Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/8

1970 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 30 % aller Brautpaare wünschen sich "französische Bellen !" Was die Schlafkult.ur angeht, sind wir noch ein Entwicklungs- land. Wer häufig ins Ausland fährt, muß bekennen: hier haben unsere Nachbarn uns einiges voraus: "DAS FRANZOSISCHE BETT" FRANZOSI SCHE BETTEN AB S 4 4 3 3,-- Man wohnt eben schöner mit BRA U NS BER G ER - MOB EL ! ~~ BRAUNSBERGER Oberosterre,chs ~g~II Einrichtun~:~~~: ~ 0 STEYR, PACHERGASSE 17 * Ge me inn.Wohnungsges.mbH der Stadt Steyr - Rathaus Steyr, 1. Juli 1970 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Lieferung von Heißwasserspeichern, 120 1 Inhalt, für den Bau W I/1 - 6, in Steyr, Wehrgraben. Die Unterlagen können ab 4.8.1970 im Stadtbau- amt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend ge- kennzeichnet am 12.8.1970, 8, 00 Uhr in der Einlauf- stelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 8, 15 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. WERTSICHERUNG März, A p r i 1 März April Verbraucherpreisindex 1966 im Vergleich zum früheren Verbraucherpreisindex I Verbraucherpreisindex II im Vergleich zum früheren Kleinhandelspreisindex zum früheren Lebenshaltungs- kostenindex Basis April 1945 Basis April 1938 113, 1 144,1 144,5 1. 091, 4 1. 266 , 4 1. 075, 6 113,4 144, 5 144,9 1.094, 3 1. 269, 7 1. 078,4 KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau2-2659/70 Steyr, 12. Juni 1970 Teilbebauungsplan "Hinterberg" - Abänderung KUNDMACHUNG In Stattgebung eines Antrages der Liegenschaftsei- gentümer Helmut und Leopoldine Gebeshuber, Steyr, Derflinger Straße 2, beabsichtigt die Stadtgemeinde, die Abänderung des Teilbebauungsplanes "Hinterberg", fest- gestellt mit Gemeinderatsbeschluß vom 25. 11. 1958, zu Bau2-2597 /52, nach Maßgabe der Planunterlage des Stadtbauamtes vom 6. 5. 1970, vorzunehmen. Die Abänderung besteht in einer Verlegung der Verbindungsstraße Zirerstraße - Hinterbergstraße, mit dem Zwecke der besseren Ausnutzbarkeit von Baugrund- stücken. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 in der Fassung des Gesetzes vom 11.2.1947, LGBl. Nr. 9/47 (Linzer Bau- ordnungsnovelle 1946), in der Fassung des Art. V des Gesetzes vom 12. 12. 1969, LGBl. Nr. 21/70, für die Stadt Steyr wirksam durch Art. VI leg. cit., haben Än- derungen von Bebauungsplänen die Einvernehmung al- ler Beteiligten zur Voraussetzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Änderung des Teilbebauungsplanes " Hinterberg " bis 15. August 1970 schriftlich oder mündlich Stellung 115

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