Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/9

1970 AMTSBLATT DER STADT STEYR SEPTEMBER / 1X ARBEITSMARKTANZEIGER des Arbeitsamtes Steyr Der Arbeitsmarktanzeiger wird seine Leser in dieser und in den weiteren Folgen über die monatliche Ar- beitsmarktsituation und über offene Stellen informieren. Darüber hinaus wird über die Anwendung des Arbeits- marktförderungsgesetzes und Art und Umfang der auf Grund dieses Gesetzes erhältlichen Beihilfen Auskunft er- teilt. BEIHILFEN FUR DIENSTNEHMER Streben Sie eine qualifiziertere Beschäftigung an? Ist 1hr Arbeitsplatz von einer Betriebseinstellung, - ein-, schränkung oder Umstellung bedroht, oder liegen sonstige, etwa gesundheitsbedingte Gründe vor, die es Ihnen un- möglich machen, Ihre bisherige Er~erbstätigkeit im vollen Umfang aufrechtzuerhalten, Nach der derzeitigen Rechtslage ist es dem Arbeitsamt möglich, zur Erlangung eines Arbeits- oder Ausbil- dungsplatzes oder zur Sicherung einer Beschäftigung oder Ausbildung unter gewissen Voraussetzungen eine Beihilfe zu gewähren. Zweck der Beihilfegewährung ist es, eine Ein-, Um- oder Nachschulung oder eine sonstige außerhalb eines ausgesprochenen Lehrberufes erfolgende berufliche Ausbildung zu erleichtern bzw. eine Arbeitserprobung zu er- möglichen oder überhaupt eine Weiterentwicklung von Arbeitnehmern in ihrem Beruf zu fördern. Die Beihilfen können unter folgendem Titel und in folgender Höhe gewährt werden: • Teilnahme und Beitragskosten für Kursbesucher, in halber oder voller Höhe der jeweils auflaufenden Kosten je nach der arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeit • • Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, je nach der Höhe des Aufwandes • • Beihilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, die sich nach der Höhe des letzten Einkommens, von wel- chem ein gewisser Prozentsatz gezahlt wird, richten. • Trennungsbeihilfen für getrennte Haushaltsführung in der Höhe von S 42, - bis S 84, - täglich, für die Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Die Gewährung der hier angeführten Beihilfen erfolgt je nach den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnis- sen des Beihilfenwerbers. Beihilfen dürfen im allgemeinen nur gewährt werden, wenn die Schulungsmaßnahme volkswirtschaftlich nützlich und im öffentlichen Interesse gelegen ist. Dies kann jedoch angenommen werden, wenn die Schulungsmaßnahme, für die eine Beihilfe gewährt wird, im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung und zur Verhütung oder Beseitigung von Arbeitslosigkeit beiträgt. Ferner muß sichergestellt sein, daß die Schulung im Einzelfall für eine Berufstätigkeit erfolgt, die auch entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und die Eignung des Bewerbers gegeben ist. OFFENE STELLEN FUR MÄNNER MAURER in größerer Anzahl für verschiedene Betrie- be in Steyr und Umgebung. ZIMMERER für Betriebe in Steyr un1 für Kraftwerks- bau im Ennstal. Benötigt werden sowohl Schalungs- als auch Bundzimmerer. Quartiere sind teilweise vorhan- den. Einen DA CH DECKE R für Steyrer Unternehmen. 5 FUSSBODENLEGER, auch Kräfte, die sich für eine eventuelle Anlernung interessieren, werden von Steyrer Betrieben eingestellt. 15 MALER- und ANSTREICHER fürverschiede- ne Malereibetriebe in Steyr. Mehrere LACKIERER werden von Industrie- und Ge- werbebetrieben bei besten Bedingungen sofort eingestellt . Mehrere BAGGER- und RAUPENFÜHRER für B;immternehmungen in Steyr. Rei der Q1JMtierheschaf- fung sind die Betriebe teilweise behilflich. Ein GLASER, der vorwiegend Bau- und Portalvergla- sungen durchführt. Ein GLASSCHLEIFER für Bau- und Autoverglasung in Steyr. Ein HUBSTAPLER FAHRER für Betonwarenerzeuger in Steyr. Einige GATTERSÄGE R für Betriebe in Steyr und im Ennstal. Teilweise werden Arbeitsnachweise als Gatteri- sten gefordert. HO LZBEA RBEI TU NGS MASCHINENARBEITER werden von Industrie- und Gewerbebetrieben in Steyr und Umgebung bei besten Bedingungen sofort eingestellt. Ein HOLZMEHL MÜLLER, auch anlernfähigeKraft, wird von einer Holzmehlfabrik in Grünburg dringend be- nötigt. Eine Wohnung mit Bad steht zur Verfügung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2