Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/6

1971 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 AUTOKREDITE schnelle, diskrete Abwicklung besonders günstige Konditionen darum: IHR PARTNER BEIM NÄCHSTEN AUTOKAUF SPARKASSE IN STEYR kannt, jedenfalls handelt es sich um ein Werk der Stey- rer Bauhütte. An der Südwand des Gotteshauses wurde 1953 unter einer siebenfachen Tünche ein Fresko vorgefunden. Es zeigt in elliptischen Medaillons die Wappen der. bürger- lichen Wohltäter Hans Fuchsperger, Hans Lueger, Hans Prandtstetter und Andreas Kölnpeck. Die im 17. Jahrhundert renovierte, mit Sacrarium und Altar ausgestattete Kirche beschädigte überaus schwer die Feuersbrunst im Jahre 1749. Am 9. Mai kam um 11 Uhr nachts im Plixmayrischen Hause (Wieserfeld) ein Feuer zum Ausbruch, das 53 Häuser erfaßte. Der Turm der Bruderhauskirche stürzte ein und die Einrich- tung derselben wurde größtenteils zerstört. Der Wieder- aufbau kam auf7477 Gulden 47 Kreuzer zu stehen. Den Hochaltar schuf der Florianer Bildhauer Johann Paul Sattler, das Altarbild malte Wolfgang Dallinger. Es war aber nicht der letzte ·Brand, den die Kir- che zu überstehen hatte. Am 3. Mai 1842 standen in Steyrdorf, Bei der Steyr und auf demWieserfeldplatz 196 Gebäude in Flammen. Der Turm der Bruderhaus- kirche kam abermals zum Einsturz. Erst am 14. Mai 1845 erfolgten Weihe und Aufsetzung des Turmkreuzes. Dr.Josef Ofner (Archivalien im Stadtarchiv. - Dehio, Oberösterreich, 1958,-V. Preuenhueber, Annales Styrenses, 1740.-J. Kautsch, Aus den Aufzeichnungen eines Steyrer Bür- gers, 1913) 0 ~ Unser weiteres DARLEHENS- UND KREDITPROGRAMM Geschäftskredite (Investitions- und Betriebs- mittelkredite) für HANDEL und GEWERBE einschließl ich aller mit Bundes- bzw. Landes- mitteln subventionierten Kredite wie: Bürgeskredite Fremdenverkehrskredite Gewerbestrukturverbesserungskredife Exportfondskredite Jf. Jf. Jf. WECHSELESKONTE HAFTUNGEN und BANKGARANTIEN ■ SPARKASSE IN STEYR ■ * AUSSCHREIBUNG DER FORDERUNGSPREISE 1971 DES LANDES OBEROSTERREICH FÖRDERUNGSPREIS FÜR BILDENDE KUNST 1. Auf Grund des Beschlusses der oö. Landesregierung vom 15. März 1971 wird hiemit ein Förderungspreis des Landes Oberösterreich für Bildende Kunst in Hö- he von S 10. 000, - - ausgeschrieben. 2. Die Ausschreibung gilt für Arbeiten auf dem Gebiete der Kleinplastik. Die Einreichung muß wenigstens drei w1d darf nicht mehr als fünf Originalarbeiten um- fassen. Fotografien werden nicht gewertet. Die ein- gereichten Werke dürfen außerdem noch nicht öffent- lich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. 3. Zur Bewerbung sind Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (Stichtag 30. Juni 1971) zugelassen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aus Oberösterreich gebürtig sind, oder hier seit zumindest zwei Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz haben. 4. Der Bewerber muß der Schöpfer des eingereichten Werkes und damit Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein. 5. Wer den Bedingungen der Pwlkte 3 und 4 entspricht, kann sich um den Förderungspreis mit Arbeiten bewer- ben, die innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden sind. Die Einreichw1g gilt dabei zugleich auch als Er- klärw1g, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu unterwerfen. 6. Die oö. Landesregierung beruft Juroren, die den Vor- schlag für die Vergabe des Preises erstatten. Sollten die Juroren zu dem Urteil kommen, daß für eine Preis- zuerkennung keine qualitativ geeigneten Einreichun- gen vorhanden sind, so behält sich die oo. Landesre- gierung das Recht vor, den als Preis vorgesehenen Be- trag für einen anderen Förderungszweck zur Verfügung zu stellen. 7. Alle Juroren sind hinsichtlich ihrer Beratungen und Be- wertw1gen der absoluten Schweigepflicht unterworfen. 8 Die Einreichungen sind in der Zeit vom 14. bis 30. Juni 1971 jeweils von Dienstag bis Samstag zwischen 10 und 12 Uhr im Schloßmusewn Linz, Twnmelplatz 10, Linz, abzugeben oder an diese Adresse zu senden. Die Einreichungen sind mit der Aufschrift "Förderungs- 89

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