Amtsblatt der Stadt Steyr 1972/2
12 AMTSBLATl DER STADT STEYR 1972 der Altersheimgebühren der Zuschußbedarf für das Zen- tralaltersheim auf 40 o/o gestiegen ist, wird die seinerzeit auf 3 Jahre festgelegte Valorisierung bis auf weiteres fortgesetzt. Dies bedeutet, daß die Gebühren mit der Erhöhung der Sozialversicherungspensionen mit 1. 1. 1972 um 7, 4 o/o zu erhöhen sind. Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme (GR Treml) angenommen. Nach Erledigung der Tagesordnung beendete Bür- germeister Fe llinger die Sitzung mit der folgenden Er- klärung: "Sie haben, werte Damen und Herren, Ihren Kol- legen, den Mitarbeitern im Magistrat, beste Festtags- wünsche übe rmittelt. Erlauben Sie mir, namens des Magis tra tes und namens des Präsidiums diese Glückwün- sche zu e rw i de rn. Sie schließen vor allem Erfolgswün- sche , auch für unsere kommunale Tätigkeit, ein. Wir hoffe n, da ß das Jahr 1972 den größten Teil unserer Wün- sche erfü lle n möge . Ihnen persönlich darf ich ebenfalls ein recht fr ohes Fest und ein gutes neues Jahr 1972 wün- sehe n." * DER GLOCKSHAFEN Zur Geschichte der Steyrer Jahrmärkte A m 10. Juni 1347 verlieh Herzog Albrecht den Bür- gern zu Steyr das Recht, "einen Jahrmarkt alle Jahr zu haben". Die Urkunde berichtet, daß die Steyrer schon früher"einenJahrmarkt gehabt", der aber aus unbekann- ten Gründen eingestellt wurde. Der vierzehn Tage wäh- rende Markt begann am Sonntag vor Christi Himmelfahrt. Er stand unter dem besonderen Schutz des Landesfürsten: "Sie sollen", so bestimmte das Privilegium, "auch auf demselben Jahrmarkt die Freiung haben, die ander unser Städt in Österreich auf ihren Jahrmarkten haben". Das Symbol dieser landesfürstlichen "Freiung" war eine aus Holz oder Blech geformte Hand, ein Schwert haltend. Es befand sich während des Jahrmarktes auf dem sogenann- tea "Freibaum", an dem auch das Stadtwappen ange- bracht war. Später befestigte man die "Freiung", die heute noch im Heimathaus zu sehen ist, am Balkon des Rathauses. Den Beginn des Marktes, der mehrmals geringfügig abgeändert wurde, kündigte die große Glocke auf dem Turm der Stadtpfarrkirche an. Am Eröffnungstage läutete sie von 11 bis 12 Uhr den Jahrmarkt ein. Nach zwei Woche n wurde mit der Einziehung der Marktfreiung und dem Ausläuten um die Mittagszeit der Markt ge- schlossen. Zur Jahrmarktzeit war es Aufgabe des Stadtrichters, besonders auf das "herrenlose Ge "·· 1d" zu achten. Ihn un- terstützten zwei Marktrichter, die Gerichtsdiener und ei- ne aus 12 Mann bestehende Marktwache. Die vom Landesfürsten 1422 bewilligte Aufstellung von Jahrmarkthütten mußten Händler und Handwerker um diese Zeit noch selbst besorgen. An die Stadt hatten sie den Hüttenzins abzuführen. Neben den vielen Verkaufständen, die auf dem Stadtplatz seit 1680 in zwei "Zeilen" errichtet wurden, gab es auch Buden zur Unterhaltung der Jahrmarktbesu- cher. "Alle Gaukler, Spieler und dergleichen Gsind" durften aber nur mit Bewilligung des Stadtrichters auftre- ten, seit 1656 hatten sie sich auch beim Bürgermeister vorzustellen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erteilte die Erlaubnis der Kreishauptmann. 28 Es kamen Seiltänzer, Singer, Marionetten- und Schattenspieler, Komödianten und Gaukler. Im Jahre 1662 bewilligte der Stadtrat Hieronymus Hochberger aus D eggendorf in Bayern die Aufstellung und den Betrieb ei- nes "Umlaufes oder Drehbrettes" (Ringelspiel). Bei alt und jung beliebt aber war der "Glückshafen", eine "uralte" Lotterie-Veranstaltung. Wie Valentin Preuenhueber in seinen Steyrer Annalen berichtet, gab es einen solchen schon anläßlich eines von der Stadtobrig- keit veranstalteten Freischießens im Jahre 1531. Der er- ste Preis bestand in einem Geldbetrag von 20 Gulden. Einen "Glückshafner", der sich 1629 in Steyr auf- hielt, erwähnt auch der Chronist Jakob Zetl: "In diesem Mmat Mai war im Steyrer Markt ein Glückshafner all- hier, welcher um 60. 000 Gulden in der Schätzung war, das beste darinnen war ein Gutschy Wagen mit 2 statt- lich ausgezierten Gutschy Fferden samt aller Zugehör. Waren 2Ratskommissäre dabei. Die Pferd samt dem Kobl- wagen waren auf 500 Gulden geschätzt, welche nach- mals den 24. Mai als am heiligen Auffahrtstag 2 Kell- ner herausgehebt und im selbigem Koblwagen in der Stadt herumgefahren und haben ihnen die Trompeten dazu blasen lassen". Nach "altem Herkommen" stellte d~r Inhaber eines Glückshafens den Ratsherren eine Anzahl Gratislose zur Verfügung. Am 16. Mai 1651 beschloß der Rat, da in Linz "nur 190 freie Zettl gehebt werden", daß Bürger- rreister und Stadtrichter nicht je 100, sondern nur 50 "Zettl" erhalten, die sechs Mitglieder des Alten Rates und der Stadtschreiber nicht 80, sondern bloß je 30 und sechs Herren des Jungen Rates nicht je 50, sondern nur 20 Lose bekommen sollen. In den Ratsprotokollen der Folgezeit ist noch häu- fig vonJahrmarktbelustigungen die Rede. "Zur Verhütung allerhand Ungelegenheiten" oder "aus erheblichen Grün-
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