Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/5
IV /MAI AMTSBLATT DER STADT STEYR 1971 DURCH ZÄHLKOMMISSÄRE {INTERVIEWER) VORGENOMMEN. WER DIE AUS- FÜLLUNG DER FRAGEBOGEN SELBST VORNEHMEN MÖCHTE, HAT AUCH DAZU DIE MÖGLICHKEIT, MUSS ABER DIESE IM RATHAUS, 4. STOCK, ZIM- MER 125, IM VOLKSZÄHLUNGSBÜRO,SELBST ABGEBEN. Das Zählorgan (Interviewer) ist im Besitz einer Ausweiskarte und hat sich über Verlangen auszuweisen. Die Weigerung, die gestellten Fragen zu beantworten, bzw. die Zählpapiere auszufüllen und abzugeben, stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird be- straft. Befragt werden alle Personen, welche zur Zeit der Volkszählung im Bun- desgebiet anwesend sind. Angaben werden aber auch über jene Personen einge- holt, welche sich zur Zeit der Zählung in einem anderen Ort oder im Ausland aufhalt n. Auch P rsoncn, welche zur Zeit der Volkszählung nur vorübergehend in Oslc'rn'i h ~nwt'SC'nd sind, müssen die wichtigsten Angaben hinsichtlich ihrer 1 >< rso11 mach '11. l)IJ•, 1•,IUJl•:l~UNG WTHD IN DEH IIAUPTWOIINUNG VORGENOMMEN. lki vorübcr·gc,Jwnd abw s nd n P rsonen haben Familienangehörige oder sonstige TJaushaHsmilgli d r, soweit möglich, Auskunft zu geben. Nur wenn alle M ilgl ieder eines Haushaltes während d r Zeit der Volkszählung abwesend sind, werden die zu erhebenden Angaben nach Möglichkeit mit Hilfe von Nachbarn oder aus Unterlagen der Gemeinde ermittelt. Es wird dringend empfohlen, daß Personen, welche zur Zeit der Volkszählung nicht anzutreffen sein werden, Vorsorge treffen, daß jemand die Beantwortung der sie betreffenden Fragen vornehmen kann. Die Festsetzung des Zähltages und der Zählzeit (12. 5. 1971, 1 Uhr mor- gens) war unbedingt notwendig, da sich die Bevölkerung täglich und stündlich verändert. Es wird daher sowohl für Kinder, welche vor 1 Uhr morgens am Zähltag geboren werden, aber auch für Personen, welche nach diesem Zeitpunkt sterben, ein Personenblatt auszufüllen sein. Außer den traditionellen Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsbürgerschaft, Religionszugehörigkeit, Lebensunterhalt, Berufs- und Wirt- schaftszweig sowie Stellung im Beruf,wird diesmal auch auf die Beantwortung je- ner Fragen, welche sich nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und dem Berufs- und Schülerpendelverkehr richten, besonderer Wert gelegt, da die- se Unterlagen für Bildungspolitik und Verkehrsplanung von großer Bedeutung sind. FÜR JEDE PERSON IST EIN EIGENES PERSONENBLATT AUSZUFÜLLEN. Die Fragen sind ausschließlich mit Bleistift im betreffenden Kästchen der Drucksorte anzukreuzen, bzw. in Blockbuchstaben auszuschreiben. Das Personenblatt wird von einem elektronischen Lesegerät verarbeitet; es darf weder geknickt, noch gefaltet und auch nicht mit Tinte, Kugelschreiber oder anderen Behelfen ausgefüllt werden, da ansonsten das Lesegerät den Fra- gebogen auswirft. Der Haushaltsvorstand hat außerdem für alle im Haushalt (Wohn- und Wirt- schaftsgemeinschaft) lebenden Personen eine Haushaltsliste auszufüllen, in wel- che auch vorübergehend abwesende Haushaltsangehörige einzutragen sind. Personen, welche in Anstalten untergebracht sind, werden in hiefür vor- gesehenen Haushaltslisten der Anstalt gezählt.
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