Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/12

1971 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 ,, Geschenke, die im Wert steigen, sind mehr wert. Wir haben sie. Wir haben Geschenke, die zu Jeder Gelegenheit passen. Die Ihren persönlichen Geschmack verraten. Die Freude bereiten und • die Im Wert nicht abnehmen, sondern steigen. Unsere Vorschläge: Ein Geschenkgutschein für die geheimsten Wünsche, ein Geschenksparbuch für den Lebensweg, ein VOLKSBANK-BAU• Sparbrief oder andere Wertpapiere ala Hochzeitsgeschenk, eine Gold· oder Sllbermllnza als zeltloaar Schmuck, wartbaatändlge Geldanlage oder begehrtaa Sammlerstück. Vlellelcht danken Sie auch daran, eich aalbar i'i VOLKSBANK mal eine Freude zu machen. Wir bieten mehr als Geld und Zinsen. Eisenstraße Nr. 3 (ehemalige KFZ-Werkstätte Wurz bei der Neutorbrücke); Münichholz, Ecke Punzerstraße - Sebekstraße und bei der Volksschule Plen- kelberg; Tabor, Jahrmarktsgelände. Die Händler wurden angewiesen, bei den Ver- kaufsstellen ein nach Baumgröße gestaffeltes Preisver- zeichnis anzubringen und eine Meßlatte bereitzuhalten. Sturnpflängen über 20 cm und astlose Spitzen über 30 cm werden nicht gerechnet. PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE Dezember 1971: a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter: Donnerstag, 2. und Freitag, 3. Dezember 1971 b) Pensionsversicherungsanstalt d.er Angestellten: Donnerstag, 9. Dezember 1971. KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau 2-664/71 4400 Steyr, 14. Oktober 1971 Teilbebauungsplan "Fischhub" - Abänderung; KUNDMACHUNG Die Stadtgemeinde beabsichtigt, den Teilbebau- ungsplan "Fischhub", nach Maßgabe der Planunterla- gen des Stadtbauamtes vom 15. September 1971, ab- zuändern. Die Abänderung besteht im wesentlichen aus einer Aufzonung der bisher 1 1/2-geschoßigen Bauweise auf 2 Geschoße aus Planungsmaßnahmen zur Sicherstellung des Ausbaues der voralpenbundesstraße und aus Verän- derungen im Bereich der Einmündung der Kellaugasse. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 in der Fassung des Gesetzes vom 11.2.1947, LGBl. Nr. 9/47 (Linzer Bau- ordnungsnovelle 1946), in der Fassung des Art. V des Gesetzes vom 12. 12. 1969, LGBl. Nr. 21/70, für die Stadt Steyr wirksam durch Art. VI leg. cit., haben Än- derungen von Bebauungsplänen die Einvernehmung aller Beteiligten zur Voraussetzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Änderung des Teilbebauungsplanes "Fischhub" bis 15. Dezember 1971 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenommen wird, daß die beabsichtigte Änderung Zustimmung findet. Die dem Abänderungsverfahren zugrundeliegenden Planunterlagen liegen bis 15. Dezember 1971 beim Ma- gistrat Steyr, Rathaus, Baurechtsabteilung, Zimmer 121, während der für den Parteienverkehr bestimmten Stun- den zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger * Magistrat Steyr Magistratsdirektion Ha-3400/71 Steyr, am 16. November 1971 Betr.: Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1972 K U N D M ft ~ H U N G Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1972 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 1. Dezember bis einschließlich 7. Dezember 1971, in der Magistratsdirektion, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 38, zur öffentlichen Einsicht auf. Hievon erfolgt gemäß § 50, Abs. 3, des Gemein- destatutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung. ver Bürgermeister: Josef Fellinger (if,rohe Weihnachten und ein Prosit Neujahr entbietet allen seinen Kunden Manzenreiter OHG Stets für Ihren Liegekomfort besorgt, durch Erzeugung von Betteinsätzen sowie (auch nach Maß) Federeinlagen für Ihre Polsterungen! 4400 Steyr Steiner Straße 4 d Telefon 33 38,33 39 197

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2