Arbeitsplatz eine Ein- schulung notwendig ist. Und für einzelne Berufsgruppen gibt es noch Sonderbeihilfen: So für Land- und Bauarbeiter Zuschüsse zu den Kosten der Winterarbeitsbekleidung,

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