Amtsblatt der Stadt Steyr 1971/4

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1971 BILDUNG FtJR HEUTE UND MORGEN IM BERUFSBILDENDEN SCHULWESEN L aut Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst wird in der Zeit vom 19. - 24. 4. 1971 an allen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, so auch an der Städt. Handelsakademie und Handels- schule Steyr, eine "Informationswoche" mit dem Thema "Bildung für heute und morgen im berufsbildenden Schulwesen" durchgeführt. Die Veranstaltungen der Handelsakademie und Handelsschule während dieser Woche haben die Aufgabe, ausgiebig über diese Schulen zu informieren und aufzuzeigen, daß durch die Integra- tion von Fachwissen und Allgemeinwissen den Absolven- ten der mittleren und höheren kaufmännischen Schulen der unmittelbare Eintritt in das Wirtschafts- und Gesell- schaftsleben als Fachkräfte offensteht. Darüber hinaus haben die Maturanten der Handelsakademie durch eine gesteigerte Allgemeinbildung und Fachausbildung die Möglichkeit, ihr Studium an einer Hochschule erfolg- reich fortzusetzen. An Veranstaltungen, zu denen Eltern und Inter- essenten herzlichst eingeladen sind, sind geplant: 24. 4. 1971, 9. 00 Uhr, Schulgebäude Steyr, Schwimmschulstraße 13: Informationsstunde über das Studium an der Handelsakademie und Handelsschule sowie über die Berufschancen der Absolventen. An- schließend Diskussion und Beantwor.tung allfälliger Fragen. 19. 4. 1971, 16. 30 Uhr: 21. 4. 19?1, 14. 30 Uhr: Führung durch das Schul- haus mit Besichtigung der Klassenzimmer, des Chemie-, Physik- und Warenkundesaales sowie der Maschinschreib- räume (prakt. Stenotypieunterricht) und des Lehrbüros (Arbeit an Rechenmaschinen und Buchungsautomaten) • 22. 4. 1971, 14. 30 - 15. 30 Uhr: Arbeiten im chemischen und Warenkundelaboratorium; anschließend Führung durch das Schulhaus w. o. 4. Steyrer Stadtmeisterschaft in bildmäßiger Farbdia-Fotographie Ü as Kulturamt der Stadt Steyr veranstaltet in Zu- sammenarbeit mit der Fotogr11ppc des T . V. Na- turfreunde Steyr unter dem Fhrcnschutz des Bürgermei- sters Josef Fellinger und des Kulturreferenten der Stadt- gemeinde Steyr, Vizeburgermeister Franz Weiss, zum 4. Mal die Stadtmeisterschaft in bild111äßiger Farbdia- Forograph ie. Tei lnahmebed1 ngungen: J. Teilnahmeberechtigt ist jeder in Steyr wohn- hafte oder in einem Stcyrer Betrieb beschäftigte Ama- teurfotograph. 2. Zugelassen sind je Teilnehmer sechs unter Glas gera hmte, in Steyr noch nicht öffentlich vorge- führte Farbdias, 5 x !) oder 7 x 7 cm - Thema frei. 3. Als Beschriftung ist vorzusehen: Autor, Bild- tite 1 und laufende Numerierung von 1 bis 6. Bei auf- rechter und seitenrichtiger Betrachtung sind die Dias in der linken unteren Ecke zu kennzeichnen. 4. Das Nenngeld beträgt pro Teilnehmer S 10, -- und ist bei der Abgabe der Dias zu erlegen. 5. Die· Abgabe kann am 18. und 19. September in der Zeit von 9. 00 bis 12. 00 Uhr in der Arbeiterkam- 52 mer Steyr, Färbergasse 5, 2. Stock, erfolgen. 6. Jury: Die Jury der Stadtmeisterschaft wird aus drei Mitgliedern des Verbandes O. ö. Amateurfotogra- phenvereine gebildet werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. 7. Für die Reihung in der Stadtmeisterschaft ist die Gesamtzahl der vier höchstbewerteten Dias eines Autors maßgebend. Darüberhinaus wird das Einzeldia mit der höchsten Punktezahl außerhalb der Stadtmei- sterschaft besonders prämiiert. 8. Der Stadtmeister in bildmäßiger Farbdiafoto- graphie erhält den Ehrenpreis des Bürgermeisters der Stadt Steyr. Der Autor mit dem höehstbewerteten Einzeldia erhält den Ehrenpreis des Kulturreferenten. Die weiteren Preisträger bis zum 10. Rang werden eben- falls prämiiert. · 9. Alle Wettbewerbsteilnehmer erhalten die Er- gebniskarte der Jury zugesandt. 10. Die Preisverteilung findet im Rahmen einer öffentlichen Vorführung einer Auswahl der eingereich- ten Dias am Feitag, den 15. Oktober 1971, im Saal der Arbeiterkammer Steyr, Färbergasse 5, statt. Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten zu dieser Veran- staltung freien Zutritt. 11. Die eingereichten Farbdias werden mit der größten Sorgfalt behandelt. Eine Haftung für Beschädi- gung und Verlust kann jedoch vom Veranstalter nicht übernommen werden. 12. Mit der Abgabe der Dias erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer mit allenAusschreibungsbedin- gungen einverstanden. 13. Nennformulare werden den Teilnehmern frü- herer Stadtmeisterschaften zugesandt. Für weitere Inter- essenten liegen diese im Kulturamt und in den Steyrer Fotohandlungen auf. Sonderrichtlinien für die Förderung der Errichtung und Erweiterung gewerblicher und industrieller Betriebe Die im folgenden angeführten Richtlinien des Amtes der o. ö. Landesregierung wurden in der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 8/71, veröffentlicht. Um dieselben einem möglichst weiten Interessen- tenkreis bekanntzumachen, werden sie auch im Amts- blatt abgedruckt. Sie lauten: § 1 (1) Die Errichtung und die Erweiterung von Betrieben kann vom Land Oberösterreich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gefördert werden. Eine solche Förderung erfolgt in der Regel jedoch nur dann, wenn sie im allgemeinen öffentlichen Interesse gelegen ist. (2) Die Förderung kann natürlichen und privaten juristi- _ sehen Personen gewährt werden, die ein gewerbli- ches oder industrielles Unternehmen errichtE:n, er- weitern, übernehmen, verlegen oder rationali- sieren, sofern dadurch Arbeitsplätze geschaffen, ge- sichert oder ersetzt werden. § 2 Die Förderung kann bestehen: (1) in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zinsen-

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