Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/6

14 AMTSBLATT DER STADT STEYR Verbraucherpreisindex I Verbraucherpreisindex II im Vergleich zum früheren Kleinhandelspreisindex zum früheren Lebenshaltungskostenindex D asis April 1945 Basis April 1938 OFFENTLICHE WARNUNG 150,3 150,8 1. 138, 7 1. 321, 2 1. 122, 2 Magistrat Steyr Magistratsdirektion Pol-4634/53 Steyr, 28. April HJ71 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfangwehr ÖFFENTLICHE WARNUNG Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Be- völkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu ma- chen, die das Freibaden im Steyr-Fluß beim sogenann- ten "Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Flußlauf erhebli~ ehe Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden ents~eht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beachtw1g finden, wäre der Magistrat Steyr genötigt, im Bereiche dieser Weilranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Magistrat Steyr Stat. Referat Wi-2670/71 Steyr, 17. Mai 1971 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Auf Grw1d des Bundesstatistikgesetzes vom 1.April 1965, BGBI. Nr. 91, sind mit Stichtag vom 31. Mai bzw. 3. Juni 1971 im Gemeindebereich der Stadt Steyr fol- gende Erhebungen durchzuführen: 1. Erhebung der Weingartenflächen und der Weinvorräte 2. Erhebung des Bestandes an bestimmten landwirt- schaftlichen Maschinen Auskunfts pf lic ht1 g srnd bei der: Erhebung der Weingartenflächen und der Weinvorräte: Alle Bewirtschafter von Weingartenflächen ohne Rücksicht auf deren Ausmaß und Ertragsfähigkeit. Die erforderlichen Angaben sind in der Wohnsitzgemeinde zu machen. Erhebung des Bestandes an bestimmten landwirtschaft- lichen Maschinen: Alle Bewirtschafter von a) land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit einer Gesamtfläche von mindestens 1/2 Hektar, b) Erwerbsgartenbau-, Erwerbsobstbau- und Erwerbs- weinbaubetrieben o):me Rücksicht auf die Größe, die treibstoffverbrauchende landwirtschaftliche Maschinen besitzen. 94 Die Bewirtschafter bzw. Besitzer sind 'verpfüch(et, in der Zeit vom 3. bis 30. Jwü 1971 im Gemeinde4111t die geforderten Angaben zu machen. Die Leistw1gs4n- gaben bei Traktoren und Motorkarren sind durch Vorfa- ge des Typenschein1::s nachzuweisen. Die Angaben dµr- fen auch für Zwecke der Treibstoffverbilligw1g im ~e- reich der Land- w1d Forstwirtschaft verwendet werden. ;, Auskunftspflicht: Gemäß § 8 des Bw1desstatistikgesetzes 1965 sind die obengenannten Personen verpflichtet, . die Angaben rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. Geheimhaltungspflicht: ' Gemäß § 10 des obzitierten Geset-zes ,w1terliegen alle Einzelangaben der Geheimhaltungspflicht. 1 Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird im Sinne ei- ner Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungs- behörde gemäß § 11 des erwähnten Bundesgesetzes be- ~~ 1 Der Bürgermeister: Josef Fellinger AUSSCHREIBUNGEN Verwaltw1g des Zentralaltersheimes der Stadt Steyr Steyr, 6. Mai 1971 LIEFERUNG VON LEBENSMITTEL - AUSSCHREIBUNG Auf Grund der Verfügungendesßürgermeistersvom 18. 12. 1967 w1d vorn 3. 4. 1968, Zl. 5209/48, wird hiemit die Lieferung von Lebensmittel (Brot, Fleisch, Mehl, Zucker und Teigwaren) für das zweite Halbjahr 1971 ausgeschrieben. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot Weißbrot Semmeln Fleisch Wurstwaren Mehl Zucker Teigwaren 3. 200, - kg 3. 000, - kg 9. 000, - kg 15. 000, - kg 4. 000, - kg 4. 000, - kg 3. 500, - kg 1. 000, - kg Offerte sind bis 10. Juni 1971 im Zentralalters- heim einzubringen. Magistrat Steyr Bau4-4720/70 * Steyr, 5. Mai 1971 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG für den Bau der Schönauerbrücke über die Enns. IJJie Unterlagen können ab 15. 6. 1971 - gegen Erlag von S 100, - Verw. Abg. Marken- im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend ge- kennzeichnet am 30. 9. 1971, 8.45 Uhr, in der Ein- laufstelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt.

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