Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/4

1970 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 WENNS UM GELD GEHT .... Sparkasse Steyr STADTPLATZ-TABOR- MCJNICHHOLZ- SIERNING Trennmöbels vom eigentlichen Wohnteil, d, h. von der Sitzgruppe ,zu trennen. Alle Zweiraumwohnungen haben außerdem einen Vorraum mit Einbaunische, ein Bad mit einer einge- bauten Normalwanne, einen Waschtisch.einen 100 1 E- Speicher sowie ein vom Bad zugängliches WC. Alle Wände in den Bädern und die Badewannenaußenseiten sind verfliest. Der Fußboden in den Bädern, WC und in den Vorräumen ist mit PVC-Platten belegt. In den Wohn- und Schlafräumen liegt Linoleum. Jede Wohnung besitzt einen Balkon. Die Außenanlagen werden - so- bald es die Witterw1g zuläßt - fertiggestellt. Für ausrei- chende Sitzgelegenheiten im Freien ist vorgesorgt. An der Nordseite des Grundstückes wird eine Pergola errich- tet. Zwischen den Ilauszugängen besteht Parkmöglich- keit bzw. Abstellmöglichkeit für 5 PKW. Der gegenüber der Ennsleitenschule fertiggestell- te Wohnblock umfaßt 3 Stiegenhäuser, wobei von jedem Stiegenhaus 8 Wohnungen zugänglich sind. Jede Wohnungseinheit besteht aus Wohnzimmer mit Balkon, 1 Elternschlafzimmer, 2 Kinderzimmer, 1 Eßküche, direkt belichtetem und belüftetem Bad, 1 WC mit Waschtisch neben der Garderobe sqwie einer Diele und einem Zwischenflur vor dem Bad und Eltern- schlafzimmer. Alle Wohnräume und Kabinette liegen an der Südseite mit Blickrichtung ins Ennstal . Alle Schlafzimmer, Bäder und Eßl<üchen liegen gartensei - tig. Im Keller befinden sich Abstellräume sowie die Waschküchen und die Wäschetrockenräume. Die Wasch - küchen sind mit vollautomatischer Wasd1maschine und Wäsclteschleuder ausgestattet. Ausreichende Abstell - plätze für PKW sind an der Peter-Rosegger-Straße und an der Josef-Wokral-Straße vorhanden. Das neue Wohnobjekt, das nach 11/2- jähriger Bauzeit fertiggestellt wurde, ist zentralbeheizt. * * SPARKASSE STEYR: Günstige Finanzierungsmöglichkeiten für die modernisierung von Altwohnungen (Wolmungsverbesserw1gsgesetz 1969). A m 1. 1. 1970 ist das Bundesgesetz vom 22. 10. 1969 über die Förderung der Verbesserw1g von Klein- und Mittelwohnungen, BGBl. Nr. 426 /1969, in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll die Modernisie- rung und Sanierung von Klein-, Mittelwohnungen und von erhaltw1gswürdigen Wohnhäusern aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die SPARKASSE IN STEYR möchte Ihnen einen kur- zen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen die- ses Gesetzes geben : Die Förderung geschieht durch die zuständige Lan- desregierung in Form eines Zuschusses zur jährlichen Annuität ( = Rückzahlungsrate für ein Darlehen, welche aus Kapitalsrückzahlungsteil und Zinsen besteht) in der Höhe von 40 o/o dieser Annuität. Der Zinsfuß des Dar- lehens, welches bei einem Geldinstitut in Anspruch ge- nommen werden muß, darf nicht mehr als 3, 5 o/o über der von der österreichischen Nationalbank festgesetzten Bankrate liegen. Diese Bankrate beträgt derzeit 5 o/o. Die Laufzeit des Darlehens ist mit 12 Jahren begrenzt. Gefördert werden Verbesserungen in Klein- (bis 90 m2) und Mittelwohnungen (bis 130 m2 Nutzfläche) und in erhaltw1gswürdigen Wohnhäusern, vorausgesetzt, die Baubewilligung wurde für diese bereits vor dem 1. 7. 1948 erteilt. Folgende Verbesserw1gen können nach dem Woh- nw1gsverbesserungsgesetz begünstigt werden: 1. Die Errichtung oder Ausgestaltung von Anlagen, die von den Bewohnern gemeinsam benützt werden (Per- sonenaufzüge, Zentralheizw1gen oder zentrale Waschküchen, nicht aber Garagen). 2. Die Schaffung oder Umgestaltung von sanitären An- lagen, Gas-, Licht- oder Wasserleitungsanlagen in- nerhalb von Klein- oder Mittelwohnungen. 3. Die Vereinigung von Wohnw1gen zu einer normal ausgestatteten Klein- oder Mittelwolmw1g. 4. Die Teilung von Wohnungen in normal ausgestat- tete Klein- oder Mittelwohnw1gen. Die Begünstigung kann vom Eigentümer, Mitei- gentümer, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigten in Anspruch genommen werden. Die Anträge auf Ge- währw1g von Arnrnitätenzuschüssen können beim Amt der oo. Landesregierung bis 30. September 1970 ein- gebracht werden. Da die bereitstehenden Mittel jedoch beschränkt sind, wird eine baldige Antragstellung si- cherlich vorteilhaft sein. Die SPARKASSE IN STEYR gibt Interessenten ger- ne genauere Unterlagen zur Hand w1d wird sich freuen, wenn Sie ihre Dienste in Anspruch nehmen. RICHTIGE OSTERFREUDE FOR IHRE FRAU MIT EINER NEUEN BERNINA Nähmaschine! Jetzt in allen Preislagen; auch Gebrauchtmaschinen zu besonders günstigen Preisen! IHR NÄHMASCHINEN - SPEZIALGESCHÄFT BERN INA Bahnhofstraße 14 Telefon 3120 59

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