Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/6

IV/ JUNI AMTSBLATT DER STADT STEYR 1970 Der Teilbebauungsplan "Christkindl" wird nach Maßgabe der Planunrerlagen des Stadtbauamtes vom 10. Oktober 1969, gemäߧ 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 , in der Fassung des Gesetzes vom 11.2.1947, LGBl. Nr. 9/1947 ( Linzer Bauordnungsnovelle 1946, in der Fassung des Art. V des Gesetzes vom 12.12.1969, LGBl. Nr. 21 / 70, für die Stadt Steyr wirksam durch Art. VI leg. cit . abgeändert. Der ßLirgerme1stcr: Josef Fell111ger * Magistrat Steyr Bau 2-4743/69 Teilbebauungsplan "Dornach" - Erweiterung Steyr, 27 . April ]970 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.Mtirz 1970 beschlossen: Der mit Kundmachung vom 31.10.1969 nach Maß- gabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 18. 9. J 969 aufgelegte Teilbebauungsplan "Dornach" wird nach Ab lauf der Einspruchsfrist gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes vorn J. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, in der Fassung des Gesetzes vom 11.2.1947, LGBl. Nr. 9/47 (Linzer Bauordnungsnovelle 1946), in der Fassung des Art. V des Gesetzes vom 12. 12. 1969, LGBl.Nr.21/70 für die Stadt Steyr wirksam durch Art. VI leg. cit. , ge- nehmigt. Der Teilbebauungsplan wird nunmehr zwecks all- fälliger Erhebung von Einwendungen seitens der Betei- ligten während einer Frist von 6 Wochen neuerlich auf- gelegt. * Magistrat Steyr Magistratsdirektion Bau2 - 1607/70 Teilbebauungsplan "Ederhof" - ·Abänderung Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 28. April 1970 KUNDMACHUNG In Stattgebung eines Antrages der Firma TOTAL- Austria-GesmbH beabsichtigt die Stadtgemeinde Steyr die Abänderung des Teilbebauungsplanes "Ederhof" nach Maßgabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes vom 20. 4. 1970. Die Abänderung besteht darin, daß im südlichsten Teil der GP 413/19, KG. Hinterberg, die derzeit zur Gänze als Grünfläche ausgewiesen ist, ein Bauplatz zum Zwecke der Errichtung einer Tankstelle für die Firma TOTAL-Austria-GesmbH vorgesehen wird. Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. 8. 1887, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 in der Fassung des Gesetzes vom 11. 2. 1947, LGBl. Nr. 9/47 (Linzer Bau- ordnw1gsnovelle 1946), in der Fassung des Art. V des Ge- setzes vom 12. 12. 1969, LGBl. Nr. 21/70, für die Stadt Steyr wirksam durch Art. VI leg. cit. , haben Än- derungen von Bebauungsplänen die Einvernehmung al- ler Beteiligten zur Voraussetzung. Es ergeht daher die Aufforderung, zur beabsichtig- ten Änderung des Teilbebauungsplanes "Ederhof" bis 15. Jwü 1970 schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen, ~idrigenfalls angenommen wird, daß die beabsichtigte Anderung Zustimmung findet. Die dem Abänderw1gsvorhaben zugrw1deliegenden Planw1terlagen liegen bis 15. Juni 1970 beim Magistrat Steyr, Rathaus, Baurechtsabteilung, Zimmer 121, wäh- rend der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden zur Einsicht auf. Der Bürgermeister: Josef Fellinger BUNDESPOLIZEIKOMMISSARIAT STEYR Bu11dcspolizcikom111issariat Steyr Zl . P - 2880 Steyr, am 9. April 1970 Sirenenalarm der Freiwilligen Feuerwehr; MITTEILUNG Das Bundespolizeikommissariat Steyr gibt im Ein- vernehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr beka1111t, daß jeder Brandalarm, also auch bei ge- ringfügigen Bränden, durch Betätigung der Alarmsirenen erfolgt. Da diese Art der Alarmierung bisher nur bei Groß- bränden erfolgte, hat sich bei den letzten Alarmierungs- fällen herausgestellt, daß alle Telefonleitungen des Bun- despolizeikommissariates Steyr, insbesondere auch der Notruf 133, durch unnötige Anfragen nach dem Ort des Brandes blockiert waren. Das Bundespolizeikommissariat Steyr bittet daher, bei Feueralarm wmötige Anfragen zu unterlassen. Diese Selbstdisziplin ist im Interesse der Bevölkerung dringend notwendig, weil es vorkommen kann, daßwährend der Zeit des Feueralarmes dringende Mitteilungen (etwa über Gewaltverbrechen, Raubüberfälle, Einbrüche und dgl.) rasch durchgegeben werden müssen. * Bundespolizeikommissariat Steyr Dr. Koerner Oberpolizeirat Zl. P - 9120 Steyr, am 29. 4. 1970 Inbetriebnahme des Wach- zimmers "Ennser Straße" MITTEILUNG Das Bundespolizeikommissariat Steyr teilt mit, daß am 30. 4. 1970 das Wachzimmer "Rooseveltstraße" auf- gelassen wurde. Mit dem gleichen Tage wurde das Wachzimmer "Ennser Straße" in Steyr, Ennser Straße 5 (neben der Sparkasse), in Betrieb genommen. Der Behördenleiter: Dr. Koerner (Oberpolizeirat)

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