Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/10

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1970 Gemeinn. WohnungsgesmbH. der Stadt Steyr - Rathaus Abt. III Steyr, 10. September 1970 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Herstellung der Baumeisterarbeiten für die Fern- heizleitungen für das Neubaugebiet Ennsleite Süd. Die Unterlagen können ab 2. Oktober 197 0 im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend gekennzeichnet am 20. Oktober 1970, 9. 00 Uhr, in der Einlaufstelle des ·Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 15 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. WERTSICHERUNG Juli 1970 Vt·rbr.'.lu herpreisindex 1966 un Vergleich zum früheren Vnhra uc ile rpreisindex I V<.:rbrau cherpreisindex II im Vergleich zum früheren K ll' 1111t a nde lspreisindex z11 m früheren Lebenshaltungskostenindex Basis April 1945 llaSIS April 1938 KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr als Gemeindewahlbehörde 115, 8 147,5 147,9 1.117,5 1. 296, 6 1.101,3 Wahl-1200/69 4400 Steyr, 15. September 1970 KUNDMACHUNG Uber Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl Wiederholung des Wahlverfahrens der Nationalratswahl vom 1. März 1970 für Wahlkartenwähler aus den Wahl- kreisen Nr. 1, 3 und 5. Wahltag: Sonntag, 4. Oktober 1970 Anläßlich der Wiederholung der Nationalratswahl vom 1. März 1970 in den Wahlkreisen Nr. 1, 3 und 5 wird gern. § 4, Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Wiederho- lung der Wahlverfahrens einer Nationalratswahl verlaut- bart: 1. Wahlkartenwähler aus den Wiener Wahlkreisen 1, 3 und 5, soweit diese im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihre Stimme im Wahllokal "Rathaus" Steyr, Stadtplatz 27, abgeben. 2. Wahlzeit: 8 Uhr früh bis 12 Uhr mittags. Patienten des Landeskrankenhauses Steyr haben die Möglichkeit, in der Zeit von 12. 30 bis 13. 00 Uhr ihreStimme im Landeskrankenhaus Steyr, Ärztezim- mer, abzugeben, soweit diese Patienten am 1. März 1970 in einem der Wahlkreise 1, 3 und 5wahlberech- tigt waren und im Besitz einer Wahlkarte sind. Während der Wahlzeit ist die Stimmenabgabe durch- laufend möglich. Als Urkunden oder amtliche Be- scheinigungen zur Glaubhaftmachung der Identität 146 kommen insbesondere in Betracht: amtliche Legiti- mationen jeder Art, Personalausweise, Tauf-, Ge- burts- und Trauscheine, Heiratsurkunden, Heimat- rollenauszüge, Staatsbürgerschaftsnachweise, An- stellungsdekrete, Pässe, Grenzkarten, Jagdkarten, Eisenbahn-, Straßenbahn- und Autobuspermanenz- karten, Gewerbescheine, Lizenzen, Diplome, Imma- trikulierungsscheine, MeldW1gsbücher einer Hoch- schule, Hoch- und Mittelschulzeugnisse, Postaus- weiskarten und dgl., überhaupt alle unter Beidruck eines Amtsstempels ausgefertigten Urkunden, die den Personenstand des Wählers erkennen lassen. DER MELDEZETTEL IST ZUM NACHWEIS DER IDENTITÄT NICHT GEEIGNET. 3. Verbot der Wahlwerbung und des Waffentragens: Im Gebäude des Wahllokales und im Umkreis von 40 m vom Eingang dieses Gebäudes gerechnet, ist am Wahl- tag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansc lllag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten sowie jede Ansammlung von Personen und auch das Tragen von Waffen jeder Art verboten.Das Verb t des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von öf- fentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienste be- findlichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen. 4. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirks- verwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu S 1. 000, -- , im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu 4 Wochen geahndet. Der Gemeindewahlleiter: Dr. Johann Eder (Senatsrat) ÄRZTE- u, APOTHEKENDIENST APOTHEKENDIENST 1. / 4. Löwenapotheke, Mr. Schaden, Enge 1 5. /11. Ill. Geistapotheke, Mr. Dunkl, Kirchengasse 16 12. /18. Bahnhofapotheke, Mr. Mühlberger, Bahnhofstraße 18 19. /25. Apotheke Münichholz, Mr. Steinwendtner, H.- Wagner-Straße 8 26. /31. Ennsleitenapotheke, Mr. Heigl, Arbeiterstraße 37 Der Nachdienst beginnt jeweils Montag 8 Uhr früh und endet nächsten Montag 8 Uhr früh. Die Diensteinteilung für den Ärzte- Bereitschafts- dienst lag bei Drucklegung noch nicht vor. GESUNDHEITSWESEN SCHUTZIMPFUNG GEGEN STARRKRAMPF (TETANUS) Der unzureichende aktive Impfschutz führt immer wieder zu Erkrankungen an Tetanus. Meisteinstehen sie aus einfachen Verletzungen, welche allgemein übergan-

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