Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/6

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1970 STELLENSIE SICHUM! o Ihr Partner §--...~---esse -wenn's um Geld geht! Zeiten vier Kreuzer zu spenden. Die Aufnahme eines Gesellen in den Meisterstand erfolgte in Anwesenheit des Ratskommissärs und sämt- licher Zunftmitglieder. Wurden von den Meistern und Gesellen bei den "drei Umfragen" über den "Meister- standswerber" keine Klagen und Einwände erhoben, nahm der Zechmeister die "Deklaration" in folgender Weise vor: "Ich N. dermalig vorgesetzter Zöchmeister eines ehrsamen Handwerks der bürgerlichen Buchbinder in der Landtsfürstlichen Stadt Steyr Declarier hiemit in Namen des ganzen Handwerks vor offener Lade den lieben N. aus N. gebürtig vor unsern Mitmeister, nachdem selber sich treulich verbunden in allen denen Handwerksgesät- zen nachzuleben, alles auszustehen, was ein anderer aus- gestanden und jederzeit des Handwerks Nuzen in allen zu befördern, auch endlich mit uns allzeit in Frieden zu leben. Nach diesen gehet der neue Meister zu Herrn Bei- sitzer und jedenMeister besonders und bedanket sich mit Darreichung der Hand vor diese erzeigte Lieb und Ge- fälligkeit, Recomendirtsich auch als einen jungen Mei- ster bester Maßen deroselben Wohlgewogenheit. Über dieses geheter auch zu der noch anwesenden Gesöllschaft (Gesellenschaft) und danket seinem Gesöllenstand ab, allwo selber nicht vergössen solle, sich bei Ihnen mit einer selbst beliebigen Discretion loszulösen. Wann nun auch dieses vorbei, so lasset man die Gesöllschaft wie- derumb abtreten, der neue Meister wird zum erstenmal zu der Lade berufen, allwo ihme stehenden die Hand- werksartikuln sollen vorgelesen und auch sonst die Infor- mation solle gegeben werden, wie er sich inskünftig als ~eister zu verhalten habe, alsdann wird ihme, das Nie- der- und erste Beisitzen erlaubet sein" (Maister-, Auf- ding- und Freisprechbuch der Buchbinder zu Steyr). Abschließend sei erwähnt, daß sich in der Barock- zeit die Buchbinder, deren Prachteinbände wir noch heu- te in Archiven und Bibliotheken bewundern, auch als Verleger und Buchhändler betätigten. Nach Artike 121 der Handwerksordnung durften die Meister Namenbiich- lein, Evangelien, Gebetbücher und andere Druckwe1ke, die sie selbst in ihren Läden verkauften, den Buchdruckern nicht binden, um sich den Alleinvertrieb dieser Schriften zu sichern. Der oben erwähnte Meister J. F. Holzma yr gehörte zu den bedeutendsten Buchhändlern im Lande ob der Enns. Am 2. April 1769 übergab er seinen Betrieb dem aus Würzburg gebürtigen Johann Philipp Reutter, der dessen Tochter MariaFran•ziska heiratete. Ein aus die- sem Jahre stammender Sortimentkatalog Holzma yrs be- findet sich im Hofkammerarchiv in Wien. Dr. Josef Ofner (Stadtarchiv Steyr: Zunftarchivalien. -Oberösterreichi- sches Städtebuch, 1968. -G. Gugenbauer, Sprüche in den Herbergsbüchern des Handwerkes der Buchbinder in ·Steyr, 1932) * Amtliche Nachrichten MITTEILUNGEN FÖRDERUNGSPREISE 1970 DES LANDES OBERÖSTERREICH Auf Grund des Beschlusses der Obercsterreichischen Landesregierung vom 23. März 1970 wurden Förderungs- preise des Landes Oberösterreich für Bildende Kunst, Wis- senschaft, Literatur und Musik ausgeschrieben. Die genauen Ausschreibungsbedingungen sind in der "AmtlichenLinzer-Zeitung", Folge 15/1970, veröffent- licht worden. Sie können auch im Kulturamt der Stadt Steyr wäh- rend der Amtsstunden eingesehen werden. Desgleichen 84 ist der genaue Text der Ausschreibung jederzeit in der Kulturabteilung des Amtes der Oberösterreichischen Lan- desregierung erhältlich. * Baurechtsabteilung Bauführungen an Umfahrungs- straßen und freien Strecken. Steyr, 20. März 1970 MITTEILUNG Das Amt der oö. Landesregierung hat im Gegen- stande an die Baubehörden einen Erlaß gerichtet, der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2