Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/4

1~71 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 Braunsberger zeigt: ,, WOHNEN 19 71" Neue Formen, neue Farben, neue Materiulien, Es wird schöner, praktischer und behaglicher! Braunsberger zeigt auch gleich, daß schöner Wohnen nicht teurer sein muß - wieder mit echten Braunsberger-Preisen, weil wir groß ein- kaufen, Sie als Kunde profitieren davon! Wohnschrank Granat: Leistung auf die wir stolz sind. Länge 310 cm. Echtes Nußbaumholz, ausgestaltet mit vielen Extras. Stereoblenden, Bar, Einstellmöglichkeit für den Fern - seher und viel Platz zum Unterbringen. Dieses Schmuckstück Ihrer Wohnung kostet nur S 8.400,-- beihilfen, deren Höhe in der Regel so bemessen wer- den soll, daß für den Förderungswerber eine Zinsen- belastung von mindestends 5o/opro anno verbleibt.Bei der Berechnung der Zinsenbeihilfe wird von einem Zinssatz von höchstens 8 1/2 o/o einschließlich aller Nebenkosten ausgegangen. Der Berechnung der Zin- senbeihilfe wird - unbeschadet .einer allfälligen län- geren Laufzeit des Kredites (Darlehens) - die An- nahme zugrunde gelegt, daß der Kredit (das Dar- lehen) innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren in gleichen, auf diese Laufzeit verteilten halbjährlichen Tilgungsraten, beginnend spätestens mit Ende des der Zuzählung des Kredites (Darlehens) folgenden Halbjahres, zurückgezahlt wird; (2) in der Gewährung nicht rückzahlbarer Beihilfen. (3) Die Höhe der gewährten Zinsenbeihilfen und Bei- hilfen soll in der .Regel 15 "/o der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Eine darüber hinausgehende För- derung soll nur bei Vorliegen besonderer wirtschafts- oder sozialpolitischer Gesichtspunkte oder in Wachs- tumsbranchen erfolgen. (4) Ein Rechtsanspruch des Förderungswerbers auf Ge- währung einer Förderung besteht nicht. (5) Alle mit der Durchführung der Förderungsaktion ver- bundenen Kosten, Gebühren, Abgaben und Spesen hat der Förderungswerber zu tragen. § 3 (1) Der Förderungswerber muß in persönlicher Hinsicht die Gewähr für die Verwirklichung des geförderten Vorhabens bieten. Er muß ferner über Aufforderung das Vorhandensein aller für die Errichtung und den Elegante Luxusgarnitur. Die Bank ist kippbar und daher zum Schlafen geeignet. Um diese Garnitur werden Sie Ihre Freunde beneiden. Bank und 2 Fauteuils zum echten Braunsberger - Preis S 8. 900,-- Betrieb des Unternehmem erforderlichen behörd- lichen Genehmigungen nachweisen. (2) Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muß bei Ein- beziehung der in Aussicht genommenen Förderung gesichert sein. In der Regel hat der Förderungswer- ber bei Betriebserrichtung Eigenmittel in der Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten und in den an- deren Fällen in angemessener Höhe beizustellen und nachzuweisen. (3) Die Gewähr einer Förderung im Rahmen dieser Son- derrichtlinien kann im Einzelfall von der Erfüllung weiterer Bedingungen und Auflagen abhängig ge- macht werden. § 4 (1) Durch die Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Verlegung eines Betriebes (Zweigbetriebes) dürfen die bestehenden Konkurrenzverhältnisse nicht in un- zumutbarer Weise beeinträchtigt werden. (2) Es muß die Gewähr gegeben sein, daß die erforder- lichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden, wobei diesbezügliche Untersuchungen auf einen an- gemessenen Bereich zu erstrecken sind. § 5 Gemeinden kann - in der Regel nur im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 1 (2) - unter Bedachtnahme auf ihre Finanzlage eine Förderung für die Aufschließung oder Beschaffung von Betriebsgrundstücken sowie die Adaptierung von Baulichkeiten für Betriebszwecke ge- währt werden. 53

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