Amtsblatt der Stadt Steyr 1970/3

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1970 Wie wählt man richtig bei der Nationalratswahl am 1. März 1970 A m 1. März 1970 werden die Mitglieder des Na- tionalrates neu gewählt. WER IST WAHLBERECHTIGT? Alle Männer und Frauen, welche die österreichi- sche Staatsbürgerschaft besitzen und vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 19. Lebensjahr überschritten haben einschließlich· Geburtsjahrgang 1950) und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, können am Wahltag ihre Stirn - me abgeben. Die Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen oder, soweit es sich um auswärtige Wähler handelt im Besitz einer Wa h 1 karte der Gemeinde, in welcher sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auszuge des Wählerverzeichnisses wurden in allen bewohnten Gebäuden in Form von Hauskundmachungen vor der Einspruchsfrist angeschlagen. Jeder Wahlberech- tigte konnte sich überzeugen, ob er im Wählerverzeich- 0 In der Stadt Steyr kann man am Wahltag von 7 - 16 Uhr in den Wahllokalen die Stimme abgeben. Die Wahlberechtigten müssen sich bei Betreten des Wahllokales durch ein Personaldokument ausweisen. Als Personaldokumente kommen insbesondere in Betracht: Amtliche Legitimationen jeder Art, Personalausweise, Anstellungsdekrete, Tauf-, Geburts- und Trauscheine, Heiratsurkunden, Heimatrollenauszüge, Staatsbürger- schaftsnachweise, Pässe und alle sonstigen mit Lichtbild versehenen Ausweise, aus denen die Identität einwand - frei festgestellt werden kann. IIat sich der Wähler entsprechend ausgewiesen und ist er im Wählerverzeichnis eingetragen, erhält er ein blaues (bei Wahlkartenwähler ein gelbes) Kuvert und ei- nen amtlichen Stimmzettel. Nur der amtliche Stimm- zettel besitzt Gültigkeit. Nach Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis be- tritt der Wähler die im Wahllokal aufgestellte Wahlzel- le, wo er den amtlichen Stimmzettel durch Ankreuzen einer Partei oder sonstige Kennzeichnung so ausfüllt, daß sein Wille klar erkennbar ist. Der ausgefüllte Stimm - zettel wird vorn Wähler in das erhaltene Kuvert gegeben. 42 nis eingetragen ist, denn nur dann ist er am Wahltag stimmberechtigt. Personen, welche in dieser Hauskund- machung nicht aufschienen, konnten im Wege des Ein- spruchsverfahrens ihre Aufnahme in das Wählerverzeich- nis, bzw. ihre Streichung aus dem Wählerverzeichnis beantragen. Mit Ausnahme von blinden oder bresthaften Per- sonen haben die Wähler ihr Wahlrecht persönlich und grunds4tzlich in dem Sprengel, wo sie im Wählerver- zeichnis eingetragen sind auszuüben. Das zuständige Sprengelwahllokal ist ebenfalls aus der Hauskundma- chung zu ersehen. Nur Personen, welche im Besitzei- ner Wahlkarte sind, können ihre Stimme auch in ande- ren Gemeinden abgeben. WIE WÄHLT MAN RICHTIG? MUSTERBEISPIEL: Partei Nach Verlassen der Wahlzelle übergibt der Wähler das Kuvert, in welchem sich der amtliche Stimmzettel befindet,vordenMitgliedern der Wahlbehörde dem Wahl- leiter, welcher es ungeöffnet in die Wahlurne einwirft. Damit ist der Wahlvorgang für den Wahlberechtigten be- endet und er hat ungesäumt das Wahllokal zu verlassen. WO KÖNNEN WÄHLER, WELCHE IM BESITZ EINER WAHLKARTE SIND, IHRE STIMME ABGEBEN? Wähler, welche im Wählerverzeichnis der Stadt S.teyr eingetragen und im Besitze einer Wahlkarte sind, können in jedem Wahlsprengel des Bundesgebietes mit Hilfe der Wahlkarte gültig wählen. Sollten Wähler mit Wahlkarten aus Steyr sich unvorhergesehen am Wahltag in Steyr befinden, so können sie unter Mitnahme ihrer Wahlkarte auch in jenem Sprengel in Steyr, wo sie im Wählerverzeichnis aufscheinen, gültig wählen. Wahlkartenwähler aus fremden Gemeinden können mit der mitgebrachten Wahlkarte nur im Wahlkarten- sprengel im Rathaus ihre Stimme abgeben. Sie haben ih- re ' Identität durch eine Legitimation nachzuweisen.

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