Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/2

1972 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 schaftsplan der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr bereits zum Vorstudium überreicht worden, Die Fraktionen des Gemeinderates haben den Amts- entwurf des Voranschlages eingehend beraten. Der Fi- nanz- und Rechtsausschuß hat in seiner gemeinsamen Sitzung vom 18. 11, 1971 diesen Voranschlagsentwurf dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlußfassung zu- gewiesen." Mit welcher Genauigkeit kann ein Voranschlag erstellt werden? "Erlauben Sie mir bitte auch eine Erwiderung auf die Frage, wie genau ein Haushaltsvoranschlag erstellt werden kann und wie hoch sein Annäherungswert zur Rechnung des betreffenden Haushaltsjahres ist, Auf Grund der Kritik des Nachtragsvoranschlages 1971 habe ich feststellen müssen, daß darüber Unklar- heiten innerhalb des Gemeinderates und besonders in der Öffentlichkeit bestehen. Erstellt wird der Haushaltsvor- anschlag von der Ausgabenseite her und zwar unter Be- dachtnahme auf größtmögliche Sparsamkeit, ausgerich- tet auf möglichst großen Effekt der Wirtschaftlichkeit der infrastrukturellen Maßnahmen, die zu setzen sind. Ein weiteres Kriterium ist dabei, den Gegebenheiten und berechtigten Wünschen der modernen Lebensart unserer Gemeindebürger gerecht zu werden. Einer freizügigen Befolgung dieser vorgenannten Überlegungen stehen allerdings Fixkosten im Wege. Es sind dies die laufenden Erfcrdernisse eines geordneten Amtsbetriebes, wie zum Beispiel die Personalkosten, die im kommenden Jahr, wie Sie aus dem Voranschlagsent- wurf entnommen haben, 65 Millionen erfordern werden. Der finanzielle Aufwand für jene Projekte, die im kom- menden Jahr weitergeführt werden müssen, beträgt im außerordentlichen Haushalt rund S 45 Millionen, wäh- rend dafür im ordentlichen Haushalt ungefähr S 10 Mil- lionen bereitgestellt werden müssen. Wir haben im Rahmen der Vorberatungen den Haus- haltsvoranschlag in mehrere Gruppen aufgegliedert: Die erste Gruppe enthält die Fixkosten, die aus der Führung des Amtsbetriebes oder aus gesetzlichen Ver- pflichtungen erwachsen. Darunter fallen neben dem be- reits erwähnten Personalaufwand der Sachaufwand, Bei- träge der Stadtgemeinde Steyr zur Abdeckung des im Land anfallenden Abganges der Krankenanstalten und Beiträge für den Bau und die Führung der Berufsschulen. Weiters sind die freiwilligen Leistungen der Gemeinde, so zum Beispiel die Führung der Kindergärten, der Unter- halt des Städtischen Zentralaltersheimes, die Sportför- derung und der Aufwand auf dem Sektor der Kulturpfle- ge enthalten, Diese Ausgaben, die eher schon als Fix- kosten bezeichnet werden können, erfordern allein schon den Betrag von S 59 Millionen. Die zweite Kostengruppe umfaßt die nicht perio- disch anfallenden Ausgaben für den Amtsbetrieb, für Kanzleieinrichtungen und Erneuerungen, z, B. Anschaf- fung neuer Schreibmaschinen für den Amts- und Schul- betrieb, einmalige Investitionen, die in Verbesserun- gen kommunaler Einrichtungen oder Institutionen ihren Niederschlag finden. Bei den in diesen Gruppen prälimi- nierten Ansatzposten handelt es sich wohl um theore- tisch beeinflußbare Ausgaben. Aber im Interesse eines geordneten Betriebes und der von dem Gemeindebürger in Anspruch genommenen kommunalen Einrichtungen sind diese Ausgaben kaum reduzierbar, aufschiebbar oder vermeidbar. Der