Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/4

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1971 EIN FROHES OSTERFEST ALLEN UNSEREN KUNDEN UND GESCHAFTSFREUNDEN ! Sparkasse Ste.yr STADTPLATZ-TABOR- ENNSLEITE- MIJNICHHOLZ-SIERNING § 6 Bei Maßnahmen nach diesen Sonderrichtlinien sind vor- nehmlich Anträge betreffend Errichtung, Erweiterung, Übernahme, Verlegung oder Rationalisierung von Be- trieben (Zweigbetrieben) in Entwicklungsgebieten zu berücksichtigen. § 7 Im Rahmen dieser Sonderrichtlinien eingebrachte Förde- rungsansuchen müssen alle für die Beurteilung der wirt- schaftlichen Verhältnisse des Förderungswerbers sowie der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des allenfalls zu fördernden Investitionsvorhabens erforderlichen An- gaben enthalten. Insbesondere hat der Förderungswer- ber Kostenermittlungen, Finanzierungsplan, Kauf- und sonstige Verträge, Bilanzen, Angaben über die Zahl der zu schaffenden oder zu sichernden Dauerarbeitsplätze, den Nachweis über das Fehlen wesentlicher Steuerrück- stände und über Aufforderung weitere Unterlagen, wie z. B. Grundbuchsauszug, Grundbesitzbogen, Bauplan, Bankbestätigungen und ähnliches anzuschließen. § 8 Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn: a) der Förderungszweck offensichtlich nicht erreicht werden kann; b) ein Notstand selbst mit Hilfe der Förderung nicht be- hoben werden kann; c) die Durchführung des zu fördernden Vorhabens die finanzielle Leistungsfähigkeit des Förderungswerbers übersteigt und im ursächlichen Zusammenhang mit diesem Vorhaben zu einer Zahlungsunfähigkeit führt; d) über das Vermögen des Förderungswerbers einmal das Konkursverfahren eröffnet bzw. mangels Vermögens nicht eröffnet oder zweimal das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde; e) die Förderungsmittel zur Erfüllung eines Ausgleiches verwendet werden sollen. § 9 (1) Der Förderungswerber hat spätestens vor Flüssigma- chung des Förderungsbetrages eine Förderungser- klärung gemäß § 8 der Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln zu unterfertigen. (2) Er hat die erhaltenen Förderungsbeträge innerhalb einer zu setzenden Frist zurückzuzahlen, wenn a) nachträglich festgestellt wird, daß die Förderung auf Grund unrichtiger Gesuchsangaben gewährt wurde; b) die Voraussetzungen für die Gewährung einer För- derung wegfallen; c) die Förderungsmittel zweckwidrig verwendet wurden und 54 d) die zwecke ntsprechende Verwendung der Förde- rungsmittel nicht nachgewiesen wird. § 10 Im übrigen gel ten die a llgemei nen Richtlinien für För- derungen aus Landesmitteln, kundgemacht in der Folge 10/1965 der Amtlichen Linzer Zeitung. § 11 Mit dem Inkrafttreten dieser Sonderrichtlinien werden die in der Folge 32/1964 der Amtlichen Linzer Zeitung verlautbarten "Sonde_rrichtlinien für die Förderung der Neugründung von industriellen Unternehmen und von größeren Unternehmen des Fremdenverkehrs durch Ge- währung von Zinsenzuschüssen" aufgehoben. KULTURAMT Veranstaltungskalender April 1971 DONNERSTAG, 1. April 1971, 20 Uhr, Theater Steyr, Volksstraße 5: Gastspiel des Landestheaters Linz: "AUGUST, AUGUST, AUGUST" - Zirkusvorstellung von Pavel K o h o u t Abonnement I - Gruppen A und C - Restkarten ab 26. März 1971 im Freiverkauf an der Kasse des Volkskinos Steyr SAMSTAG, 3. April 1971, 17 Uhr, Schloßkapelle Steyr, Schloß Lamberg: Konzert des Schülerkreises Gertrude H u t t a s c h (Klavier) SAMSTAG, 10.bis MONTAG, 12. April 1971 t äglich von 7 - 18 Uhr, Schwechater-Hof, Steyr, Leopold-Werndl-Straße 1: KLEINTIER - AUSSTELLUNG des 1. Kaninchen-, Geflügelzüchter- und Schreber- gartenverein Steyr E 23, verbunden mit dem "Osterei-Suchen für die Kleinen". Der traditionelle TAUBENMARKT am Ostermontag von 14 - 17 Uhr ist in diese Ausstellung eingebaut. SAMSTAG, 10. Apri11971 bisSONNTAG, 2. Mai 1971, Montag bis Freitag 16 - 20 Uhr, Samstag, Sonntag 9 - 18 Uhr, Galerie Steyr, Fabrikstraße 20/II: Ausstellung Otto S c h n e i d e r - Akt, Porträ't - (gern. Veranstaltung mit der Künstlervereinigung "Au- todidakt 67")

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