Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/6
1970 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 NEU NEU NEU REGINA·KOCHEN·CENTER·STEYR DAS KOMPLETTE REGINA KOCHEN PROGRAMM WOHNFERTIG MIT ALLEN ELEKTROGERATEN WIE OFEN, KUHLSCHRANKE, BACK- ROHRE, DUNSTABZUGE usw. ausgestattet sehen Sie nur im REGINA ·KOCHEN· CENTER MOBELHAUS STEINMASSL Stevr, WolfernstraBe 20 ■ TELEFON 2291 im folgenden auszugsweise wiedergegeben wird: "Die Bundes- und Landesstraßenverwaltung wendet jährlich hunderte Millionen für den Ausbau der Bundes-, Landes- und Bezirksstraßen auf; U\TI dem ständig zw1eh- menden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Der Er- folg dieser Bemühw1gei1 wird aber in Frage gestellt, wenn beispielsweise versucht wird, an neuen Umfahrungsstra- ßen Grundteilungen vorzunehmen, da dies der erste Schritt für künftige Verbauungen ist. Um einerseits den Erfolg der im Straßenbau·aufgewendeten Steuergelder zu sichern und andererseits in Zukunft Grundkäufer vor Nachteilen und Verlusten zu bewahren, weil der bean- tragten Grundteilung seitens der Straßenverwaltung die Zustimmung versagt werden muß, ergeht an alle Ge- meinden und Zivilingenieure für Vermessungswesen das dringende Ersuchen, bei Anfragen, die Grundteilungen und Grundstücke betreffen, oder bei Aufträgen für Grund- teilungen dahingehend aufklärend einzuwirken, daß für Grundstücke, die an Bundes-, Landes- oder Bezirks- straßen grenzen, vor Anzahlungen für Grunderwerb zwecks Schaffung von Baugrund oder Vermessungsarbei- ten eine Stellungnahme der Straßenverwaltung erwirkt werden soll, wenn kein rechtskräftiger Bebauw1gsplan vorliegt. Die Bundes und Landesstraßenverwaltung wird Grundteilungen an Umfahrw1gsstraßen grundsätzlich nicht zustimmen und insbesondere dieBenützung von Straßen- grund zur Errichtung von Zufahrten ablehnen. Aber auch eventuelle Verbauw1gen freier Strecken oder die unein- geschränkte Verlängerw1g von Q:-tsdurchfahrten werden von der Straßenverwaltung ablehnend beurteilt werden müssen." Dies wird beka1mtgemacht, um Teilungswerber bzw. Grw1dkäufer vor Schaden z u bewahren. Die Baurechtsabteilung beim Magistrat Steyr, Rat- haus, 3. Stock, Zimmer 120, steht Interessenten für ein- schlägige Auskünfte gerne zur Verfügung. * DURCHFÜHRUNG DER BODENKARTIERUNG Das Bundesministerium für Land- und Forstwirt- schaft führt in engster Zusammenarbeit mit den Land- wirtschaftskammern zur Unterstützung der unter bekannt schwierigen Bedingungen arbeitenden Landwirtschaft und zur Erleichterung der Tätigkeit des Förderungs- und Be- ratungsdienstes eine Bodenkartierung der landwirtschaft- lichen Nutzfläche Österreichs durch. Die Landwirtschaft- liche- chemische Bundesversuchsanstalt, Bodenkartie- rung und Bodenwirtschaft in Wien wurde mit der Abwick- lung der technischen Arbeiten beauftragt. Es handelt sich bei diesem großen Projekt um eine Inventur der landwirt- schaftlichen Nutzfläche, bei der alle landwirtschaft- lich wichtigen Dauereigenschaften der Böden erfaßt wer- den. Das Ergebnis der Untersuchungen wird in Form von farbigen Bodenkarten und den dazugehörigen Erläute- rungsheften der Landwirtschaft zugänglich gemacht. In das Arbeitsprograrnm 1970 wurde auch die Om- gemeinde Steyr mit den Katastralgemeinden Jägerberg, Sarning, Christkindl, Föhrenscha- cherl, Steyr, Stein, Hinterberg und Gleink aufgenommen. Die Arbeiten erfolgen in der Zeit von April bis Oktober 1970, der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die Tätigkeit im Gelände geht in ähnlicher Weise wie bei der Bodenschätzung vor sich; das Ergebnis der Arbeiten dient jedoch nicht für steuerliche Zwecke, sondern soll allen Landwirten helfen, die für ihre Verhältnisse beste Bodennutzung vorzunehmen. Finanzielle Lastenentstehen weder für die Gemeinde noch für die Landwirte. Die erforderlichen Hilfsarbeiter werden vom Bodenkartierer in der Gemeinde aufgenom- men und nach ortsüblichem Stundenlohn bezahlt. Der Anstaltsleiter: Min. Rat Dipl. Ing. Krabichler 85
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