Umfang dieser Ausgabengruppe beträgt rund S 5 Millionen. Die dritte Gruppe, an statutarische, gesetzliche oder sonstige Verordnungen nicht gebunden - also für den Gemeinderat frei entscheidbar - sind die Zuwen- dungen an die auf freiwilligen Leistungen basierenden Kommunaleinrichtungen. Sie sind im Vorbericht zum Haushaltsvoranschlag ausgewiesen und mit einem Zu- schußbetrag von S20 Millionen ausgestattet, Freilich sind auch hier vom Gemeinderat soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportfördernde Notwendigkeiten zu berück- sichtigen, denen wir uns ebenfalls nicht entziehen kön - nen. Einsparungen auf diesem Sektor würden vom Ge- meindebürger als ungerechtfertigt, wirtschaftshemmend und unsozial angesehen werden, und erscheinen daher auch für den Gemeinderat als nicht akzeptabel, " Schwerpunkte des Voranschlages 1972 "Wenn ich hier - allerdings sehr vereinfacht - die Beeinflußbarkeit der Ausgaben im ordentlichen Haus- halt darstelle, zeigt sich nun folgendes Gesamtbild: Der Gesamtaufwand des ordentlichen Haushaltes beträgt auf Grund des VoranschlagsentwurfesS 151,5 Mil- lionen. Die Pflichtausgaben umfassen S 145 Millionen. Beeinflußbare Ansätze sind aber aus den schon erwähn- ten Gründen zum Teil ebenfalls als feststehende Ausga- ben zu betrachten, sodaß der effektiv frei verfügbare Anteil im ordentlichen Haushalt lediglich die Zufüh- rungen zum außerordentlichen Haushalt sind, Es sind dies S 5 Millionen oder 3, 3 % des gesamten Haushaltes. Und nun muß noch ein Wort zum Vergleich zwi- schen den präliminierten und abgerechneten Haushalts- posten in den Haushaltsjahren 1969 und 1970 gesagt wer- den. Wenn man diese Zahlen betrachtet, so ersieht man, daß im wesentlichen die Differenz einerseits auf der Einnahmenseite der Finanzverwaltung im ordentlichen Haushalt, andererseits im außerordentlichen Haushalt in der Reduzierung der Ansatzposten gelegen ist. Die Ansatzposten im außerordentlichen Haushalt von S 61 Millionen sind nicht nur der Höhe nach im Ge- meindehaushalt gravierend; sie sind auch in ihrer Vor- ausschaubarkeit von manchen, zum Zeitpunkt des An- satzes noch unbekannten Faktoren abhängig. Hier wer- den wir immer wieder erleben, daß zwischen Voran- schlag und Abrechnung innerhalb eines Rechnungsjahres größere Differenzen auftreten, oft deshalb, weil es sich um Arbeiten handelt, die mehrere Jahre Laufzeit haben und daher auch zeitliche Verschiebungen des Arbeits- ablaufes und daraus Verschiebungen des finanziellen Auf- wandes entstehen können. Gravierend war ständig der Kanalbausektor und der Schulbau, Wir erinnern uns an die Abrechnung des Al- tersheimes. Gerade beim Wohnbau ist vielleicht der größte Unsicherheitsfaktor bei der Präliminierung darin gelegen, daß wir nie wissen können, welche Wohnbau- vorhaben im Haushaltsjahr vom Fonds bewilligt werden. Wenn Veränderungen im außerordentlichen Haushalt un- vermeidlich sind, ist es meiner Meinung nach entschie- den besser, für anfallende Ausgaben vorbereitet zu sein, als später allzuviel Kredite nachfordern zu müssen. Be- reitgestelltes Geld nicht auszugeben ist vernünftiger und, wenn Sie wollen, das kleinere Übel, als für zu knapp be- messene Ansatzposten erst später und unvorbereitet Geld- quellen zu suchen. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß auch die Kreditinstitute ihre für Investitionen zur Ver- 21

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