Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/10
1971 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 Zum alten Thema Sparen ein paar neue Dinge. Daß man mit Sparen Wünsche erfüllen und seine Zukunft sichern kann, wußten schon unsere Urgroßeltern. Was kann man also darüber Neues sagen? Daß Sie mit Spargeld auch eine Menge Geld.verdienen können, wenn Sie es auf einem VOLKSBANK· Sparbuch anlegen. Denn da brlngt's hohe Zinsen. Und beachtliche Prämien, wenn Sie die staatliche Sparförderung ausnutzen. Außerdem Ist ein VOLKSBANK-Sparbuch sicher. Es kennt keine Kursrisiken. Kein Wunder, daß viele Geldanleger das Sparbuch neu entdecken. ii VOLKSBANK damente betonieren. Während des Winters soll die War- te abgebunden und im nächsten Frühjahr vollendet wer- den. Wie zu beobachten ist, wurde bereits mit der Ver- breiterung der von St. Ulrich hinaufführenden Straße begonnen. Diese wird im oberen Teil als 5, 5 m breite Wir bieten mehr als Geld und Zinsen. und asphaltierte Fahrstraße auf einer neuen Trasse ge- führt, sodaß dem Autofahrer in Zukunft eine bequeme Auffahrt bis zum Gasthaus Schoiber zur Verfügung ste- hen wird. Von hier aus ist die Anlage eines Wander- weges bis zur neuen Warte geplant. * Wie wählt man richtig bei der Nationalratswahl am 10. Oktober 1971 A m 10. Oktober 1971 werden die Mitglieder des Nationalrates neu gewählt. WER IST WAHLBERECHTIGT? Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen. wel- che die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 19. Lebensjahr über- schritten haben (einschließlich Geburtsjahr 1951) und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen, oder wenn es sich um auswärtige Wähler handelt im Besitz einer Wahlkarte jener Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie aufscheinen. Auszüge des Wählerverzeichnisses wurden in allen bewohnten Gebäuden in Form von Hauskundmachungen vor Beginn der Einspruchsfrist angeschlagen. Jeder Wahl- berechtigte kann sich überzeugen, ob er im Wähler- verzeichnis eingetragen ist, denn nur dann ist er am Wahltag stimmberechtigt. Personen, welche in dieser Hauskundmachung nicht aufscheinen, konnten während der öffentlichen Auflage des Wählerverzeichnisses ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Wähler haben ihr Wahlrecht persönlich in je- nem Sprengel, wo sie im Wählerverzeichnis eingetra- - :. = 0 :' - gen sind, auszuüben. Nur blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer Geleitperson, welche sie selbst auswählen können, führen und bei der Wahlhand- lung helfen lassen. Von diesen Fällen abgesehen, darf die Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten wer- den. Über die Zulassung der Inanspruchnahme einer Be- gleitperson entscheidet im Zweifelsfalle die Wahlbe- hörde. In der Stadt Steyr sind die Wahllokale am Wahl- tag von 7 - 16 Uhr für die Stimmenabgabe geöffnet. Wenn der Wähler das Wahllokal betritt, nennt er seinen Namen und seine Wohnadresse und weist eine Ur - kunde oder einen Ausweis vor, aus der seine Identität ersichtlich ist. Hat sich der Wähler entsprechend ausgewiesen und ist er im Wählerverzeichnis eingetragen, erhält er ein blaues (bei Wahlkartenwählern ein gelbes)Kuvert und einen amtlichen Stimmzettel. Nur der amtliche Stimm- zettel besitzt Gültigkeit. Nach Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis be- tritt der Wähler die im Wahllokal aufgestellte Wahl- zelle, wo er den amtlichen Stimmzettel ausfüllt. WIE WÄHLT MAN RICHTIG? MUSTERBEISPIEL : - - '"'~~ Partei . . •••• - - 153
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