Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/10
1970 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 Ziel-sicher-anschaffen gen und vernachlässigt werden. Es muß deshalb auf den Wert der aktiven Schutzimpfung hingewiesen werden, die das Auftreten eines Wundstarrkrampfs bei einer späteren Verletzung zu verhüten vermag. Sie besteht aus 2 Teil- impfungen im Abstand von 4 Wochen und einer ( sehr wichtigen) Auffrischungsimpfung 1 Jahr später und gibt auf diese Weise einen guten Impfschutz für 5 Jahre. Tetanusschutzimpfungen werden im Gesundheits- amt des Magistrates Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3, im Oktober 1970 jeweils am Dienstag, den 13. , 2Q. und 27. 10. von 8. 00 - 9. 00 Uhr vormittags, abgegeben. Sie ko- stet für Erwachsene S 10, - für jede Teilimpfung. PVA f. ARBEITER- SPRECHTAG Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz. hält im Monat Oktober 197 0 in Steyr, am Donnerstag, den 1. des Monats, folgende Sprechta- ge ab: In der Arbeiterkammeramtsstelle, Färbergasse 5, von 8 - 12 und 13. 30 - 15. 30 Uhr und in den Steyr-Werken, Hauptwerk, von 13. 00 - 15. 30 Uhr. NEUE LOHNSTEUERKARTEN für die Jahre 1971/1972/1973 M it Stichtag 10. Oktober 1970 wird über Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen eine P e r so n e n - stands- und Betriebsaufnahme durchgeführt. mit Bargeld, über das Sie frei verfügen. Barkredite, Familiendarlehen bis S 60.000,-. 4 Jahre Laufzeit, günstige Kreditgebühren, einfache, rasche Abwicklung (ohne viele Forma- litäten!), diskrete Bearbeitung. Sie können Ihren Kredit auch telefonisch bestellen. Bei der Spezialbank für Kredite. WIEN-HREDIT TEILZAHLUNGSBANH GESELLSCHAFT M · B · H REPRASENTANZ STEYR Steyr, Grünmarkt 24, Tel. 3433 Die Drucksorten werden ab 5. Oktober 1970 von Magistratsbedienstetenan die Hausbesitzer (Bevollmäch- tigten) zugestellt und soweit dieselben richtig und voll- ständig ausgefüllt sind, inder Zeit vom 12. bis 17. Ok- tober 1970 wieder eingeholt. Formulare, die zu diesem Zeitpunkt nicht ausgefüllt, bzw. ergänzungsbedürftig sind, müssen von den zur Ausfüllung verpflichteten Per- sonen ehest im Rathaus, 4. Stock, Zimmer Nr. 125 ab- gegeben werden. Auf Grund der Haushaltslisten werden die neuen Lohnsteuerkarten 1971/72/73 ausgeschrieben. Bei fehlenden oder unvollständigen An- gaben in den Haushaltslisten erfolgt keine Ausschreibung von Lohnsteuerkarten. Was hat der Hauseigentümer (Beauftragter, Haus- vertrauensmann) zu tun? Eine Haushaltslistt auszufüllen und auf der Innen- seite alle im Haus Untergebrachten Haushalte und Be- triebe einzutragen. Die vom Zusteller erhaltenen Drucksorten den im Haus befindlichen Haushalten und Betrieben zu überge- ben. Für die eigene Wohnung, soweit sich diese im Hause befindet, eine Haushaltsliste in doppelter Ausfertigung auszufüllen. Was hat der Haushaltsvorstand (Wohnungsinhaber) zu tun? Die vom Hausbesitzer oder dessen Bevollmächtigten 147
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